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Verkauf von städtischen Grundstücken zwischen der Gießener Straße und der Friedberger Landstraße zur Durchführung von städtebaulichen Maßnahmen

Vorlagentyp: M
12 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 26.07.2010, M 150

Betreff: Verkauf von städtischen Grundstücken zwischen der Gießener Straße und der Friedberger Landstraße zur Durchführung von städtebaulichen Maßnahmen Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Konzeptbau Betreuungsgesellschaft mbH in 64347 Griesheim Kaufgrundstück

Gemarkung Frankfurt Flur 332 Nr. 16/5 hält 60 m2 Nr. 16/6 hält 15 m2 Nr. 21/1 hält 574 m2 Nr. 22/1 hält 229 m2 Nr. 23/1 hält 237 m2 Nr. 24/2 hält 498 m2 Nr. 24/3 hält 4 m2 Nr. 29/4 hält 3.717 m2 Nr. 37/3 hält 286 m2 Nr.32/16 Teilfläche von ca. 200 m2 insgesamt ca. 5.820 m2. Kaufpreis: 450,-- €/m2, für insgesamt ca. 5.820 m2 somit vorläufig 2.619.000,-- € abzüglich 400,-- €/m für die dingliche Sicherung und Herstellung einer Wegeverbindung auf 500 m2 des vorgenannten Kaufgrundstücks ./. 200.000,-- € insgesamt somit vorläufig 2.419.000,-- € Besondere Bedingungen: - Einsatz erneuerbarer Energien, - Beachtung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung: Einhaltung des Passivhaus-Standards, mindestens aber 30 % unter der aktuell gültigen EnEv. - Erschließung der Wohngebäude im Inneren des Baugebietes - Barrierefreiheit nach § 43 (2) HBO für mindestens 20% der zu erstellenden Wohnungen - Aufwendungen für soziale Infrastruktur (Kindertagesstätte) -Erstellung eines Fuß- und Radweges und dessen dingliche Sicherung - Grundbuchliche Sicherung evtl. vorhandener Versorgungsleitungen Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Projekt 5.001410 Grunderwerb und Freimachung (2007-2013)

Begründung: Das Kaufgrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes B 253. Auf dem ehemals für die Feuerwehr vorgehaltenen Areal ist zusammen mit dem angrenzenden Bereich der ehemaligen Post ein neues Wohn- und Mischgebiet mit ca. 300 Wohneinheiten zwischen der Gießener Straße und der Friedberger Landstraße geplant. Um die Voraussetzungen für die neue Gebietsnutzung zu schaffen, wird von der Stadt das Bebauungsplanverfahren Nr. 868 Gießener Straße - ehemaliges Postgelände - durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde ein Baustrukturkonzept durch die Stadtplanung erarbeitet, das dem Bebauungsplanentwurf zugrunde liegt. Durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages verpflichtet sich der Käufer in Anlehnung an dieses Konzept zur Bebauung des Gebietes sowie zur Übernahme der umfangreichen Aufwendungen für die planerischen Vorleistungen und die Erschließungsmaßnahmen - einschließlich Ausbau einer Fuß- und Radwegeverbindung zwischen der Friedberger Landstraße und der Giessener Straße und deren dinglicher Sicherung - . Der Investor verpflichtet sich darüber hinaus dazu, alle Neubauten mit erneuerbarer Energie zu versorgen, sowie zur Einhaltung des Passivhaus-Standards, mindestens aber zur Gewährleistung eines Energiestandards von mindestens 30 % unter der aktuell gültigen EnEV und dazu, im Hinblick auf die Bedürfnisse älterer Menschen, mindestens 20% der Wohnungen barrierefrei gemäß § 43 (2) HBO herzustellen. Der Käufer verpflichtet sich, die, bedingt durch die Wohnbebauung, erforderliche Errichtung einer Kindertagesstätte mit einem zweckbestimmten Betrag zu fördern, indem er die für die Kita benötigte Fläche an die Stadt zu einem ermäßigten Kaufpreis veräußert bzw. er einen Folgekostenanteil in Höhe von 465.000,-- € übernimmt, sofern ein Verkauf aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht zustande kommt. Das Kaufgrundstück liegt in einem Bereich, der unter dem Aspekt einer gewerblichen Nutzung mit 200,-- €/m2 bewertet ist. Nach der uns vorliegenden Wertstellungnahme der kommunalen Wertermittlungsstelle wurde anhand geeigneter Vergleichspreise aus der unmittelbaren Nachbarschaft für baureifes, erschlossenes Land in Geschosswohnungsbaugebieten mittlerer Lage ein Bodenrichtwert in Höhe von 450,-- €/m2 bei einer GFZ von 1,0 ermittelt. Der verhandelte Kaufpreis orientiert sich an der gutachterlichen Wertermittlung. Maßstab 1:5000 Gemarkung: Frankfurt am Main; Flur: 332; Flst.: 16/5; 16/6; 21/1; 22/1; 23/1; 24/2; 24/3; 29/4; 37/3, 32/16Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 04.08.2010

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Juli 2010 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 12 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.12.2010 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf12 Beratungen
OBR 3
Sitzung 46 · 26.08.2010
TO II, TOP 50
Beraten
a) Die Vorlage M 150 wird auf Wunsch der GRÜNEN bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 46 · 31.08.2010
TO I, TOP 18
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 46 · 02.09.2010
TO II, TOP 46
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

OBR 3
Sitzung 47 · 23.09.2010
TO I, TOP 26
Beraten
a) Die Vorlage M 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 47 · 28.09.2010
TO I, TOP 12
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 47 · 30.09.2010
TO II, TOP 31
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

OBR 3
Sitzung 48 · 28.10.2010
TO I, TOP 33
Beraten
a) Die Vorlage M 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 48 · 09.11.2010
TO I, TOP 13
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 48 · 11.11.2010
TO II, TOP 41
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

OBR 3
Sitzung 49 · 02.12.2010
TO II, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 150 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 49 · 14.12.2010
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGFreie WählerREPNPD
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 49 · 16.12.2010
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGFreie WählerREPNPD
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen LINKE. (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung