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Neugestaltung des Güterplatzes

Vorlagentyp: M
24 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren7 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 26.07.2010, M 148

Betreff: Neugestaltung des Güterplatzes Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2007, § 1667 (M 252) I. Der Vorplanung zur Neugestaltung des Güterplatzes entsprechend den beigefügten Unterlagen wird zugestimmt. II. Es dient zur Kenntnis, . dass die Planung auf dem im Jahre 2007 durchgeführten konkurrierenden Entwurfs-Verfahren basiert, . dass der drei Stufen tiefer liegende Brunnen - über die geneigt ausgebildeten Platzflächen vom umlaufenden Gehweg von der West- und Südseite aus - behindertengerecht erreicht werden kann. . dass für die Umsetzung der Planung eine Gesamtinvestition von ca. 3.200.000,-€ erforderlich wird, von der ein Anteil von 2.800.000,-€ über einen städtebaulichen Vertrag, der mit einem Grundstückseigentümer im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 715 abgeschlossen wurde, finanziert ist, und dass der Magistrat bemüht ist, die Finanzierungslücke von ca. 400.000,-€ durch Sponsorenmittel zu schließen. . dass die Umsetzung der Maßnahme durch den maßgeblichen Vertragspartner ohne finanzielle oder sachliche Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main erfolgt, . dass auch die Deckung eventueller Mehrkosten ohne Belastungen für den städtischen Haushalt durch Dritte erfolgt. . dass für die Maßnahme 5 Bestandsbäume gefällt werden müssen (1Sorbus, 1 Aesculus, 1 Robinia, 2 Acer). Dafür werden 24 Bäume neu gepflanzt. . dass der als öffentliche Grünfläche gewidmete Bereich in einen baumüberstandenen befestigten Platz überführt wird. . dass an den Seitenrändern im Süden, Westen und Norden die barrierefreie Führung innerhalb der beleuchteten, baumgesäumten Torrahmen erfolgt. . dass auf der Ostseite des Platzes eine barrierefreie Führung unter Berücksichtigung des geplanten U- Bahnzugangs zu entwickeln ist. . dass die Wegeführung von und zur Straßenbahnhaltestelle der Linien 11 und 21 auf der Mainzer Landstraße sowie die Anbindungen zu den Fußgängerquerungen an den Platzrändern barrierefrei hergestellt wird.

Begründung: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2007 (§ 1667) wurde der Bebauungsplan Nr. 715 "Güterplatz" als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat am 22.05.2007 in Kraft. Er setzt fest, dass der Güterplatz als öffentliche Grünfläche ausgestaltet werden soll. In einem städtebaulichen Vertrag gem. § 11 Baugesetzbuch (BauGB) mit einem Grundstückseigentümer wurde die Neugestaltung des Güterplatzes zu dessen finanziellen Lasten bis zu einem Volumen von 2,8 Mio. € vereinbart. A. Zielsetzung Der Güterplatz soll aufgrund seiner zukünftigen Eingangsfunktion in das Europaviertel und seiner Funktion als Bindeglied zwischen der bestehenden Bebauung an der Mainzer Landstraße und der Neubebauung an der Europaallee umfassend umgestaltet werden. Besonders die Aufenthaltsqualität, das Erscheinungsbild und seine Funktion als Umsteigebereich für den ÖPNV (U-Bahn, Straßenbahn und Bus) bedürfen einer hochwertigen Verbesserung, um seiner Bedeutung und Aufgabe gerecht zu werden. Der Platz soll eine charakteristische Gestalt erreichen, die ihm eine neue Unverwechselbarkeit verleiht. B. Alternativen Alternative Gestaltungsideen wurden im durchgeführten konkurrierenden Entwurfs-Verfahren 2007, das vom Grünflächenamt und dem Stadtplanungsamt begleitet wurde, von drei beauftragten Planungsbüros entwickelt. Im Rahmen der Bewertung und Erörterung durch die Jury, die sich aus den Fach- und Sachpreisrichtern, den Vertreten der politischen Parteien sowie dem Ortsbeiratsvorsitzenden zusammensetzte, wurde der Entwurf des Büros Peter Kluska aus München prämiert. Auf dieser Basis wurde das vorgelegte Konzept weiterentwickelt. C. Lösung Das vorliegende Gestaltungskonzept ist das Ergebnis von intensiv durchgeführten Abstimmungsgesprächen zwischen den zuständigen Fachämtern und den betroffenen Ver- und Entsorgungsbetrieben / -gesellschaften einschließlich der VGF, die für den U-Bahnbau zuständig ist. Im Grundgedanken soll der Platz, angelehnt an die bestehende Blockbebauung, innerhalb der umgebenden Verkehrsströme aufgrund seiner Lage und seiner Nutzungsansprüche keine herkömmliche Grünanlage mit Rasen und Beeten, sondern eine geschützte, urbane "Halbinsel" mit einladender Aufenthalts- und Raumqualität darstellen. Die urbane Qualität soll durch die Idee "Platz im Platz" erzeugt werden. Das Gestaltungskonzept verfolgt dazu im Wesentlichen drei Ansätze: - Maßnahmen der Raumbildung - Einrichtung eines Identität stiftenden Mittelpunktes - Steigerung der Aufenthaltsqualität durch Flächengestaltung, Licht und Ausstattung

  1. Maßnahmen der Raumbildung Die Flächengliederung, basierend auf der Entwurfsidee eines "Platz im Platz-Prinzips", erfolgt, indem durch ein Band aus weißen Steinplatten der innere quadratische Platz vom Gesamtplatz begrenzt wird. An den drei offenen Seiten zur Straße werden über dieses Band raumbildende Torelemente aus Stahl gestellt, die als Raumgerüst wirksam sind. Diese offenen Primärstrukturen werden durch flankierende Baumreihen (24 Bäume) begleitet. Es entsteht dadurch ein visueller Abschluss zu den vorhandenen stark frequentierten Straßen, der Durchgänge mit halbschattigem Licht bietet, während der Innenbereich des Platzes (Quadrat) offen und sonnig bleibt. 3 weitere neu zu pflanzende Bäume ergänzen das räumliche Bild des Platzes zur bestehenden Bebauung im Osten. Die 7 nicht erhaltenswerten Bestandsbäume auf dem Platz sind in dieses Konzept nicht zu integrieren.
  2. Einrichtung eines Identität stiftenden Mittelpunktes Der dominierende Fixpunkt auf dem in allen Bereichen und in alle Richtungen frei begehbaren Platzes ist ein attraktiver Brunnen mit weithin sichtbaren Wasserspielen. Die Innenfläche wird mit farbigen Steinen aus Naturstein und Glas gestaltet, die das Flachwasser durchleuchten. Die Ränder sind mit einer Sitzhöhe von 50 cm auch zum Verweilen geeignet. Die etwa 2 m hohen Fontänen werden auch akustisch anziehend wirken, den Verkehrslärm relativieren und dem Platz an Sommertagen eine angenehme Ausstrahlung verleihen, sodass er sich als Magnet/Treffpunkt entwickeln kann. Die baumgesäumten, durch rote Stahlrahmen gebildeten Durchgänge umrahmen den Mittelpunkt und werden zur inneren Platzfläche mit Bänken versehen, die zum Ausruhen und zur Kommunikation einladen.
  3. Aufenthaltsqualität durch Flächenqualität, Licht und Ausstattung Die Flächengestaltung des Quadrates erfolgt durch die Verlegung von Pflasterstreifen in unterschiedlichen Grautönen, die auf den Brunnen zuführend, mit einer Neigung von ca. zwei Prozent verlegt werden. Durch die asymetrische Lage des Brunnens innerhalb des Platzes, werden drei Stufen an zwei Seiten die Höhendifferenz ausgleichen und zum Verweilen genutzt werden können. Die Beleuchtung des Platzes setzt sich aus verschiedenen Lichtquellen zusammen, die jeweils ein anderes Stimmungsbild erzeugen. In den senkrechten Aufkantungen der Brunnenränder werden Leuchten eingebaut, die ein flächiges Streifenlicht im Umfeld des Brunnens erzeugen. In den Querbalken der baumgesäumten Torrahmen werden Leuchten eingebaut, die den dreiseitigen Umgang hell erleuchten. Vor den Fassaden der bestehenden Blockrandbebauung im Osten der Platzanlage wird linear eine Reihe von Mastaufsatzleuchten positioniert, die den Weg auf dieser Seite ausleuchten. Der gleiche Leuchtentyp findet sich bereits an den Rändern zur Hohenstauffenstraße und der Verlängerung der Hafenstraße wieder. Sitzbänke als Doppelbänke mit Papierkörben zwischen den Bäumen ergänzen die Aufenthaltsqualität und runden das Gesamtbild des Platzes ab. Das Gesamtkonzept berücksichtigt den zukünftigen südlichen Ausgang der geplanten U-Bahnstation "Güterplatz", der gestalterisch gut integriert wird. Der U-Bahnbau in der Hohenstauffenstraße wird die Neugestaltung des Platzes nur unwesentlich tangieren. Die erforderlichen Haltestellen der Straßenbahnlinien 11 und 21 an der Mainzer Landstraße und die ggf. notwendige Haltestelle für die Buslinie 32 an der nördlichen Seite des Platzes können unabhängig von der Maßnahme errichtet werden. Voraussetzung für die Gesamtmaßnahme ist: - die Freimachung von jeglichen oberirdischen Bauten (WC-Anlage der VGF, Gasdruckregelstation der Mainova, Schaltkästen etc.) und 7 nicht erhaltenswerten Bäumen - der Neubau einer unterirdischen Gasdruckregelstation - die Endwidmung eines Teilstücks Straße "Am Güterplatz" einschließlich der Aufgabe der vorhandenen 13 Stellplätze und Verlagerung der Bushaltestelle (Linie 32) - die Verlegung der oberirdischen Schaltkästen Der städtebauliche Vertrag verpflichtet den Vertragspartner zur baulichen Durchführung der Maßnahme im Rahmen der angesprochenen finanziellen Vereinbarung. Erste Beordnungs- bzw. Abrissarbeiten sollen Ende 2010 / Anfang 2011 beginnen. Die Gesamtherstellung des Güterplatzes soll im Jahre 2012 abgeschlossen sein. D. Kosten Die Gesamtaufwendungen für die Maßnahme belaufen sich auf ca. 3,2 Mio. €. Davon sind 2,8 Mio. € zur Finanzierung des Projektes gebundene Mittel aus einem städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan 715 "Güterplatz". Die notwendigen Restmittel in Höhe von € 400.000,- werden durch den Abschluss von städtebaulichen Verträgen gesichert. Die Pflege- und Unterhaltungskosten sind in den jeweiligen Dezernatsbudgets einzustellen. Anlage 1 (ca. 1,3 MB) Anlage 2 (ca. 6 MB) Anlage 3 (ca. 143 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 29.09.2010, NR 2023 Anregung vom 24.08.2010, OA 1184 Antrag vom 18.08.2010, OF 686/1 Antrag vom 24.08.2010, OF 687/1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Juli 2010Sie sind hier
    MM 148Neugestaltung des Güterplatzes
    Magistratsvortrag
  2. 18. August 2010OFOF 686/1Neugestaltung des GüterplatzesOrtsbeiratsantrag · FDP
  3. 24. August 2010OAOA 1184Neugestaltung des Güterplatzes Vortrag des Magistrats vom 26.07.2010, M 148Anregung
  4. 24. August 2010OFOF 687/1Neugestaltung des GüterplatzesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 24. August 2010VV 1382Neugestaltung des GüterplatzesAnfrage
  6. 29. September 2010NRNR 2023Keine Donnerbalken für Tauben auf dem GüterplatzSTVV-Antrag · SPD
  7. 28. Oktober 2010STST 1391Neugestaltung des GüterplatzesStellungnahme
  8. 24. November 2010STST 1555Neugestaltung des GüterplatzesStellungnahme
  9. 10. Januar 2011Antwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 14Neugestaltung des GüterplatzesMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 43 · 19.08.2010
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 148 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 43 · 23.08.2010
TO I, TOP 24
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

OBR 1
Sitzung 46 · 24.08.2010
TO I, TOP 37
Angenommen
Anregung OA 1184 2010 Auskunftsersuchen V 1382 2010 1. Der Vorlage M 148 wird unter Hinweis auf OA 1184 zugestimmt. 2. a) Der erste und dritte Punkt der Vorlage OF 686/1 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. b) Der zweite Punkt der Vorlage OF 686/1 wird in der vorgelegten Fassung als Anfrage an den Magistrat beschlossen 3. Die Vorlage OF 687/1 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
Linke
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
Linke
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPD
Ablehnung:
GrüneLinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 3. CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE. und FDP (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 46 · 31.08.2010
TO II, TOP 19
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 44 · 20.09.2010
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 148 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 1184 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 47 · 28.09.2010
TO I, TOP 32
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 148 wird mit der Maßgabe zugestimmt, zusätzliche Grünelemente in den Entwurf zu integrieren und sich um einen Ersatz für wegfallende gastronomische Nutzung zu bemühen.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 148 wird mit der Maßgabe zugestimmt, zusätzliche Grünelemente in den Entwurf zu integrieren und sich um einen Ersatz für wegfallende gastronomische Nutzung zu bemühen. 2. Die Vorlage NR 2023 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 1184 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFAGFreie Wähler
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 148 und OA 1184 = Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2023), LINKE. (= Ablehnung) sowie FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und FAG (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 148 und OA 1184 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 47 · 30.09.2010
TO II, TOP 30
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 148 wird mit der Maßgabe zugestimmt, zusätzliche Grünelemente in den Entwurf zu integrieren und sich um einen Ersatz für wegfallende gastronomische Nutzung zu bemühen.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 148 wird mit der Maßgabe zugestimmt, zusätzliche Grünelemente in den Entwurf zu integrieren und sich um einen Ersatz für wegfallende gastronomische Nutzung zu bemühen. 2. Die Vorlage NR 2023 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 1184 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeÖkoLinX-ARLFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2023), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und FAG (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG, FREIE WÄHLER und Stv. Holtz (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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