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6. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallsatzung - AbfS) 9. Satzung…

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6. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallsatzung - AbfS) 9. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AbfGS)

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant Änderungen der Abfallsatzung und der Abfallgebührensatzung, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und neue abfallwirtschaftliche Projekte umzusetzen. Ziel ist es, die Gebühren stabil zu halten und den Bürgern einen verbesserten Service zu bieten.

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Beschlussvorschlag

  1. Die vorgelegte
  2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallsatzung - AbfS) wird beschlossen.
  3. Die vorgelegte
  4. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AbfGS) wird beschlossen.
  5. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt zu veranlassen.

Begründung

A. Zielsetzung

Änderung der Abfallsatzung und Änderung der Abfallgebührensatzung. Die Abfallsatzung und die Abfallgebührensatzung der Stadt Frankfurt am Main wurden letztmalig durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 3481 vom 13.12.2018 geändert. Die neuen Änderungen in der Abfallsatzung erfolgen aufgrund gesetzlicher Vorgaben, zur Klarstellung im Sinne der Rechtssicherheit und zur Umsetzung neuer abfallwirtschaftlicher Projekte und Maßnahmen.

B. Alternativen

Keine.

C. Lösung

Der Gebührenhaushalt Kommunale Abfallwirtschaft ist für den Planungszeitraum vom 01.01.2021 - 31.12.2022 unter der gebührenrechtlich erforderlichen Auflösung von Teilen des Sonderpostens ausgeglichen. Demnach bleiben die Gebühren für den zweijährigen Kalkulationszeitraum stabil. Der Gebührenbedarf des vorhergehenden Kalkulationszeitraumes von 2019 - 2020 betrug rd. 102,7 Mio. Euro. Der Gesamtgebührenbedarf für den Kalkulationszeitraum von 2021 - 2022 liegt bei 103,3 Mio. Euro. Im Ergebnis steigt der satzungsmäßige Gebührenbedarf leicht an.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Änderungen in der Abfallsatzung und der Abfallgebührensatzung treten zum 01.01.2021 in Kraft.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 11. September 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.11.2020 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 43 · 22.10.2020
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 142 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFRAKTIONAfDFrankfurter
Sonstige:
Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION; BFF (= Enthaltung) sowie LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 44 · 03.11.2020
TO I, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 142 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 49 · 05.11.2020
TO II, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 142 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

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