6. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallsatzung - AbfS) 9. Satzung…
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6. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallsatzung - AbfS) 9. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AbfGS)
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant Änderungen der Abfallsatzung und der Abfallgebührensatzung, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und neue abfallwirtschaftliche Projekte umzusetzen. Ziel ist es, die Gebühren stabil zu halten und den Bürgern einen verbesserten Service zu bieten.
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Thema Wohnen verfolgenBeschlussvorschlag
- Die vorgelegte
- Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallsatzung - AbfS) wird beschlossen.
- Die vorgelegte
- Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AbfGS) wird beschlossen.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt zu veranlassen.
Begründung
A. Zielsetzung
Änderung der Abfallsatzung und Änderung der Abfallgebührensatzung. Die Abfallsatzung und die Abfallgebührensatzung der Stadt Frankfurt am Main wurden letztmalig durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 3481 vom 13.12.2018 geändert. Die neuen Änderungen in der Abfallsatzung erfolgen aufgrund gesetzlicher Vorgaben, zur Klarstellung im Sinne der Rechtssicherheit und zur Umsetzung neuer abfallwirtschaftlicher Projekte und Maßnahmen.
B. Alternativen
Keine.
C. Lösung
Der Gebührenhaushalt Kommunale Abfallwirtschaft ist für den Planungszeitraum vom 01.01.2021 - 31.12.2022 unter der gebührenrechtlich erforderlichen Auflösung von Teilen des Sonderpostens ausgeglichen. Demnach bleiben die Gebühren für den zweijährigen Kalkulationszeitraum stabil. Der Gebührenbedarf des vorhergehenden Kalkulationszeitraumes von 2019 - 2020 betrug rd. 102,7 Mio. Euro. Der Gesamtgebührenbedarf für den Kalkulationszeitraum von 2021 - 2022 liegt bei 103,3 Mio. Euro. Im Ergebnis steigt der satzungsmäßige Gebührenbedarf leicht an.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Änderungen in der Abfallsatzung und der Abfallgebührensatzung treten zum 01.01.2021 in Kraft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. September 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.11.2020 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION; BFF (= Enthaltung) sowie LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)