Kinderzentrum Kelsterbacher Straße (KiZ 122) in 60528 Frankfurt am Main-Niederrad, Kelsterbacher Straße 68, Abriss und Neubau und Erweiterung um eine Gruppe…
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Kinderzentrum Kelsterbacher Straße (KiZ 122) in 60528 Frankfurt am Main-Niederrad, Kelsterbacher Straße 68, Abriss und Neubau und Erweiterung um eine Gruppe für Kindergartenkinder hier: Mehrbedarf
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Abriss und Neubau des Kinderzentrums Kelsterbacher Straße (KiZ 122) vor, um eine zusätzliche Gruppe für Kindergartenkinder zu schaffen. Die Gesamtkosten steigen auf 7.182.972,00 €, wobei zusätzliche Mittel in Höhe von 1.190.972,00 € benötigt werden. Ziel ist es, die Maßnahme unverzüglich fortzuführen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Es dient zur Kenntnis, dass
- a)für den Abriss des Kinderzentrums Kelsterbacher Straße (KiZ 122) und anschließendem Neubau mit Erweiterung um eine Gruppe für Kindergartenkinder mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018, § 2507 (M 35) ein Gesamtbetrag in Höhe von 5.992.000,00 € bewilligt wurde;
- b)der Gesamtinvestitionsbedarf gem. beigefügtem Kostendeckblatt vom 13.04.2022 um 1.190.972,00 € auf insgesamt 7.182.972,00 € gestiegen ist;
- c)die Betriebskommission den weiteren benötigten Mitteln in ihrer Sitzung am 05.04.2022 zugestimmt hat;
- d)für das Projekt mit Bescheid vom 18.12.2019 ein Zuschuss aus dem Bundesinvestitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2018-2020 in Höhe von 1.000.000,00 € bewilligt wurde.
- Die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 1.190.972,00 € werden bewilligt. Damit steigt der Gesamtinvestitionsbedarf auf 7.182.972,00 €.
- Der im Gesamtbedarf bisher enthaltene, nicht aktivierungsfähige Aufwand für den Abriss und die Auslagerung in Höhe von insgesamt 1.036.000 €, der im Erfolgsplan es Betriebs zu buchen ist, erhöht sich um 193.240,16 € auf 1.229.240,16 €.
- Zur Finanzierung der aktivierungsfähigen Aufwendungen von insgesamt 5.953.731,84 € wird ein städtischer Investitionszuschuss von bis zu 4.953.731,84 € bewilligt.
- Es dient zur Kenntnis, dass - zur Finanzierung des städtischen Investitionszuschusses (einschließlich der bereits ausgezahlten Mittel) insgesamt 3.956.000,00 € verfügbar waren bzw. sind; - die Finanzierung des darüberhinausgehenden Investitionszuschusses durch Sollveränderung aus dem Ergebnishaushalt in den Teilfinanzhaushalt der Produktgruppe 20.02 durch Inanspruchnahme eines Teilbetrages, des im Rahmen des Jahresabschusses 2021 gebildeten Budgetübertrages, sichergestellt werden kann; - in dem Haushaltsjahr 2022 eine Sollveränderung vom Ergebnishaushalt in den Teilfinanzhaushalt von bis zu 997.731,84 € geplant ist.
- Die Maßnahme ist unverzüglich fortzuführen.
Begründung
A) Zielsetzung
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018, § 2507 (M 35) wurde der Abriss des Kinderzentrums Kelsterbacher Straße (KiZ 122) in Frankfurt am Main und anschließende Neubau mit Erweiterung um eine Gruppe für Kindergartenkinder bewilligt.
Gemäß dem beigefügten Kostendeckblatt werden zusätzlich Finanzmittel in Höhe von 1.190.972,00 € benötigt.
Der Neubau war ursprünglich in ‚Holzbauweise' als GU-Vergabe geplant. Nach Submission im Juli 2019 musste festgestellt werden, dass das einzige zuschlagsfähige Angebot 54 % über den errechneten Kosten der Bau- und Finanzierungsvorlage aus 2017 lag. Die Ausschreibung musste aufgehoben werden. Da bei damaliger Marktsituation im Bereich Holzbau auch bei erneuter Ausschreibung weiterhin kein Angebot zu erwarten war, das sich innerhalb der Kosten der B+F bewegt, wurde die Empfehlung des Revisionsamtes aufgegriffen und der Neubau von Holzbauweise in Massivbauweise und Einzelvergaben umgeplant.
Darüber hinaus zeichnete sich im Zuge der baubegleitenden Vergaben der Ausbau- und Technikgewerke ein grundsätzlicher Mehrbedarf durch Auftragslage der Anbieter und der pandemiebedingten angestiegenen Baukosten aus. Die durch Bauverzögerungen bedingte Auslagerung hat ebenfalls Mehrkosten verursacht.
Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 05.04.2022 die finanziellen Mehrbedarfe beschlossen.
Mit dem Revisionsamt wurde der Mehrbedarf abgestimmt.
B) Alternativen
Keine
C) Lösung
Die zusätzlich benötigten Mittel werden wie beantragt bewilligt.
D) Kosten
- Investitionsmehrbedarf | 997.731,84 €
| 2. Für den Mehrbedarf ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: | ||
| Aktivierungsfähiger Anteil | ||
| Jahr | Verpflichtungen | Mittelabfluss |
| 2022 | 997.731,84 € | 600.000,00 € |
| 2023 | 0,00 € | 397.731,84 € |
| Gesamtsumme brutto | 997.731,84 € | |
| Nicht aktivierungsfähiger Anteil | ||
| Jahr | Verpflichtungen | Mittelabfluss |
| 2022 | 193.240,16 € | 193.240,16 € |
| Gesamtsumme brutto | 193.240,16 € |
3. Zugehörige zusätzliche Folgekosten | keine
| 4. Zusätzliche Jahresfolgekosten des Eigenbetriebs | |
| (gegenüber § 2507 vom 22.03.2018) | |
| a) zusätzliche personelle Folgekosten | keine |
| b) zusätzliche sächliche Folgekosten | |
| - größere Bauunterhaltung | keine |
| - zusätzliche Betriebskosten | keine |
| c) Kapitalkosten | |
| - kalkulatorische Verzinsung | keine |
| - Abschreibung abzüglich Auflösung von Sonderposten | keine |
| 5. Zusätzliche Jahreserträge | |
| (gegenüber § 2507 vom 22.03.2018) | keine |
| 6. Leistungen Dritter (gegenüber § 2507 vom 22.03.2018) | |
| Zuschuss aus dem Bundesinvestitionsprogramm | |
| "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2018-2020 | 1.000.000,00 € |
| 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen | |
| (gegenüber § 2507 vom 22.03.2018) | keine |
8. Sonstiges | keine
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. September 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.10.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) FRAKTION (= Fraktion)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und AfD gegen CDU (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) BFF-BIG und FRAKTION (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen CDU (= Ablehnung); BFF-BIG und FRAKTION (= Enthaltung)