Neugestaltung des Wasserspielplatzes im Waldspielpark Schwanheim
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 10.08.2018, M 139
Betreff: Neugestaltung des Wasserspielplatzes im Waldspielpark Schwanheim . I. Der Neugestaltung des Wasserspielplatzes Schwanheim wird gemäß der vorgelegten Planung zugestimmt. II
a) Es dient zur Kenntnis, dass die Neugestaltung des Wasserspielplatzes Schwanheim Kosten in Höhe von 940.000,- € verursachen wird.
b) Die Mittel für die Neugestaltung sind im Investitionsprogramm 2017 - 2020 , in der Produktgruppe 22.09 unter der Projektdefinition 5.002668 "Wasserspielplätze", für die Jahre 2017 bis 2020 mit einer jährlichen Rate von 250.000,- € , also insgesamt in Höhe von 1.000.000,- € ausgewiesen. Aus Resten des Jahres 2017 stehen darüber hinaus Mittel in Höhe von 1.610.680,85 € zur Verfügung.
c) Die erforderlichen Mittel in Höhe von 940.000,- € werden freigegeben. III
a) Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich die jährlichen Folgekosten auf insgesamt 106.925,- € belaufen. Hierbei entfallen auf die Produktgruppe 22.09 - Grün- und Freiflächen auf Kapitalkosten
94.000,- € auf Sachkosten
12.925,- € Die Deckung der vorgenannten Folgekosten ist innerhalb des zur Verfügung gestellten Dezernatsbudgets sicherzustellen.
b) Stellenplanmäßige Auswirkungen ergeben sich nicht.
Begründung: A. Zielsetzung Der Wasserspielplatz Schwanheim weist bei entsprechender Witterung in den Sommermonaten eine sehr große Zahl von Besuchern auf. An Sommertagen nutzen viele Menschen aller Altersgruppen den Park mit seinen Einrichtungen. Diese kostenlose Attraktion für alle Bevölkerungsschichten ist eine Besonderheit der Frankfurter Waldspielparks. Bereits im Jahr 2007 wurde eine Studie über die Bauzustände und Betriebskosten der Frankfurter Wasserspielplätze in Auftrag gegeben. Hierbei wurde u.a. ein dringender Sanierungsbedarf für den Wasserspielplatz in Schwanheim festgestellt. Über die Jahre konnte die Anlage nur mit hohem personellen und materiellem Aufwand in Betrieb gehalten werden und musste letztlich im Jahr 2017 aufgrund der durch die überalterten Wasserfilter nicht mehr gewährleitbaren, konstanten Wasserqualität außer Betrieb genommen werden. Die gesamte Anlage bedarf dringend einer Modernisierung, um deren Betriebssicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Wasserhygiene, dauerhaft und zuverlässig zu gewährleisten. Zudem sollen durch eine moderne Steuerungs- und Kontrolltechnik sowie durch die Beschaffenheit des Oberflächenbelages mit Spritzbeton die Unterhaltungskosten gesenkt werden. B. Alternativen Da die gesamte Wassertechnik nicht mehr dem Stand der Technik entspricht und die Abmessungen des Sprühfelds durch den Sprühradius der im Bestand vorhandenen Figur definiert werden, ergibt sich kein Einsparpotential bei den Flächenabmessungen. Eine mögliche Alternative bei der Herstellung des Oberflächenbelages in Form einer gebundenen, wasserdicht verfugten Pflasterfläche scheidet aufgrund eines sehr hohen und kostenaufwendigen Wartungs- und Pflegeaufwandes aus. C. Lösung Gestaltung: Die erst vor wenigen Jahren aufwendig sanierte Sprühfigur "Till" bleibt erhalten. Das Planschbecken wird komplett zurückgebaut. Die Fläche um den "Till" wird als ca. 660 qm großes Sprühfeld mit drei zusätzlichen, durch die Nutzer regelbaren Sprüh- und Sprudelelementen ausgestattet. Das Sprühfeld wird als leicht hügelartig modellierte Fläche aus Spritzbeton hergestellt die sich auf diese Weise harmonisch in die umgebenden Parkflächen einbettet. Die Anschlüsse an im Bestand vorhandene Zwangspunkte sowie die sich daraus ergebende geringe Gefällesituationen sind über die Flexibilität des Materials problemlos herstellbar. Durch die Ausführung in Spritzbeton kann eine nahezu fugenlose Fläche mit einem geringen Wartungsaufwand realisiert werden. Gefasst wird das Sprühfeld über eine Aufkantung aus Betonfertigteilen. Diese dienen neben der Abgrenzung und Verringerung des Schmutzeintrags von den Rändern auch als Sitzelemente und schaffen somit eine zusätzliche Aufenthaltsqualität. Technik: Die Wasserspiele werden im Wechsel mit einer Umwälzleistung von max. 80 m3/h betrieben. Das bestehende Schwallwasserbecken besitzt eine Kapazität von ca. 16 m3 und wird im Rahmen der Neuerrichtung der Wasserspielanlage grundlegend saniert. Die gesamte Umwälz- und Reinigungstechnik für die bestehende Wasserspielanlage befand sich in einem Gebäude am Parkausgang. Um zu gewährleisten, dass die neue Wassertechnik von künftigen Um- bzw. Rückbaumaßnahmen der sanierungsbedürftigen Bestandsgebäude unbeeinträchtigt bleibt, soll ein kleines Technikgebäude unmittelbar auf dem Sprühfeld, über dem Schwallwasserbehälter errichtet werden. Auf diese Weise ist der Betrieb der neu errichteten Anlage, unabhängig von allen zukünftigen Eingriffen in den Park, dauerhaft gewährleistet. In wesentlichen Teilen wird die Steuerungstechnik modernisiert und so konzipiert, dass sämtliche Betriebszustände über Fernabfrage gesteuert werden können. Ebenso ist für die Wartung der Filter- und Desinfektionstechnik eine Fernüberwachung vorgesehen. Damit wird die Betriebssicherheit nachhaltig gewährleistet und gleichzeitig der erforderliche Personaleinsatz wesentlich verringert. D. Kosten
- Investitionsbedarf 940.000,- €
- Geplante Mittelabflussraten / Finanzbedarf Jahr Verpflichtung Mittelabfluss Ansatz IPG Reste IPG 2017 0,00 € 1.623,00 € 250.000,00 € 2018 175.000,00 € 113.377,00 € 250.000,00 € 1.610.680,85 € aus 2017 2019 765.000,00 € 545.000,00 € 250.000,00 € 2020 - 280.000,00 € 250.000,00 € 940.000,00 € 940.000,00 € Da wir uns im Rahmen eines Programms bewegen, kann hier der Ansatz nicht projektbezogen ausgewiesen werden. Die Reste beziehen sich auf das Programm.
- Folgeinvestitionen - keine -
- Jahresfolgekosten
- a)personelle Ausgaben - keine zusätzlichen , die Wasserspielanlage ist bereits vorhanden
- b)Sachkosten - keine zusätzlichen -
- c)Kapitaldienst
- Abschreibung 10 % von 940.000,- € = 94.000,- €
- Kalk. Verzinsung 2,75% /2 von 940.000,- € = 12.925,- € Jahresfolgekosten 106.925,- €
- Jahreserträge - keine -
- Leistungen Dritter - keine -
- Stellenplanmäßige Auswirkung - keine-
- Sonstiges - entfällt - Anlage _Entwurfsplan (ca. 13,7 MB) Anlage _Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 88 KB) Anlage _Lageplan (ca. 717 KB)Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 15.08.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. August 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.09.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL