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Jahresabschlüsse 2020 und Konsolidierter Gesamtabschluss 2020

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

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Beschlussvorschlag

I. Die Schlussberichte des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 werden zur Kenntnis genommen. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass die Entwürfe der Schlussberichte dem Magistrat zur Vorabstimmung vorgelegt und die Anmerkungen des Magistrats in die vorliegende Fassung der Schlussberichte eingeflossen sind.

II. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach Beratung den vom Revisionsamt geprüften Jahresabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes (Teil I) wie folgt:

Vermögensrechnung mit einer Bilanzsummevon17.471.907.887,43 €
Jahresergebnis vor Rücklagen mit einer Summevon-65.353.592,34 €,
davon
Ordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen-86.507.253,80 €,
Außerordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen21.153.661,46 €.
Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen
und Auszahlungen
aus Verwaltungstätigkeitvon173.254.897,92 €,
aus Investitionstätigkeitvon-409.769.318,48 €,
aus Finanzierungstätigkeitvon256.997.891,66 €,
aus haushaltsunwirksamen
Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite)von247.134.609,84 €,
und mit einem Zahlungsmittelüberschussvon267.618.080,94 €
und einem Zahlungsmittelbestand
am Ende des Haushaltsjahresvon429.720.176,27 €

III. Sie beschließt ferner den geprüften Jahresabschluss 2020 für das Sondervermögen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main nach § 115 Abs. 1 Nr. 4 HGO mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes (Teil II) wie folgt:

1. Jahresabschluss konsolidiert Bilanz mit einer konsolidierten Bilanzsummevon869.560.574,81 €
Konsolidiertes Jahresergebnis nach Rücklagenvon-267.330,99 €
2. Abrechnungsverband - Pflichtversicherung -
Bilanz mit einer Bilanzsummevon856.418.061,81 €
Jahresergebnisvon0,00 €
Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen
und Auszahlungen
aus Verwaltungstätigkeitvon32.917.599,74 €
aus Investitionstätigkeitvon-30.822.140,42 €,
aus Finanzierungstätigkeitvon0,00 €
aus haushaltsunwirksamen
Vorgängen (inklusive Kassenkredite)von-1.608,71 €
und mit einem Zahlungsmittelüberschussvon2.093.850,61 €
und einem Zahlungsmittelbestand
am Ende des Haushaltsjahresvon12.917.147,22 €.
Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive Deckungsrückstellung bereits enthalten sind.
3. Abrechnungsverband - Freiwillige Versicherung - Bilanz mit einer Bilanzsummevon52.156.646,33 €.
Jahresergebnis nach Rücklagenvon-267.330,99 €.
Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Verwaltungstätigkeitvon2.087.272,71 €,
aus Investitionstätigkeitvon-2.136.820,29 €
aus Finanzierungstätigkeitvon0,00 €
aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive
Kassenkredite)von0,00 €
und mit einem Zahlungsmittelfehlbedarfvon-49.547,58 €
und einem Zahlungsmittelbestand
am Ende des Haushaltsjahresvon86.407,46 €.
Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive Deckungsrückstellung bereits enthalten sind.
IV. Sie beschließt weiterhin den Konsolidierten Gesamtabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes (Teil III) wie folgt: Konsolidierte Gesamtvermögensrechnung
mit einer Summevon25.781.990.074,63 €
Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung mit einem
Konzernjahresfehlbetrag nach Anteilen Drittervon185.274.584,78 €
und einem Konzernbilanzgewinnvon1.018.713.437,24 €.

V. Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.

VI. Der Beschluss über die Jahresabschlüsse 2020, den Konsolidierten Gesamtabschluss 2020 sowie die Entlastung des Magistrats für das Haushaltsjahr 2020 sind öffentlich bekannt zu machen, im Anschluss an die Bekanntmachung an sieben Tagen öffentlich auszulegen und anschließend mit den Schlussberichten des Revisionsamtes der Aufsichtsbehörde vorzulegen.

Begründung

Nach § 113 HGO ist der Jahresabschluss nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (128 HGO) vom Gemeindevorstand mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Danach hat die Gemeindevertretung über die vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschlüsse gemäß § 114 HGO bis spätestens 31.12. des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und zugleich über die Entlastung des Gemeindevorstandes zu entscheiden.

Die vom Magistrat aufgestellten Jahresabschlüsse für die Stadtverwaltung und das Sondervermögen Zusatzversorgungskasse, bestehend aus den beiden Abrechnungsverbänden Pflichtversicherung und Freiwillige Versicherung, sowie der Konsolidierte Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2020 sind vom Revisionsamt geprüft worden. Die Prüfungsbestätigungen sind in den Schlussberichten (Teile I bis III) enthalten.

Zudem berichtet das Revisionsamt in einem Schlussbericht Teil IV "Jahresbericht 2020" über weitere Prüfungsfeststellungen (außerhalb der Jahresabschlussprüfungen), die den umfassenden Prüfungsauftrag des Revisionsamts (§ 131 HGO in Verbindung mit der Revisionsordnung) widerspiegeln.

Die Entwürfe der Schlussberichte wurden analog zum Verfahren zum Jahresabschluss 2019 im Vorfeld mit dem Magistrat abgestimmt, um den Prozess der Stellungnahme durch den Magistrat zu den Schlussberichten gegenüber der Stadtverordnetenversammlung zu beschleunigen.

Anlage Schlussberichte_des_Revisionsamtes_2020 (ca. 5,3 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. August 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.10.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 11 · 04.10.2022
TO I, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage M 136 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIG
Sonstige:
Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 14 · 18.10.2022
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 136 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 16 · 20.10.2022
TO II, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 136 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)

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