Jahresabschlüsse 2020 und Konsolidierter Gesamtabschluss 2020
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenBeschlussvorschlag
I. Die Schlussberichte des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 werden zur Kenntnis genommen. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass die Entwürfe der Schlussberichte dem Magistrat zur Vorabstimmung vorgelegt und die Anmerkungen des Magistrats in die vorliegende Fassung der Schlussberichte eingeflossen sind.
II. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach Beratung den vom Revisionsamt geprüften Jahresabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes (Teil I) wie folgt:
| Vermögensrechnung mit einer Bilanzsumme | von | 17.471.907.887,43 € |
| Jahresergebnis vor Rücklagen mit einer Summe | von | -65.353.592,34 €, |
| davon | ||
| Ordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen | -86.507.253,80 €, | |
| Außerordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen | 21.153.661,46 €. | |
| Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen | ||
| und Auszahlungen | ||
| aus Verwaltungstätigkeit | von | 173.254.897,92 €, |
| aus Investitionstätigkeit | von | -409.769.318,48 €, |
| aus Finanzierungstätigkeit | von | 256.997.891,66 €, |
| aus haushaltsunwirksamen | ||
| Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) | von | 247.134.609,84 €, |
| und mit einem Zahlungsmittelüberschuss | von | 267.618.080,94 € |
| und einem Zahlungsmittelbestand | ||
| am Ende des Haushaltsjahres | von | 429.720.176,27 € |
III. Sie beschließt ferner den geprüften Jahresabschluss 2020 für das Sondervermögen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main nach § 115 Abs. 1 Nr. 4 HGO mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes (Teil II) wie folgt:
| 1. Jahresabschluss konsolidiert Bilanz mit einer konsolidierten Bilanzsumme | von | 869.560.574,81 € |
| Konsolidiertes Jahresergebnis nach Rücklagen | von | -267.330,99 € |
| 2. Abrechnungsverband - Pflichtversicherung - | ||
| Bilanz mit einer Bilanzsumme | von | 856.418.061,81 € |
| Jahresergebnis | von | 0,00 € |
| Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen | ||
| und Auszahlungen | ||
| aus Verwaltungstätigkeit | von | 32.917.599,74 € |
| aus Investitionstätigkeit | von | -30.822.140,42 €, |
| aus Finanzierungstätigkeit | von | 0,00 € |
| aus haushaltsunwirksamen | ||
| Vorgängen (inklusive Kassenkredite) | von | -1.608,71 € |
| und mit einem Zahlungsmittelüberschuss | von | 2.093.850,61 € |
| und einem Zahlungsmittelbestand | ||
| am Ende des Haushaltsjahres | von | 12.917.147,22 €. |
| Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive Deckungsrückstellung bereits enthalten sind. | ||
| 3. Abrechnungsverband - Freiwillige Versicherung - Bilanz mit einer Bilanzsumme | von | 52.156.646,33 €. |
| Jahresergebnis nach Rücklagen | von | -267.330,99 €. |
| Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen | ||
| aus Verwaltungstätigkeit | von | 2.087.272,71 €, |
| aus Investitionstätigkeit | von | -2.136.820,29 € |
| aus Finanzierungstätigkeit | von | 0,00 € |
| aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive | ||
| Kassenkredite) | von | 0,00 € |
| und mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf | von | -49.547,58 € |
| und einem Zahlungsmittelbestand | ||
| am Ende des Haushaltsjahres | von | 86.407,46 €. |
| Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive Deckungsrückstellung bereits enthalten sind. | ||
| IV. Sie beschließt weiterhin den Konsolidierten Gesamtabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes (Teil III) wie folgt: Konsolidierte Gesamtvermögensrechnung | ||
| mit einer Summe | von | 25.781.990.074,63 € |
| Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung mit einem | ||
| Konzernjahresfehlbetrag nach Anteilen Dritter | von | 185.274.584,78 € |
| und einem Konzernbilanzgewinn | von | 1.018.713.437,24 €. |
V. Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.
VI. Der Beschluss über die Jahresabschlüsse 2020, den Konsolidierten Gesamtabschluss 2020 sowie die Entlastung des Magistrats für das Haushaltsjahr 2020 sind öffentlich bekannt zu machen, im Anschluss an die Bekanntmachung an sieben Tagen öffentlich auszulegen und anschließend mit den Schlussberichten des Revisionsamtes der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Begründung
Nach § 113 HGO ist der Jahresabschluss nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (128 HGO) vom Gemeindevorstand mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Danach hat die Gemeindevertretung über die vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschlüsse gemäß § 114 HGO bis spätestens 31.12. des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und zugleich über die Entlastung des Gemeindevorstandes zu entscheiden.
Die vom Magistrat aufgestellten Jahresabschlüsse für die Stadtverwaltung und das Sondervermögen Zusatzversorgungskasse, bestehend aus den beiden Abrechnungsverbänden Pflichtversicherung und Freiwillige Versicherung, sowie der Konsolidierte Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2020 sind vom Revisionsamt geprüft worden. Die Prüfungsbestätigungen sind in den Schlussberichten (Teile I bis III) enthalten.
Zudem berichtet das Revisionsamt in einem Schlussbericht Teil IV "Jahresbericht 2020" über weitere Prüfungsfeststellungen (außerhalb der Jahresabschlussprüfungen), die den umfassenden Prüfungsauftrag des Revisionsamts (§ 131 HGO in Verbindung mit der Revisionsordnung) widerspiegeln.
Die Entwürfe der Schlussberichte wurden analog zum Verfahren zum Jahresabschluss 2019 im Vorfeld mit dem Magistrat abgestimmt, um den Prozess der Stellungnahme durch den Magistrat zu den Schlussberichten gegenüber der Stadtverordnetenversammlung zu beschleunigen.
Anlage Schlussberichte_des_Revisionsamtes_2020 (ca. 5,3 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. August 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.10.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)