Neufassung der Grünanlagensatzung: Den Müllsündern dicht auf den Fersen sein
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die jährliche Berichtspflicht zur Grünanlagensatzung aufzuheben, da die statistische Erfassung der Verstöße gegen Müllsünder:innen nicht den Anforderungen des Antrags NR 360 entspricht. Dies soll die Verwaltung entlasten und die Berichterstattung effizienter gestalten.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenBeschlussvorschlag
Die jährliche Berichtspflicht zur NR 360 "Neufassung der Grünanlagensatzung: Den Müllsündern dicht auf den Fersen sein" wird aufgehoben.
Begründung
Wie bereits in jedem Jahresbericht ausgeführt, erfasst das Ordnungsamt bei den eingeleiteten Ordnungswidrigkeiten gegen Müllsünder:innen nicht den Ort des Abfalldeliktes. Eine statistische Auswertung nach den einzelnen Frankfurter Grünanlagen wird aus kapazitären Gründen im Ordnungsamt nicht geführt.
Die bisher in den jährlichen Berichten des Magistrats gemeldete Statistik über eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund von Verstößen nach der Grünanlagensatzung wird dem Anliegen des Antrags NR 360 nicht gerecht. Darunter fallen zum Beispiel nicht angeleinte Hunde außerhalb der dafür vorgesehenen Auslaufflächen oder lagernde und nächtigende Personen. Auch die Statistik über in Grünflächen parkende Autos trägt nicht zur Information über die Entwicklung von Müllsündern in Grünanlagen bei. Der Magistrat möchte daher künftig aus der Berichtspflicht entlassen werden.
Zum Abschluss der Berichtsserie hier der Bericht zum Jahr 2022:
Im Jahr 2022 kam es zu 44 Verstößen wegen Parkens in Grünanlagen. Weiterhin wurden 223 Verfahren wegen sonstiger Verstöße gegen die Grünanlagensatzung eingeleitet. Dies betrifft unter anderem die Missachtung des Grillverbotes, nicht angeleinte Hunde außerhalb der offiziellen Auslaufzonen sowie nächtigende oder lagernde Personen.
Insgesamt wurden 560 Verstöße festgestellt. Da jedoch eine Ahndung bei z.B. obdachlosen Bürger:innen nicht möglich ist, wird im Normalfall nur ein Platzverweis ausgesprochen. Dies führt zu der Diskrepanz der tatsächlichen Zahlen.
Durch die eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden im Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 08.01.2023 Einnahmen in Höhe von 19.548,50 € verzeichnet.
Im Jahr 2022 wurden keine Parkwächter:innen eingesetzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Juni 2017NRNR 360Neufassung der Grünanlagensatzung: Den Müllsündern dicht auf den Fersen seinSTVV-Antrag · FDP
- 9. Februar 2018BB 35Neufassung der Grünanlagensatzung: Den Müllsündern dicht auf den Fersen seinMagistratsbericht
- 8. April 2019BB 115Neufassung der Grünanlagensatzung: Den Müllsündern dicht auf den Fersen seinMagistratsbericht
- 14. April 2020BB 174Neufassung der Grünanlagensatzung: Den Müllsündern dicht auf den Fersen seinMagistratsbericht
- 17. Mai 2021BB 201Neufassung der Grünanlagensatzung: Den Müllsündern dicht auf den Fersen seinMagistratsbericht
- 24. Juni 2022BB 259Neufassung der Grünanlagensatzung: Den Müllsündern dicht auf den Fersen seinMagistratsbericht
- 24. Juli 2023Sie sind hierMM 127Neufassung der Grünanlagensatzung: Den Müllsündern dicht auf den Fersen seinMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf13 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Ablehnung) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen CDU, LINKE., FDP und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, LINKE. und dFfm (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung)