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Sportfördermittel hier: Bauinvestitionen TC Phönix Eckenheim e. V.

Vorlagentyp: M
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der TC Phönix Eckenheim e.V. erhält einen Zuschuss von 97.993,00 € für den Neubau einer 2-Feld-Traglufthalle. Dies soll die Trainingsmöglichkeiten für die Mitglieder im Winter sichern und die Attraktivität des Vereins erhöhen.

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Beschlussvorschlag

  1. Es wird zugestimmt, dass dem TC Phönix Eckenheim e.V. für den Neubau einer 2-Feld-Traglufthalle ein Zuschuss von 97.993,00 € bewilligt wird.
  2. Die Mittel hierfür sind in der Produktgruppe 21.16 (Sportförderung), Projektdefinition 5.007482 (Investitionszuschüsse für vereinseigene Sportstätten), unter Vorbehalt eines rechtskräftigen Haushalts 2024/2025, im Investitionsprogramm 2024 - 2027 vorgesehen.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass für den Bau der 2-Feld-Traglufthalle durch den TC Phönix Eckenheim e.V. bei einer Abschreibungsdauer der Maßnahme von 20 Jahren mit einem Aufwand für Abschreibung in Höhe von 4.899,65 € p.a. und mit einer kalkulatorischen Verzinsung von 783,94 € p.a. zu rechnen ist. Mit der Maßnahme sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden.

Begründung

A) Zielsetzung

Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten.

Durch die Gewährung von Zuschüssen trägt die Stadt Frankfurt dazu bei, attraktive Sportstätten zu schaffen, die sie sonst aufgrund mangelnder Flächen nicht anbieten kann. Zudem wären die Finanzierungskosten bei einem Bau in Eigenregie um ein vielfaches höher.

Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten.

Durch die Gewährung von Zuschüssen trägt die Stadt Frankfurt dazu bei, attraktive Sportstätten zu schaffen, die sie sonst aufgrund mangelnder Flächen nicht anbieten kann. Zudem wären die Finanzierungskosten bei einem Bau in Eigenregie um ein vielfaches höher.

Die Tennishalle des TC Phönix Eckenheim e.V. ist in einem schlechten Allgemeinzustand. Bei starken Regenfällen dringt das Regenwasser auf die Tennisplätze und macht diese unbespielbar. Dadurch würden im Winter keine Trainingsmöglichkeiten für die Vereinsmitglieder bestehen. Durch den Bau einer 2-Feld-Tragtlufthalle soll die Bespielbarkeit von zwei Tennisplätzen im Winter gesichert werden.

B) Alternativen

Keine

C) Lösungen

Durch den Bau einer 2-Feld-Traglufthalle durch den TC Phönix Eckenheim e.V. werden in den Wintermonaten Trainingsmöglichkeiten für die Mitglieder geschaffen.

D) Kosten

  1. Zuwendungshöhe Der vorliegende Antrag des TC Phönix Eckenheim e.V. wurde geprüft. Der Zuschussbetrag von 97.993,00 € ist zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich. Bei zuwendungsfähigen Kosten von 279.980,82 €, einem Jugendanteil von 28,29 % und einer Zuschusshöhe von 35 % beläuft sich der städtische Zuschuss für den Bau einer 2-Feld-Traglufthalle durch den TC Phönix Eckenheim e.V. auf 97.993,00 €.
  2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten Für die Maßnahmen wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt 97.993,00 € nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam.
  3. Zugehörige Folgeinvestitionen keine
  4. Jahresfolgekosten keine
    • a)personelle Folgekosten keine
    • b)sachliche Folgekosten keine
    • c)Kapitalkosten Abschreibung (20 Jahre) 4.899,65 € p. a. Kalkulatorische Verzinsung (1,60 %) 783,94 € p. a.
  5. Jahreserträge keine
  6. Leistungen Dritter keine
  7. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. September 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 07.11.2024 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 30 · 07.11.2024
TO I, TOP 18
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage M 124 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFLinkeFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme)

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