Aus dem Bestand existieren noch einige Hausmeisterwohnungen an Frankfurter Schulen. Allerdings können sie nicht für schu
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Entwicklung der sanierungsbedürftigen Hausmeisterwohnungen an Frankfurter Schulen seit 2016 und den Sanierungsplan des Magistrats. Ziel ist es, diese Wohnungen zeitnah für städtische Beschäftigte wieder nutzbar zu machen.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
Aus dem Bestand existieren noch einige Hausmeisterwohnungen an Frankfurter Schulen. Allerdings können sie nicht für schulische Zwecke genutzt werden, da dies eine Umnutzung von dringend benötigtem Wohnraum darstellen würde. Im Jahr 2016 wurde berichtet, dass 20 solcher Wohnungen leerstehen, und auf einen Sanierungsrückstand verwiesen, der sukzessive behoben werden soll. Berichten zufolge existieren aber weiterhin, wie zum Beispiel in der Liebigschule in Westhausen, unsanierte Leerstände an Hausmeisterwohnungen. Daher frage ich den Magistrat: Wie hat sich die Anzahl der sanierungsbedürftigen Wohnungen seit 2016 stadtweit entwickelt, und wie sieht der Sanierungsplan aus, um sie zeitnah für städtische Beschäftigte wieder nutzbar zu machen?
Antwort des Magistrats
Seit 2016 wurden 46 Wohnungsrenovierungen beziehungsweise -sanierungen, sechs Badezimmersanierungen und zwei Kellersanierungen durchgeführt. Die Dienstwohnungen werden vom Magistrat auch zukünftig nach konkretem Bedarf und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel renoviert beziehungsweise saniert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Juli 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.