Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Vor einigen Monaten hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland

Vorlagentyp: F
Beantwortet
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Frage vom 09.11.2017, F 901 Vor einigen Monaten hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland und weitere EU-Staaten eingeleitet, weil die Grenzwerte für Stickstoffoxide in verschiedenen Ballungsräumen - darunter auch in Frankfurt - dauerhaft überschritten werden. Die Zuständigkeit für die Einhaltung der Grenzwerte liegt teilweise auch bei den betroffenen Kommunen, die bei einer festgestellten Vertragsverletzung auch Maßnahmen ergreifen müssen.

Ich frage den Magistrat: Welche konkreten Maßnahmen plant der Magistrat zur dauerhaften Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxide?

Antwort des Magistrats: Die Erstellung von Luftreinhalteplänen liegt in der Zuständigkeit des Landes Hessen, Hessisches Umweltministerium. Von den Kommunen werden Maßnahmenvorschläge erarbeitet und übersendet, die zumeist Berücksichtigung finden. Stickstoffdioxid wird größtenteils von Kraftfahrzeugen emittiert. Den mit Abstand größten Immissionsbeitrag liefert der Dieselverkehr und insbesondere Diesel-Pkw. Das Hessische Umweltministerium hat für die stark befahrene Höhenstraße ermittelt, dass Diesel-Pkw für über 80 Prozent der verkehrsbedingten Emissionen verantwortlich sind. Luftreinhalteplanerische Maßnahmen, welche sich in der kontinuierlichen Umsetzung befinden - Ausbau öffentlicher Verkehr, Verbesserung Emissionsstandards von Bussen und so weiter - sind aufgrund des hohen Verursacheranteils des Dieselverkehrs für eine dauerhafte Grenzwerteinhaltung ungenügend. Es gibt derzeit keine ausreichenden luftreinhalteplanerischen Instrumente, die hohe Stickstoffdioxidbelastung an vielbefahrenen Straßen hinreichend zu senken. Eine dauerhafte Grenzwerteinhaltung kann nur durch bedeutend sauberere Dieselfahrzeuge oder durch eine erhebliche Verringerung dieser am Verkehrsaufkommen erreicht werden. Flächige Dieselfahrverbote oder eine Verschärfung der Umweltzone durch die Einführung einer blauen Plakette sind bundesrechtlich derzeit noch nicht möglich. Solche Grundsatzfragen werden vom Bundesverwaltungsgericht geprüft, eine Entscheidung steht jedoch noch aus. Ende Januar 2018 wird das Klageverfahren Deutsche Umwelthilfe ./. Land Hessen wegen unzureichender Luftreinhalteplanung für Frankfurt am Main vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden verhandelt. Die Ergebnisse bleiben in Bezug auf die Fragestellung abzuwarten. Konkrete Maßnahmen können aus Sicht des Magistrats nur insofern benannt werden, wie sie durch den geltenden Luftreinhalteplan bereits definiert sind. Darüber hinausgehende Maßnahmen sollen unter anderem im Rahmen des "Masterplans NOX-Minderungsstrategie Frankfurt am Main" konkretisiert und hinsichtlich der Kriterien Wirksamkeit, zeitliche Umsetzbarkeit und Kosten priorisiert werden. Der Bund hat die von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen aufgefordert, Förderanträge für die Erarbeitung derartiger Masterpläne zu stellen. Die Masterpläne sollen Grundlage für die Bewilligung von Maßnahmen aus dem in Aussicht gestellten Fonds "nachhaltige Mobilität für die Stadt" in einer Höhe von einer Milliarde Euro sein. Die Masterpläne sollen Maßnahmen aus folgenden Themenbereichen adressieren: Digitalisierung des Verkehrs, Vernetzung im öffentlichen Personenverkehr, Elektrifizierung des Verkehrs, Radverkehr, Urbane Logistik. Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. November 2017 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung