Auf der Hügelstraße in Ginnheim ist im Bereich zwischen Raimundstraße und Ricarda-Huch-Straße in nordöstlicher Fahrtrich
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Frage vom 21.09.2017, F 824 Auf der Hügelstraße in Ginnheim ist im Bereich zwischen Raimundstraße und Ricarda-Huch-Straße in nordöstlicher Fahrtrichtung ohne erkennbaren Grund die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde beschränkt.
Ich frage den Magistrat: Warum ist das so?
Antwort des Magistrats: Die Verkehrszeichen 274-53 StVO, in Höhe des Hauses Nr. 194 und in Höhe der Fritz-von-Unruh-Anlage, wurden im Jahr 2011 aufgrund des schlechten Zustandes der Fahrbahndecke durch das Amt für Straßenbau und Erschließung montiert. Aufgrund von parallel laufenden Baumaßnahmen, Modellversuch Eschersheimer Landstraße, Baumaßnahme Eschersheimer Landstraße und Baumaßnahme Eckenheimer Landstraße, konnte die erforderliche grundhafte Erneuerung noch nicht durchgeführt werden. Seitdem wird die Straße zwar in einem verkehrssicheren Zustand gehalten, da jedoch Teilbereiche weiterhin in einem schlechten Zustand sind, bleibt die Verkehrsbeschränkung über die gesamte Strecke erhalten. Bis zur endgültigen grundhaften Erneuerung wird das Amt für Straßenbau und Erschließung den Straßenzustand erneut untersuchen und geeignete Maßnahmen, Fahrbahndeckenerneuerung im Buskapbereich unter Vollsperrung, ergreifen, um gegebenenfalls die Verkehrsbeschränkung aufheben zu können. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Nils Kößler
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. September 2017 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.