Derzeit wird im Land Hessen die Ausführungsverordnung zum Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen, HGBPA
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Frage vom 21.09.2017, F 774 Derzeit wird im Land Hessen die Ausführungsverordnung zum Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen, HGBPAV, diskutiert. Einsprüche und Bemerkungen müssen bis Ende September vorgebracht werden. Ein überwiegender Teil der Pflegeeinrichtungen wird den dort festgelegten Anforderungen nicht gerecht und ließe sich auch nicht fristgerecht umrüsten. Daher frage ich: Wie schätzt der Magistrat die Folgen dieses Gesetzes für die Frankfurter Pflegeeinrichtungen ein?
Antwort des Magistrats: Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrter Herr Frischkorn, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich vorwegschicken, dass der Magistrat grundsätzlich erst einmal die Ablösung der alten Bundesverordnung zu Heimmindeststandards, Heimsicherungsgesetz, Heimmitwirkungsgesetz und Heimpersonalgesetz nun in einer Verordnung durch das Land Hessen in dem Verordnungsentwurf HGBPAV begrüßt. Der Verordnungsentwurf setzt fachlich angemessene und zeitgemäße Standards für die Unterstützung volljähriger pflegebedürftiger Personen und für Menschen mit Behinderungen. Große Teile sind im Sinne der Betroffenen zu begrüßen und können in der vorgelegten Form verabschiedet werden. Allerdings gibt es einen Regelungsbereich, der gerade für uns in Frankfurt nur schwer möglich umzusetzen ist. In § 14 des Entwurfes des HGBPAV wird festgelegt, dass ein Wohnplatz in einer Einrichtung mindestens aus einem Wohn-Schlaf-Raum und einem Sanitärbereich bestehen muss. Der Sanitärbereich wiederum muss nach § 16 Absatz 1 mit Waschtisch, Dusche oder Badewanne und WC ausgestattet sein. Damit werden in stationären Einrichtungen also Einzelzimmer nebst Nasszelle zur Pflicht. Als Sozialdezernentin sage ich dazu, dass es menschlich und auch fachlich nachvollziehbar ist. Diese Norm ist angemessen, sie ist zukunftsträchtig, aber sie erfüllt nur einen Teil von dem, was wir an Herausforderungen in Frankfurt haben. Sie erfüllt den Teil, dass die Menschen, die davon betroffen sind und in diesen Einrichtungen leben, die Privatsphäre in den Einrichtungen genießen sollen, dass sie respektvoll behandelt werden und darüber hinaus auch präventiv gegenüber sexuellen Missbrauch und Übergriffen geschützt werden. Aber realistisch betrachtet, kann diese Verordnung an dieser Stelle vollständig allenfalls in Neubauten umgesetzt werden, und das auch nur unter Inkaufnahme von erheblichen Mehrkosten. Der Magistrat geht davon aus, dass wahrscheinlich in allen bestehenden Pflegeeinrichtungen in Frankfurt Umbauten erforderlich werden. Aus Platzgründen lässt sich dieser Standard jedoch in der Regel nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten einhalten. Vermögensfreigrenzen werden schnell aufgebraucht und der Sozialhilfeträger müsste einsteigen, denn diese Kosten landen beim Sozialhilfeträger als Investitionskostenzuschüsse. Hinzu kommt, dass zwar eine Übergangsregelung für Bauten getroffen worden ist, die bereits genehmigt sind, die in Kraft ist, aber nicht für diejenigen Vorhaben, die bereits Baureife erreicht haben. In Frankfurt würde ein großer Frankfurter Träger, der bereits Planungen bis zur Baureife vorangetrieben hat, komplett umplanen müssen und könnte seine Einrichtung so nicht realisieren. Der Magistrat setzt sich daher dafür ein, die angesprochene Regelung so auszugestalten, dass Bestandsschutz und Modernisierung zu überschaubaren Kosten realisiert werden können. Wir haben uns dementsprechend auf dem für uns üblichen Weg über den Hessischen Städtetag, der heute das Schreiben an das Sozialministerium auch abgesandt hat, mit den anderen Städten zusammengesetzt und unsere Vorschläge eingebracht, und wir hoffen, dass wir Gehör finden.
(Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Ulrich Baier: Es gibt eine Zusatzfrage von Frau Stadtverordneter Busch von der SPD-Fraktion. Bitte! Stadtverordnete Ursula Busch, SPD: (Zusatzfrage) Frau Professor Birkenfeld, Sie haben sehr schön beschrieben, dass das, was dieses hessische Gesetz jetzt vorgibt, durchaus wünschenswert und schön ist. Inwieweit werden denn diejenigen, die sich jetzt diese wünschenswerten und schönen Dinge ausgedacht haben, die Finanzierung dieser wünschenswerten und schönen Dinge übernehmen? Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld: (fortfahrend) Frau Stadtverordnete Busch, ich hatte eben bereits angedeutet, wie das üblicherweise refinanziert wird. Das trägt zunächst einmal der Betroffene selbst, wenn er das entsprechende Vermögen hat. Selbstverständlich werden die Pflegesätze steigen, und am Schluss wird der Sozialhilfeträger, die Stadt Frankfurt, dafür einzustehen haben. Die Stadt Kassel hat einmal eine Berechnung angestellt, was es an Mehrkosten bei 571 Plätzen in der stationären Pflege bei einer Steigerung von Einzelzimmern mit einer Größe von bisher zwölf Quadratmetern auf dann 14 Quadratmeter verursachen würde, nämlich 20 bis 25 Prozent der Investitionssumme, da kommt man auf einen Mehrbedarf von 5,4 Millionen Euro beziehungsweise auf 5,6 Millionen Euro, wenn man einen noch höheren Satz zugrunde legt. Für Frankfurt würde es auf jeden Fall einen zweistelligen Millionenbetrag bedeuten. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Ulrich Baier: Die zweite Zusatzfrage kommt von Frau Stadtverordneter Schubring von der CDU-Fraktion. Bitte! Stadtverordnete Christiane Schubring, CDU: (Zusatzfrage) Pflegeleistungsgesetze sehen vor, dass alternative Wohnformen gefördert werden, so zum Beispiel Wohngruppen. Was bedeutet jetzt diese neue Verordnung in diesem Zusammenhang? Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld: (fortfahrend) Frau Schubring, da legen Sie den Finger in eine weitere Wunde, die mich persönlich sehr umtreibt. Tatsächlich ist es so, dass der Bundesgesetzgeber mit dem Pflegestärkungsgesetz I deutlich gemacht hat, dass er Neugründungen von ambulanten Wohngemeinschaften angekurbelt haben möchte. Das Pflegestärkungsgesetz II hat sogar einen finanziellen Anreiz gegeben, um mehr Anbieter zu haben. Nach den geplanten hessischen Regeln wäre das Ganze fatal. Ich habe die letzten Wochen mit der Frankfurter Werksgemeinschaft gesprochen, mit den Praunheimer Werkstätten, gestern war die Lebenshilfe bei mir und selbstverständlich habe ich auch mit dem Frankfurter Verband gesprochen. All das, was wir dort an Wohngemeinschaften in den letzten Jahren angestoßen haben, würde es dann gar nicht mehr geben dürfen. Sie können sich vielleicht erinnern, dass es manchmal gegen starken Widerstand war. Ich erinnere an das Heinrich-Schleich-Haus, ein Wohngruppensystem, das bei der Bevölkerung sehr beliebt ist, bei dem aber nicht jedes Zimmer eine eigene Nasszelle enthält. Die Praunheimer Werkstätten haben die Planung für eine inklusive Wohnform bereits soweit getrieben, dass es zu einer Baugenehmigung in den nächsten Wochen kommen sollte. Auch dort ist dieser neue Standard nicht verwirklicht, und ich finde es auch absurd, dass wir Menschen vorschreiben wollen, die in einer Wohngruppe leben wollen, dass sie das nur können, wenn eine Nasszelle für sie persönlich zur Verfügung gestellt wird. Wir haben ja Beispiele. Gehen wir zum Frankfurter Verband nach Bockenheim. Da haben wir eine Jugendgruppe, wir haben mit der Lebenshilfe in der Alten Mühle Jugendgruppen, dort teilen sich zwei Personen eine Nasszelle, die von jeder Seite aus zugänglich ist. Dort gab es noch nie irgendwelche Beschwerden. Man muss sich auch mit Behinderungen den Wohnort aussuchen dürfen, und wenn das Wohngruppensystem mit gemeinsamer Nasszelle oder mit vier Nasszellen auf acht Wohnplätze verteilt und einer gemeinsamen Küche von acht Menschen gewünscht ist, dann sollte man es auch umsetzen können. Ich denke nur daran, dass das Haus Aja Textor-Goethe schon seit über zehn Jahren die Dementengruppe hat, die über Jahre hinaus ausgebucht ist. Die Jugendgruppen wollen auch genau dieses System haben. Eltern von behinderten Kindern, die ihre Jugendlichen verselbstständigen wollen, sehen es sehr gerne, wenn die Jugendlichen in Wohngruppen ziehen können. Die Neuregelung hätte also sehr schwerwiegende Konsequenzen, weil all das nicht mehr funktionieren würde. Ich empfinde es als eine Bevormundung einer Bevölkerungsgruppe, die wir nicht hinnehmen dürfen. Entsprechend habe ich mich auch geäußert.
(Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 774 Stadtverordneter Roland Frischkorn, SPD: Herr Vorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich unserer Sozialdezernentin für die klare Positionierung in der Frage herzlich danken. Denn auch wir sehen ein zentrales Problem, dass es keine Sonderregelung für alternative Wohnformen gibt. Da die Menschen jedoch in der Regel nicht ins Heim möchten, sondern nach anderen Möglichkeiten suchen, stellen gerade die alternativen Wohnformen eine wichtige Alternative dar. Andere Bundesländer haben das aufgegriffen, Hessen hat das mit der Ausführungsverordnung leider nicht getan. Sie werden geradezu mit aller Macht verhindert. Deswegen ist es wichtig, dass gerade wir als Stadt Frankfurt uns dafür stark machen, dass sie ermöglicht werden. Kritik gibt es auch an den personellen Anforderungen zu äußern. Mir leuchtet nicht ein - ich halte es für wichtig, über die persönliche Eignung einer Heimleitung zu diskutieren -, warum jemand mit wissenschaftlichem Hochschulabschluss und nachgewiesener Führungserfahrung aus einer anderen Branche nicht die Heimleitung übernehmen kann. Das entzieht sich meiner Kenntnis. Es könnte im Gegenteil sogar eine Bereicherung sein. Wir dürfen außerdem bei der Betrachtung des Pflegebereichs nicht vergessen - wenn wir immer die Menschen im Blick haben -, dass 80 Prozent der Menschen zu Hause gepflegt werden. Über deren Bedingungen reden wir nicht, wir reden über die Menschen, die stationär oder in Wohngruppen untergebracht sind. Bei den baulichen Anforderungen - ein letzter Kritikpunkt - gilt, dass jetzt alles rollstuhlgerecht ausgebaut werden muss. Wesentlich größer ist jedoch der Anteil der sehbehinderten und der hörbehinderten Menschen, und auf deren Bedürfnisse wird nicht eingegangen. Das ist bedauerlich und deswegen sage ich, eine klare Position von uns allen ist wichtig. Lassen Sie uns gemeinsam das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Menschen stärken und sie nicht schleichend über Verordnungen entmündigen. Wir sind für mehr Teilhabe und nicht für weniger Teilhabe.
(Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Ulrich Baier: Die nächste Rednerin ist Frau Schubring von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Frau Schubring! Stadtverordnete Christiane Schubring, CDU: Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren! Zunächst einmal muss festgestellt werden, dass der Verordnungsentwurf der hessischen Landesregierung in die richtige Richtung geht. Stellen Sie sich vor, Sie oder ein naher Verwandter stünden kurz vor dem Umzug aus den eigenen vier Wänden in ein Pflegeheim. Den wenigsten von Ihnen würde es gefallen, dort Zimmer und Waschraum mit anderen Personen teilen zu müssen. Deshalb ist es gut und richtig, dass der Verordnungsentwurf des hessischen Sozialministeriums unter anderem Einzelzimmer mit einem eigenen Bad vorsieht. Das trägt den geänderten Bedürfnissen unserer Zeit Rechnung und ist ein gewaltiger Fortschritt gegenüber den jetzt bestehenden Bedingungen, die zum Teil bis zu 20 Personen für einen Waschraum zulassen.
(Beifall) Für Neubauten sind die neuen Bestimmungen also im Wesentlichen vernünftig und rechtfertigen auch deutlich höhere Investitionen, die dann allerdings auch - die Dezernentin hat darauf hingewiesen - refinanziert werden müssen. Doch resultieren aus den strengen Vorgaben auch Probleme - Herr Frischkorn hat sie benannt, Frau Professor Birkenfeld hat sie benannt -, und wir sind der Stadträtin außerordentlich dankbar, dass sie diese nicht nur hier, sondern auch in Wiesbaden und über den Hessischen Städtetag im Sozialministerium anbringt. Ich denke, hier müssen wesentlich flexiblere Möglichkeiten eröffnet werden. Auch die Übergangsfrist für die Betreiber von bestehenden Einrichtungen bis zum Jahre 2024, mit einer eventuellen Option auf Verlängerung, ermöglicht es den Betrieben der Heime nicht oder erschwert es ihnen in sehr vielen Fällen, die Heime diesen Standards anzupassen beziehungsweise aus baulichen Gründen ist das manchmal überhaupt nicht möglich. Auch da muss die Regelung viel flexibler werden. Es kann auch nicht sein, dass Anträge auf eine Fristverlängerung erst ab dem 01.01.2024 gestellt werden können. Das gibt den Trägern überhaupt keine Planungssicherheit, und auch da muss dringend nachgebessert werden. Was meine Frage betrifft - auch Herr Frischkorn ist schon darauf eingegangen -, bei der Gestaltung des Lebens von alten und pflegebedürftigen Menschen ist momentan sehr vieles im Umbruch, durch das Bundesteilhabegesetz und durch die Pflegestärkungsgesetze. Auch darauf muss Rücksicht genommen werden. Insofern bin ich sehr froh, dass dies auch dem hessischen Sozialministerium jetzt über den Hessischen Städtetag zur Kenntnis gegeben wurde. Ich gehe davon aus und vertraue darauf, dass genau das, was im ersten Abschnitt des hessischen Gesetzes formuliert worden ist, nämlich, dass die Angebote des Wohnens und der Betreuung für Betreuungs- und Pflegebedürftige an den Bedürfnissen des Einzelnen ausgerichtet werden sollen, auch vom hessischen Sozialministerium umgesetzt wird. Danke schön!
(Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Ulrich Baier: Die nächste Rednerin ist Frau Momsen von der GRÜNE-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordnete Sylvia Momsen, GRÜNE: Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren! Machen wir uns nichts vor, jeder Mensch hier im Raum denkt äußerst ungern über einen eventuellen Lebensabschnitt in Pflegebedürftigkeit nach. Mit viel Liebe gefüttert und gewindelt zu werden, verbinden wir vor allem mit Neugeborenen und kleinen Kindern. Dass wir aber erwachsen und voll bewusst von Pflegekräften betreut werden müssen, die uns füttern, die uns windeln werden, übersteigt unsere Vorstellungskraft. Das wollen wir einfach nicht, das ist ganz klar. Wenn es aber nun sein muss, dann sollte es so sein, dass wir uns immer noch würdig als selbstbestimmte Menschen fühlen können. In allen Frankfurter Pflegeheimen Umbauten bis 2024 zu verwirklichen, wie es das Gesetz vorgibt, ist weder zu schaffen noch zu finanzieren. Vielleicht könnte man die Umbauten aber an eine bauliche Sanierung koppeln, die natürlicherweise anfällt und so lange Bestandsschutz gewähren. Frau Professor Birkenfeld hat unsere Bedürfnisse in Frankfurt in diese Richtung schon nach Wiesbaden gemeldet. Dafür danke ich ihr sehr. Positiv an dem Gesetz ist aber, dass mehr individueller Schutz und auch Platz, der die Pflege erleichtert, im Gesetz enthalten sind. Ich erinnere an das Frankfurter Zimmer, was auch durch mehr Platz die Arbeit der Menschen in diesem Bereich erleichtert. Mehr und besser ausgebildetes Personal wirkt sich ebenfalls stärkend auf die Pflege aus. Da hat das Gesetz die Lage positiv verändert. Natürlich muss aber auch Gegenstand unserer Gedanken sowie der Gespräche und Verhandlung sein, dass dies finanziert werden muss. Darum kommt niemand herum. Denn wenn diese Tätigkeit der liebevollen Pflege nicht endlich mit einer angemessenen Bezahlung honoriert wird, werden wir eines Tages niemanden, wirklich niemanden mehr finden, der uns pflegt, egal wie groß das Zimmer ist und egal, ob Nasszellen vorhanden sind oder nicht. Danke!
(Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Roland Frischkorn
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. September 2017 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.