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Die Sozialbindung für die Mieterinnen und Mieter in der Siedlung Im Füldchen lief zum 31.12.2010 aus. Jetzt stehen in de

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Inhalt

Frage vom 05.10.2012, F 622 Die Sozialbindung für die Mieterinnen und Mieter in der Siedlung Im Füldchen lief zum 31.12.2010 aus. Jetzt stehen in der Siedlung umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an. Es ist davon auszugehen, dass in weiteren Siedlungen die Sozialbindung ausläuft.

Ich frage den Magistrat: Wann läuft die Sozialbindung in den Frankfurter Siedlungen aus, und wie viele Wohneinheiten sind davon jeweils betroffen?

Antwort des Magistrats: Eine verbindliche Aussage zur Bindungsdauer aller öffentlich geförderten Siedlungen in Frankfurt am Main ist nicht möglich. Gefördert werden einzelne Objekte bzw. Wirtschaftseinheiten. Es ist daher möglich, dass die geförderten Liegenschaften nicht mit den definierten Siedlungen übereinstimmen beziehungsweise die Objekte innerhalb einer Siedlung unterschiedliche Bindungszeiträume aufweisen. Ein Förderende hängt darüber hinaus von der Art der Förderung sowie verschiedenen Rückzahlungsmodalitäten ab. Förderungen, die nach den Wohnungsbaugesetzen - überwiegend II. WoBauG - erfolgten: Bei den Objekten, die nach dem II. WoBauG gefördert wurden, ist die Bindungsdauer an die vollständige Rückzahlung aller öffentlichen Mittel, sämtlicher Mittelgeber, geknüpft. Die Darlehenslaufzeiten bei den Mittelgebern können hierbei unterschiedlich sein. Die Angaben zu den planmäßigen Darlehenslaufzeiten werden verbindlich jeweils bei der Wi-Bank beziehungsweise beim Stadtplanungsamt geführt. Vorzeitige freiwillige Volltilgungen können eine deutliche Veränderung des planmäßigen Bindungsendes verursachen. Förderungen nach dem Wohnraumfördergesetz (WoFG) - Anwendung ab 01.01.2002: Die aktuell gültigen Förderregelungen sehen die Vereinbarung eines Bindungszeitraumes im Rahmen der Gewährung der Fördermittel vor. Die vereinbarten Förderzeiträume liegen hierbei derzeit in der Regel bei 20 beziehungsweise 25 Jahren. Wie aus den unterschiedlichen Förderbedingungen und Grundlagen hervorgeht, ist eine generelle Aussage des Förderzeitraums pro Siedlung sehr aufwendig. Das gilt umso mehr für die pauschale Frage "in den Frankfurter Siedlungen". Insofern bittet der Magistrat aus arbeitsökonomischen Gesichtspunkten heraus die gewünschten Wohnungen/Wohngebiete, soweit möglich, detaillierter zu benennen Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Oktober 2012 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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