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Während in Frankfurt Anfang Januar die Corona-Inzidenz in Richtung 1.000 explodierte, wurde in den Minibussen, die die F

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat hat auf die dynamische Infektionslage reagiert, indem er die Abstandsregelung in den Minibussen aussetzte und die Schülerbeförderung an die aktuellen Gegebenheiten anpasste. Dies geschah im Interesse der Kinder und Jugendlichen, trotz der Herausforderungen durch die Pandemie.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Frage an den Magistrat

Während in Frankfurt Anfang Januar die Corona-Inzidenz in Richtung 1.000 explodierte, wurde in den Minibussen, die die Förderschülerinnen und Förderschüler zur Panoramaschule nach Nied fahren, die Abstandsregel ausgesetzt. Die Kinder ohne Maske und Abstand zu transportieren, geht auf ein Schreiben des Gesundheitsamtes vom 08.11.2021 an das Stadtschulamt zurück, wonach die Abstandsregelung nicht mehr notwendig sei. Informiert wurden die Eltern darüber nicht. Ich frage den Magistrat: Wie erklärt der Magistrat die extrem langsame Reaktion auf das dynamische Infektionsgeschehen und die Verletzung seiner Informationspflicht gegenüber den Eltern?

Antwort des Magistrats

Der Magistrat hat weder extrem langsam reagiert noch seine Informationspflicht gegenüber den Eltern verletzt. Er hat vielmehr ein komplexes Problem, das auch den Folgen der Pandemie geschuldet ist und eine Abstimmung mit vielen Akteur*innen nötig machte, nachhaltig und im Interesse der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien gelöst.

Die Rückmeldung diverser von der Stadt Frankfurt am Main eingesetzter Fahrdienste war zum Ende des Jahres 2021, dass coronabedingt kaum mehr qualifiziertes Personal zu finden sei. Daher sind Fahrdienste nicht in der Lage, zusätzliche Fahrzeuge einzusetzen. Mit dem Gesundheitsamt wurde diese Problematik besprochen. Nachdem es seit einiger Zeit die Möglichkeit gibt, Kinder impfen zu lassen und die 3G-Regelungen für das eingesetzte Fahrpersonal gilt, entschied sich der Schulträger, die Busse wieder voll/er zu besetzen.

Im Januar wurde erneut mit dem Gesundheitsamt Rücksprache gehalten und die Fahrdienste wurden ein weiteres Mal gebeten an den Förderschulen - an denen die Kinder keinen oder kaum Mund-Nasen-Schutz tragen können - nochmals zu prüfen, ob eine Entzerrung der Besetzung möglich ist.

Die daraus resultierenden Optionen sind entweder

a) Eine zeitgleiche Verdoppelung des Transports oder

b) Eine Staffelung des Transports und des Unterrichtsbeginns. Konkret bedeutet das einen späteren Schulbeginn und einen späteren Schulschluss für die Hälfte beziehungsweise einen Teil der Schülerinnen und Schüler.

Die zeitgleiche Verdoppelung ist nur bedingt umzusetzen aufgrund fehlender Ressourcen bei den Anbietern in Bezug auf Fahrzeuge und Personal und der daraus resultierenden Verdoppelung des Verkehrsaufkommens vor Ort. In Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt wurde mit den Schulen die Optionen und deren Umsetzung besprochen und jeweils folgendes Vorgehen abgestimmt.

Für die betreffenden Schulen ist folgende Umsetzung der Schülerbeförderung zum aktuellen Zeitpunkt geregelt:

Viktor-Frankl-Schule:

Der Staffelunterricht wird umgesetzt, die FES setzt dies seit Dienstag, den 25.01.2022, um.

Panoramaschule

- Ab 01.02.2022 erfolgt die Umstellung des Fahrbetriebes an der Panoramaschule inklusive Außenklasse auf eine Fünfer-Besetzung durch zusätzliche Touren.

- Dies bedeutet, dass zusätzlich acht Touren an der Mutterstation und zwei Touren an der Außenklasse befördert werden.

Mosaikschule:

- Die Schule möchte keinen gestaffelten Beginn, wohlwissend, dass dies zu erhöhtem Verkehrsaufkommen führt - aktuell sind bereits 36 Taxen im Einsatz.

- Die Taxivereinigung prüft, ob dieses Modell kapazitiv umgesetzt werden kann. Die Rückmeldung steht noch aus und somit auch die Prüfung, wie dies vor Ort funktionieren kann, gegebenenfalls bietet sich eine Teillösung an - begrenzte Anzahl von Taxis steht zur Verfügung.

In Abstimmung mit den betroffenen Schulen werden diese Informationen nun vor Ort an die Elternbeiräte und die Eltern weitergegeben.

Grundsätzlich gilt: Das Gesundheitsamt Frankfurt passt seine Empfehlungen an die pandemische Lage an. Entscheidend bleibt die aktuelle konkrete Risikoeinstufung. Für den Bereich des Transportes von Kindern mit eingeschränkter Wegefähigkeit zur Schule im Rahmen der Coronapandemie spricht das Gesundheitsamt folgende infektionshygienischen Empfehlungen aus.

- Grundsätzlich sollte auf einen vollständigen Impfschutz gegen SARS-CoV-2 der Schülerinnen und Schüler und des Personals geachtet werden, sofern eine Impfempfehlung gegen SARS-VoV-2 der Ständigen Impfkommission besteht und keine Kontraindikation gegen die Impfung vorliegt.

- Es ist grundsätzlich ein hygienischer Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

- Beim Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes kann nach sorgfältiger Risikoabwägung auf das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern verzichtet werden.

- Bei Kindern, für die das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes nicht möglich ist, ist eine sorgfältige Abwägung zu treffen, die sowohl die infektionshygienischen Belange als auch die Logistik, die Sicherheit der Kinder sowie die Handhabbarkeit für die Familien miteinbezieht.

- Kinder, denen das Tragen einer Maske nicht möglich ist und wo auch im Schul- oder Betreuungskontext ungeschützte Kontakte entstehen, sollten/können beim Transport in Kohorten eingeteilt werden - Stichwort: Kohortenbildung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. Januar 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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