Im vergangenen Jahr wurde unter anderem die Verwaltungsstelle in Nieder-Erlenbach aufwendig saniert und modernisiert, um
Zusammenfassung
Die Verwaltungsstelle in Nieder-Erlenbach wurde saniert, um den Bürgerservice zu verbessern. Der Magistrat kann jedoch aufgrund von Corona-bedingten Einschränkungen und Personalmangel noch keinen genauen Zeitpunkt für die vollständige Öffnung der Außenstellen im Frankfurter Norden nennen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFrage an den Magistrat
Im vergangenen Jahr wurde unter anderem die Verwaltungsstelle in Nieder-Erlenbach aufwendig saniert und modernisiert, um hier künftig zwei volle Arbeitsplätze zu erhalten, die es ermöglichen, den vollen Bürgerservice der Stadt in der Außenstelle anbieten zu können. Hierfür wurden Vereinsräume im alten Rathaus Nieder-Erlenbachs verlegt oder aufgegeben, damit die Ehrenbeamten ein neues Büro erhalten und das alte Ehrenbeamtenzimmer zu einem Bürgeramtsbüro werden kann. Bis heute jedoch startete der Bürgerservice nicht im zugesagten Umfang in den Außenstellen im Norden. Ich frage den Magistrat: Wann ist endlich damit zu rechnen, dass die Verwaltungsaußenstellen im Frankfurter Norden den vollen Service für die Bürgerinnen und Bürger anbieten?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner-Gölbasi, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Schwander, meine Damen und Herren! Bei den Außenstellen des Bürgeramtes handelt es sich um jeweils kleine Standorte mit, aufgrund des eher geringen Besucheraufkommens, eingeschränkten Öffnungszeiten. Um den bürgernahen Bürgerservice zukunftsfähig zu machen, wurde in der Coronazeit nicht nur die Außenstelle Nieder-Erlenbach, sondern auch alle anderen Außenstellen des Bürgeramtes ertüchtigt, d. h. die Standorte und Ausstattung renoviert und mit einem zweiten Arbeitsplatz ausgestattet. Die Standorte waren in die Jahre gekommen. Ein zweiter Arbeitsplatz aus Gründen der Prävention und Sicherheit im Publikumsverkehr erforderlich. Da der coronakonforme Dienstbetrieb in den Bürgerämtern aber neben räumlichen auch organisatorische Rahmenbedingungen voraussetzt, die Beschäftigte, Besucherinnen und Besucher vor einer Infektion bestmöglich schützen, können die erneuerten Außenstellen trotzdem noch nicht geöffnet werden. Beispielsweise ist die Außenstelle in Kalbach räumlich äußerst beengt. Die Einrichtung eines zweiten vollwertigen Bedien-Arbeitsplatzes scheiterte trotz intensiver Planungen und Gesprächen mit den übrigen Nutzerinnen und Nutzern. In den beengten Räumlichkeiten wurde stattdessen ein kleiner Hintergrundplatz aufgestellt. Dem Infektionsschutz dienende Schutzabstände können dabei nicht eingehalten werden. Zudem können Verzögerungen bei der Publikumsbedienung in Standorten mit wenigen Bedienplätzen, wie es bei allen Außenstellen der Fall ist, schwieriger wieder aufgeholt werden, als bei größeren Standorten. Um dem gerecht zu werden, müssen Zeitpuffer in das Terminsystem eingeplant werden. Das reduziert wiederum das Angebot an Terminen. Hinzu kommt, dass die Öffnung von Standorten an eine ausreichende Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebunden ist, die aktuell nicht zur Verfügung steht. Die Personalausstattung des Bürgeramtes ist gering. Zusätzlich dürfen Beschäftigte, die zu Risikogruppen zählen - wie Schwangere -, nicht in der Publikumsbedienung tätig sein. Um trotzdem ausreichend viele Termine anbieten und möglichst viele Bürgerinnen und Bürger bedienen zu können, war und ist eine Bündelung des Personals an den größeren Standorten, dem Zentralen Bürgeramt und den sechs dezentralen Bürgerämtern, erforderlich. Hierdurch ist es aktuell trotz hohem Krankenstand möglich, im Schnitt zwischen 8.000 und 10.000 Termine pro Woche anzubieten und damit den Fünfjahresdurchschnitt in den Jahren 2015 bis 2019 von rund 475.000 Besucherinnen und Besuchern zu erreichen. Aufgrund der geschilderten Gesamtsituation ist ein Zeitpunkt für eine Öffnung sämtlicher Außenstellen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. Dezember 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.