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Die Nachrichten über marode Zustände an den Frankfurter Schulen reißen nicht ab. So war jetzt der Tagespresse zu entnehm

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main setzt sich für eine Überarbeitung der Finanzierungsgrundlagen ein, um die finanziellen Belastungen aus den übertragenen Aufgaben von Bund und Land zu verringern. Dies geschieht insbesondere durch eine Mitarbeit in kommunalen Spitzenverbänden, um politische und rechtliche Entscheidungsprozesse aktiv mitzugestalten. Ziel ist es, eine gerechtere und ausreichende finanzielle Ausstattung der Kommunen zu erreichen.

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Frage an den Magistrat

Die Nachrichten über marode Zustände an den Frankfurter Schulen reißen nicht ab. So war jetzt der Tagespresse zu entnehmen, dass die Turnhalle der Franckeschule in Bockenheim nach einem Wasserschaden wegen Einsturzgefahr des Daches seit fast einem Jahr gesperrt ist und nicht genutzt werden kann. Bei den von 2018 bis 2020 an der Grundschule erfolgten Sanierungsmaßnahmen wurde das Dach der Turnhalle ausgespart. Der Schulelternbeirat kritisiert, dass der Sportunterricht nur eingeschränkt oder gar nicht stattfinden kann, und fordert eine zeitnahe Lösung.

Ich frage den Magistrat:

Wann endlich ist mit einer Sanierung der Turnhalle zu rechnen und welche Ausweichmöglichkeiten für den Sportunterricht können zwischenzeitlich geschaffen werden?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Düwel, meine Damen und Herren! Das Konnexitätsprinzip ist seit 2002 in der Verfassung des Landes Hessen, Artikel 137 Absatz 6, verankert. Die Ausführung dieses Prinzips wird im Gesetz über den Kommunalen Finanzausgleich, FAG, geregelt. Die verfassungsmäßige Klarstellung der Forderung "Wer bestellt, bezahlt" führt in der Praxis meist nicht zu einer direkten Finanzierung der von Bund und Land übertragenen Aufgaben, die insbesondere für eine finanzstarke Kommune wie Frankfurt am Main wünschenswert wäre. Sie werden nur in Einzelfällen gezielt erstattet oder durch steuergesetzliche Änderungen kompensiert (z. B. Erstattung der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Beteiligung an den Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II (Kosten der Unterkunft)). Daneben sollte im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleiches gewährleistet werden, dass die Kommunen zur Erfüllung ihrer und der übertragenen Aufgaben ausreichend finanziert sind. Dieser Finanzausgleich wurde 2016 reformiert und eine Bedarfsermittlung eingeführt. Die Finanzierung der Ausführung bzw. Erfüllung der Aufgaben, die Bund und Länder den Kommunen übertragen, ist damit nicht mehr aufgabenbezogen sondern wird im Rahmen der in der Kommune insgesamt verfügbaren Finanzausstattung betrachtet. Die Finanzierung übertragener Aufgaben ist damit nicht finanzkraftneutral, sondern von der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kommune abhängig. Von dieser Logik profitieren finanzschwache Kommunen, für die die Zuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich die Abführungen aus den Steuererträgen der Kommune übersteigen. Finanzstarke Kommunen führen regelmäßig höhere Beträge in das Ausgleichssystem ab als sie über Zuweisungen aus dem System erhalten. In besonderem Maße gilt dies für Frankfurt am Main. Frankfurt am Main muss mit steigender Finanzkraft - durch hohe Gewerbesteuereinnahmen - nicht nur auf Schlüsselzuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich verzichten, sondern teils auch Solidaritätsumlagen in den Kommunalen Finanzausgleich leisten, zuletzt 2025. Damit läuft die Umsetzung des Konnexitätsprinzips über den Kommunalen Finanzausgleich für die Stadt Frankfurt am Main vollständig "ins Leere". Im Gegenteil übernimmt die Stadt Frankfurt am Main so nicht nur die Kosten für einen Teil der von Bund und Land zugewiesenen Aufgaben in Frankfurt am Main, sondern sie beteiligt sich auch noch am Ausgleich der nicht von Bund und Land anderweitig ausgeglichenen Kosten in anderen hessischen Kommunen. Die von der Stadt Frankfurt am Main - zusammen mit zwölf anderen Kommunen - vor dem Staatsgerichtshof angestrengte Klage gegen den 2016 in Kraft getretenen Kommunalen Finanzausgleich war nicht erfolgreich, sondern wurde 2019 als unzulässig zurückgewiesen. Insbesondere die Klage gegen die Solidaritätsumlage wurde mit der Begründung zurückgewiesen, es sei sachlich vertretbar, "dass das Gesetz die jetzige Umlage konkret an die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Kommune anknüpft, (...)". In Bezug auf die Frage, wie sich die Stadt Frankfurt am Main für eine Verbesserung der Finanzausstattung einsetzen kann, ist daher in erster Linie auf eine beständige Mitarbeit in den kommunalen Spitzenverbänden - Hessischer Städtetag, Deutscher Städtetag - sowie auf eigene Öffentlichkeitsarbeit zu verweisen. Während der Hessische Städtetag die kommunalen Interessen gegenüber dem Land Hessen vertritt, setzt sich der Deutsche Städtetag gegenüber den Bundesorganen für die kommunalen Belange ein. Über diese Spitzenverbände wirken die Kommunen an politischen und rechtlichen Entscheidungsprozessen auf Bundes- und Landesebene mit. Insbesondere beabsichtigte gesetzliche Änderungen werden bereits im Entwurfsstadium begleitet und über die Verbände meist frühzeitig in den Kommunen erörtert. Als Zusammenschluss der Kommunen entfalten der Hessische Städtetag auf Landes- und der Deutsche Städtetag auf Bundesebene theoretisch beträchtliches Gewicht bei politischen Entscheidungen und in Gesetzgebungsverfahren. Praktisch werden die Stellungnahmen und Positionen der kommunalen Spitzenverbände leider oft nicht berücksichtigt. Die Stadt Frankfurt am Main ist zum Beispiel im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft des hessischen Städtetags sowie im Finanzausschuss des Deutschen Städtetags ebenso vertreten wie im jeweiligen Hauptausschuss und im jeweiligen Präsidium. Darüber hinaus nehmen Vertreter:innen der Stadt Frankfurt aktuell an einer Arbeitsgruppe des Deutschen Städtetags teil, die die von der Bundesregierung eingesetzte Sozialstaatsreformkommission begleitet. In all diesen Gremien vertritt die Stadt Frankfurt am Main gemeinsam mit den anderen Kommunen die Auffassung, dass die Finanzierung der von Bund und Land an die Kommunen übertragenen Aufgaben und damit die Umsetzung des Konnexitätsprinzips dringend überarbeitungsbedürftig ist. Im Zusammenhang mit der Sozialstaatsdebatte sei zum Beispiel auf den Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetags vom 27. November 2025 verwiesen (https://www.staedtetag.de/positionen/beschluesse/2025/243-hauptausschuss-sozialstaatskommission).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. Oktober 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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