Seit 2013 müssen Vermieter:innen in zentral beheizten Häusern Wärmemengenzähler oder vergleichbare Messgeräte einbauen.
Zusammenfassung
Die Frage betrifft die Adressen, an denen die Mainova keine Wärmemengenzähler verbaut hat. Eine Antwort liegt nicht vor.
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Seit 2013 müssen Vermieter:innen in zentral beheizten Häusern Wärmemengenzähler oder vergleichbare Messgeräte einbauen. Nur mit funktionierenden Wärmemengenzählern kann der tatsächliche Verbrauch einer Wohnung korrekt gemessen und eine verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgen. Ohne diese Geräte zahlen viele Mieter:innen zu viel, weil Vermieter:innen pauschale oder fehlerhafte Werte ansetzen. In einigen Frankfurter Siedlungen, die Energie von Mainova beziehen, haben Mieter:innen deshalb Widersprüche gegen fehlerhafte Heizkostenabrechnungen eingereicht.
Ich frage den Magistrat:
An welchen Adressen hat die Mainova keine Wärmemengenzähler verbaut - bitte konkrete Adressen nennen -?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. September 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.