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Seit 2013 müssen Vermieter:innen in zentral beheizten Häusern Wärmemengenzähler oder vergleichbare Messgeräte einbauen.

Vorlagentyp: F

Zusammenfassung

Die Frage betrifft die Adressen, an denen die Mainova keine Wärmemengenzähler verbaut hat. Eine Antwort liegt nicht vor.

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Frage an den Magistrat

Seit 2013 müssen Vermieter:innen in zentral beheizten Häusern Wärmemengenzähler oder vergleichbare Messgeräte einbauen. Nur mit funktionierenden Wärmemengenzählern kann der tatsächliche Verbrauch einer Wohnung korrekt gemessen und eine verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgen. Ohne diese Geräte zahlen viele Mieter:innen zu viel, weil Vermieter:innen pauschale oder fehlerhafte Werte ansetzen. In einigen Frankfurter Siedlungen, die Energie von Mainova beziehen, haben Mieter:innen deshalb Widersprüche gegen fehlerhafte Heizkostenabrechnungen eingereicht.

Ich frage den Magistrat:

An welchen Adressen hat die Mainova keine Wärmemengenzähler verbaut - bitte konkrete Adressen nennen -?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. September 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.

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