Am Mittwoch, den 02.09.2026, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Reformgesetzes beschlossen. Teil dieses Entwurfes
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Anzahl der Rechenzentren im Frankfurter Stadtgebiet und die erwarteten steuerlichen Mehreinnahmen durch einen neuen Zerlegungsmaßstab der Gewerbesteuerhebesätze. Es liegt keine Antwort des Magistrats vor.
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Am Mittwoch, den 02.09.2026, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Reformgesetzes beschlossen. Teil dieses Entwurfes ist die Einführung eines neuen Zerlegungsmaßstabs der Gewerbesteuerhebesätze für Betreibende von Rechenzentren. Durch diese Einführung sollen Kommunen künftig steuerlich mehr von Ansiedlungen von Rechenzentren profitieren. Als bedeutender Standort für Rechenzentren könnte dieses Reformgesetz auch für die Stadt Frankfurt von großer Bedeutung sein.
Ich frage den Magistrat:
Wie viele Rechenzentren werden momentan im Frankfurter Stadtgebiet betrieben, und mit wie viel steuerlichen Mehreinnahmen p. a. könnte die Stadt durch die Einführung des neuen Zerlegungsmaßstabs der Gewerbesteuerhebesätze rechnen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. September 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.