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Der Trend zum Zeitwohnen hält weiter an. Dahinter steckt ein Geschäftsmodell, das dem Wohnungsmarkt regulären Wohnraum e

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, Informationen über die Anzahl der möblierten Wohnungen auf Zeit in Frankfurt sowie die genehmigten Bauanträge für solche Wohnungen in den letzten zehn Jahren zu erhalten. Dies ist wichtig, um die Auswirkungen des Trends zum Zeitwohnen auf den Wohnungsmarkt zu verstehen und gegebenenfalls Anpassungen im Mietrecht zu fordern.

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Frage an den Magistrat

Der Trend zum Zeitwohnen hält weiter an. Dahinter steckt ein Geschäftsmodell, das dem Wohnungsmarkt regulären Wohnraum entzieht und Investoren eine hohe Rendite verspricht. Denn wenn die Wohnung zu einem vorübergehenden Gebrauch vermietet wird, muss die Mietpreisbremse nicht eingehalten werden. Die durchschnittlichen Mieten bei temporär vermieteten - meist möblierten - Wohnungen übertreffen häufig die ortsüblichen Vergleichsmieten um das Doppelte bis Dreifache.

Ich frage den Magistrat:

Wie viele möblierte Wohnungen auf Zeit gibt es aktuell in Frankfurt, und wie viele Bauanträge für zeitlich befristete möblierte Wohnungen beziehungsweise Appartements wurden in den letzten zehn Jahren genehmigt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln beginnend, ab 2014.

Antwort des Magistrats

Der Magistrat genehmigt keine "möblierten Wohnungen auf Zeit", da es sich hierbei nicht um eine Nutzungsart der Baunutzungsverordnung, BauNVO, handelt. Die Ausgestaltung des Miet- oder Überlassungsverhältnisses von Wohnraum ist rein zivilrechtlich und keine Frage, die in der öffentlich-rechtlichen Baugenehmigung geregelt werden kann. Soweit frei finanzierter Wohnraum genehmigt wurde, obliegt es später dem Eigentümer oder der Eigentümerin, wie der errichtete Wohnraum genutzt wird. Dem Magistrat ist daher nicht bekannt, wie viele Wohnungen in Frankfurt möbliert mit Befristung überlassen werden.

Der Trend, vorhandenen Wohnraum möbliert und befristet zu überlassen, ist dem Magistrat bekannt. Soweit eine Nutzung unter Betrachtung des Gesamtnutzungskonzepts nicht mehr eine wohnliche ist, sondern eine Form der Fremdenbeherbergung, liegt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vor. Bei ungenehmigten Nutzungsänderungen von Wohnraum geht der Magistrat aufgrund des Baurechts und/oder der Ferienwohnungssatzung dagegen vor.

Die Problematik das Wohnraum zeitlich befristet und möbliert zu teils hohen Preisen angeboten wird, betrifft zahlreiche Großstädte sowie touristisch attraktive Orte, so auch Frankfurt am Main.

Der Magistrat hat dieses Thema daher auch in den Gremien des Deutschen Städtetages angesprochen und gegenüber Bund und Land kommuniziert. Aus Sicht des Magistrats wäre es zielführend, wenn das Mietrecht im Sinne einer nachhaltigen Wohnraumnutzung angepasst wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Juni 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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