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Laut Magistratsbericht B 187/25 wurden im Jahr 2024 aus den Einnahmen der Stellplatzablöse keinerlei Mittel für Investit

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Instandsetzung und Modernisierung des städtischen Parkleitsystems wird als förderfähige Maßnahme gemäß § 52 HBO betrachtet. Dies ist wichtig, um die Effizienz des ruhenden Verkehrs zu verbessern und die Nutzung der Stellplatzablöse zu optimieren.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Frage an den Magistrat

Laut Magistratsbericht B 187/25 wurden im Jahr 2024 aus den Einnahmen der Stellplatzablöse keinerlei Mittel für Investitionen oder die Unterhaltung des ruhenden Verkehrs ausgezahlt. Zeitlich ist seit längerem der Ausfalls des städtischen Parkleitsystems bekannt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

Ist die Instandsetzung und Modernisierung eines städtischen Parkleitsystems nach Auffassung des Magistrats grundsätzlich eine förderfähige Maßnahme im Sinne des § 52 HBO, da es sich hierbei um eine "Anlage des ruhenden Verkehrs" handelt, deren Neubau und Unterhaltung aus Mitteln der Stellplatzablöse finanziert werden kann?

Antwort des Magistrats

Die Modernisierung und Instandsetzung des städtischen Parkleitsystems ist aus Sicht des Magistrats gemäß § 52 Absatz 3 (3) der Hessischen Bauordnung, HBO, grundsätzlich förderfähig. Zwar handelt es sich dabei nicht um eine "bestehende Parkeinrichtung" im Sinne von § 52 Absatz 3 (2) HBO, deren Instandhaltung, Instandsetzung oder Modernisierung ausdrücklich zulässig ist, jedoch fällt die Maßnahme unter § 52 Absatz 3 (3) HBO als "sonstige Maßnahme zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr".

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Juni 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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