Im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 stellt sich die Frage, ob bei der Beantragung, dem Versand oder der Aushändigu
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Mitteilung von Sachverhalten im Zusammenhang mit der Beantragung, dem Versand oder der Aushändigung von Briefwahlunterlagen zur Kommunalwahl 2026 an die Strafverfolgungsbehörden. Es liegt derzeit keine Antwort des Magistrats vor.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
Im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 stellt sich die Frage, ob bei der Beantragung, dem Versand oder der Aushändigung von Briefwahlunterlagen Sachverhalte festgestellt wurden, die den Strafverfolgungsbehörden mitgeteilt wurden.
Ich frage den Magistrat: Wie viele einzelne Sachverhalte im Zusammenhang mit der Beantragung, dem Versand oder der Aushändigung von Briefwahlunterlagen zur Kommunalwahl 2026 hat der Magistrat den Strafverfolgungsbehörden mitgeteilt, und wie viele Wahlberechtigte beziehungsweise Briefwahlunterlagen waren von diesen Sachverhalten insgesamt betroffen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. September 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.