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Gemäß dem Doppelhaushalt 2024/2025 wurden unter 5.00627 für das Zentraldepot bis 2024 Planungsmittel in Höhe von 727.000

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Im Rahmen des Doppelhaushalts 2024/2025 wurden Mittel für das Zentraldepot bereitgestellt, jedoch sind die voraussichtlichen Gesamtkosten noch nicht festgelegt. Der Magistrat plant eine aktualisierte Mengenermittlung, um die benötigten Flächen zu bestimmen und die Eignung der Grundstücke zu überprüfen.

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Frage an den Magistrat

Gemäß dem Doppelhaushalt 2024/2025 wurden unter 5.00627 für das Zentraldepot bis 2024 Planungsmittel in Höhe von 727.000 Euro verausgabt. Ab 2025 sind keine weiteren Planungsmittel vorgesehen. Zu den voraussichtlichen Gesamtkosten heißt es im Doppelhaushalt: "voraussichtliche Gesamtkosten werden nachgeliefert." Der letzte Magistratsbericht zum Zentraldepot datiert vom 08.08.2022, B

312.

Ich frage den Magistrat:

Wie hoch sind die voraussichtlichen Gesamtkosten für das Zentraldepot, die nach dem Doppelhaushalt 2024/2025 nachgeliefert werden sollten?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Dr. Dürbeck!

Die voraussichtlichen Gesamtkosten für das Zentraldepot sind derzeit noch nicht abschließend festgelegt. Seit der Grundlagenermittlung im Jahr 2014 wurde trotz der Prüfung von mehr als 15 Liegenschaften bislang kein geeignetes Grundstück gefunden. Das Grundstück an der Borsigallee 11 wird voraussichtlich im Jahr 2031/2032 durch den Umzug des dortigen Betriebshofs des Grünflächenamtes frei.

Aus diesem Grund wird seit Herbst 2024 gemeinsam mit den zuständigen Instituten eine aktualisierte Mengenermittlung für die benötigten Depot- und Infrastrukturflächen, wie Anlieferungsbereiche, Werkstätten und Büros, durchgeführt. Dabei werden auch das Archäologische Museum und das Museum für Moderne Kunst berücksichtigt, welche ursprünglich für einen zweiten Bauabschnitt vorgesehen waren. Erst nach dem Ergebnis dieser Mengenermittlung kann die weitere Planung sowie die Überprüfung der Eignung der in Frage kommenden Grundstücke erfolgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. Mai 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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