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Im Koalitionsvertrag von 2021 steht: "Wir bekräftigen die Haltung der Stadt, auch in Zukunft ihre Flächen ausschließlich

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Im Koalitionsvertrag von 2021 wird die Haltung der Stadt bekräftigt, Flächen ausschließlich im Erbbaurecht zur Verfügung zu stellen. Die Anfrage zielt darauf ab, die Anzahl und Gründe der seit 2021 privatisierten Flächen zu ermitteln. Die Antwort des Magistrats zeigt eine detaillierte Aufschlüsselung der Verkäufe nach Jahr und Größe.

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Frage an den Magistrat

Im Koalitionsvertrag von 2021 steht: "Wir bekräftigen die Haltung der Stadt, auch in Zukunft ihre Flächen ausschließlich im Erbbaurecht zur Verfügung zu stellen und nur in begründeten Einzelfällen zu veräußern, zum Beispiel kleine Grundstücke zur Arrondierung."

Ich frage den Magistrat:

Wie viele Flächen wurden seit 2021 bis heute privatisiert? Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Anzahl und Größe der Flächen, vorherige/r Eigentümer/in und Grund der Veräußerung.

Antwort des Magistrats

2021:

Arrondierungsfläche:5 Verkäufe zwischen 5 m² und 75
m² von Flächen, die für die Stadt nicht nutzbar sind. Erbbaugrundstücke:6 Verkäufe, vertraglich zugesichert
gemäß StVV- Beschluss zur der Erbbaurechtsbestellung - Ankaufsrecht. Gem. Eckenheim:10.148 m² - Verkauf an
Jüdische Gemeinde, da ewiges Liegerecht ein Erbbaurecht ausschließt (Ehemaliger Teil des Hauptfriedhofs) Gem. Oberrad:695 m² - Verkauf zur
Grundstücksarrondierung des Nachbarn, da aufgrund des schmalen, langgezogenen Zuschnitts des Flurstücks keine eigenständige Bebauung möglich ist. Gem. Rödelheim:356 m² - Verkauf im Zusammenhang
mit vertraglich zugesicherter Erschließung (Erschließungsvertrag) durch den Käufer Gem. Praunheim:264 m² - Verkauf der Zuwegung zu
einem im Privatbesitz befindlichen Bunker. Frankfurt Flughafen:543 m² - Verkauf als Nachtrag zu
einem Kaufvertrag aus dem Jahr 2004. Frankfurt Flughafen:308 m² - Gateway Gardens, es
besteht eine Verkaufsverpflichtung der Stadt.

2022:

Arrondierungsfläche:3 Verkäufe, 11 m², 10 m² und 20
m² - Flächen, die für die Stadt nicht nutzbar sind. Erbbaugrundstücke:1 Verkauf, vertraglich zugesichert
gemäß StVV- Beschluss zur der Erbbaurechtsbestellung - Ankaufsrecht. Gem. Rödelheim:1.207 m² - Verkauf eines
gefangenen Grundstücks, das durch den Bau des Busbetriebshofes entstanden und nur zugänglich über das Grundstück des Nachbarn (Käufer) ist. Gem. Kalbach:262 m² - Verkauf an Land Hessen, um
eine Verbindung zu bereits bestehenden Radwegen herzustellen. Gem. Frankfurt:335 m² - Erfüllung einer
Verkaufsverpflichtung des Grundstücks an das Land Hessen (Städelschule). 240 m² - Verkauf von Flächen, die aufgrund des ungünstigen Zuschnitts eigenständig nicht bebaubar sind (Grundstücksarrondierung)

2023:

Arrondierungsfläche:6 Verkäufe zwischen 9 m² und 69
m² von Flächen, die für die Stadt nicht nutzbar sind. Gem. Sossenheim:713 m² - Verkauf zur Erfüllung
einer Ankaufsverpflichtung des Nachbarn (Unterbringung von KFZ-Stellplätzen) aus einem früheren Kaufvertrag. Gem. Sindlingen:432 m² - 5 m breiter
Arrondierungsstreifen für den benachbarten Sportverein zum Verbau einer Rigole zur Grundstücksentwässerung, baurechtlich gefordert. Gem. Bockenheim:186 m² - Verkauf an DB zum Ausbau
der Infrastruktur Bahnhof West - DB baut nur auf Eigentum. Gem. Höchst:1.357 m² - Verkauf städtischer
Arrondierungsflächen zur Realisierung eines Wohnbauvorhabens der FES und damit einhergehend Förderung zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, insbesondere für die Mitarbeiter der FES. Frankfurt Flughafen:316 m² - Gateway Gardens,
Verkaufsverpflichtung der Stadt.

2024:

Arrondierungsfläche:36 m² - Verkauf, da für die
Stadt nicht nutzbar Gem. Berkersheim:644 m² - Verkauf an DB, 4-gleisiger
Ausbau der S-Bahn vom Bahnhof West nach Bad Vilbel Gem. Fechenheim:971 m² - Verkauf an Land Hessen,
Landwirtschaftsfläche im Fechenheimer Mainbogen zur Renaturierung als Ausgleichsmaßnahme für den Bau der Carl-Ulrich-Brücke Gem. Hochheim:586 m² - Verkauf an DB Infra Go für
Bahnprojekt.

2025

Bislang keine Verkäufe

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. Mai 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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