Das Land Hessen bietet vielfältige Angebote für die Unterstützung zur Ausstattung von Schulen, unter anderem auch Förder
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant Maßnahmen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, der ab August 2026 in Kraft tritt. Ziel ist es, die Betreuungsangebote auszubauen und die Teilhabechancen der Kinder zu verbessern. Die Stadt hat bereits Fördermittel in Anspruch genommen und bereitet weitere Anträge vor.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
Das Land Hessen bietet vielfältige Angebote für die Unterstützung zur Ausstattung von Schulen, unter anderem auch Fördermaßnahmen zum Ausbau von Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter. Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Klasse Anspruch auf ganztägige Betreuung - und dieser Anspruch wird in den Folgejahren um jeweils eine Klassenstufe erweitert. Die Teilnahme an den zusätzlichen Ganztagsangeboten ist in der Regel freiwillig, jedoch kann es in einigen Fällen auch verpflichtende Angebote geben.
Ich frage den Magistrat:
Welche Maßnahmen unternimmt er, um den Rechtsanspruch angemessen erfüllen zu können, und welche Fördermittel wurden dazu bisher in Anspruch genommen?
Antwort des Magistrats
Der Rechtsanspruch wird bereits seit längerer Zeit vorbereitet. Dazu gehört der Ausbau von Grundschulen in den Pakt für den Ganztag - Förderprogramm in Kooperation des Landes Hessen und der Stadt Frankfurt - sowie der Ausbau von Hortplätzen in bestimmten Schulbezirken.
Das kommunale Gesamtkonzept Ganztag wird in Verbindung mit dem Pakt für den Ganztag das Schwerpunktprogramm für die Umsetzung des Rechtsanspruchs. Grundsätzlich wird der Rechtsanspruch über Ganztagsgrundschulen und Horte sichergestellt.
Der Rechtsanspruch wird im SGB VIII geregelt, so dass das bisherige kommunale Ganztagsangebot, ESB, als Teil des Paktes für den Ganztag und auf Basis des kommunalen Gesamtkonzepts in ein Jugendhilfeangebot umgewandelt wird. Die entsprechenden Vorbereitungen laufen ebenfalls.
Das Thema Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Ganztagsplatz wird insgesamt auf verschiedenen Arbeitsebenen bearbeitet und beinhaltet sowohl die Prüfung von konkreten Bedarfen zur Umsetzung des Ganztagsanspruches an den Grundstufenstandorten, als auch die Sondierung der Inanspruchnahme von Förderprogrammen.
In den sechs Bildungsregionen werden daher alle Standorte mit einer Grundstufe betrachtet und Möglichkeiten und Problemstellungen zur Realisierung des Rechtsanspruches betrachtet.
In der Vergangenheit wurden bereits umfangreich Möglichkeiten der finanziellen Förderung im Bereich Ganztag in Anspruch genommen. Dies sind im Einzelnen:
- Inanspruchnahme seit 2002: Landesprogramm "Förderung ganztägig arbeitender Schulen", GTA, mit einer Fördersumme des Landes für das Schuljahr 2024/2025 in Höhe von 5.496.000 Euro
- Zusätzlich seit 2015: Landesprogramm "Pakt für den Ganztag", PfdG, mit einer Fördersumme des Landes für das Schuljahr 2024/2025 in Höhe von 6.095.000 Euro
Die Stadt Frankfurt hat aus eigenen Mittel zwei weitere Förderprogramme aufgelegt:
- "Erweiterte Schulische Betreuung", ESB, mit einer Fördersumme/Haushaltsansatz 2025 in Höhe von 51.504.000 Euro,
- "Offener Frankfurter Ganztag", OFG, mit im Förderjahr 2025 von den Trägern abgerufenen Fördermitteln in Höhe von 788.000 Euro.
Die Bedarfe der Frankfurter Familien zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Teilhabechancen der Frankfurter Kinder können nur in Verbindung mit den kommunalen Ressourcen in guter Qualität gestärkt werden.
Die künftige lfd. Förderung der Träger im Rahmen der kommunalen Ganztagsbetreuung wird aktuell neu strukturiert. Fördermittel Dritter werden hier selbstverständlich ebenfalls berücksichtigt.
Im investiven Bereich wurden die folgenden Förderprogramme in Anspruch genommen:
- Finanzhilfe des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
-- abgerufene Fördermittel: 239.141,44 Euro
-- der Förderzeitraum endete am 31.12.2022
- Die Fristen und Anforderungen des ersten Investitionsprogrammes waren für die Abläufe und Verwaltungswege einer Stadt wie Frankfurt am Main zu knapp bemessen. Dies wurde gegenüber dem Hess. Städtetag und gegenüber dem Land auch mehrfach mitgeteilt.
- Finanzhilfe des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter"
-- Fördervolumen: 26.139.396,00 Euro (21.526.561,00 Euro Bund und 4.612.835,00 Euro Land)
-- Es werden alle Ressourcen für die Inanspruchnahme des "2. Investitionsprogramm zur Unterstützung der Umsetzung des stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 greifenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter" differenziert betrachtet und Maßnahmen gebündelt.
-- Bisher wurden noch keine Fördermittel beantragt. Aktuell laufen die Vorbereitungen für eine Beantragung. Anträge können bis zum 31.12.2025 gestellt werden.
-- Der Maßnahmenabschluss muss bis zum 31.12.2027 erfolgen, ein aktueller Änderungsentwurf des Bundeskabinetts sieht eine Verlängerung bis zum 31.12.2029 vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. Mai 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.