Mieter*innen der ABG Frankfurt Holding berichten, dass die ABG die Bitte der Mieter*innen um die Erlaubnis, eine Balkon-
Zusammenfassung
Die Mieter*innen der ABG Frankfurt Holding fordern die Genehmigung zur Installation von Balkon-Solaranlagen. Die ABG lehnt dies ab, um das einheitliche Erscheinungsbild der Anlage zu wahren. Der Magistrat erklärt, dass eine einheitliche Bearbeitung der Anfragen erfolgt und technische Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
Mieter*innen der ABG Frankfurt Holding berichten, dass die ABG die Bitte der Mieter*innen um die Erlaubnis, eine Balkon-Solaranlage am Balkon ihrer Mietwohnung zu installieren, ablehnt mit der Begründung, dass sonst das einheitliche Erscheinungsbild der gesamten Anlage und die Gewährleistung durch den Errichter nicht gewahrt wäre. Ich frage den Magistrat: Wieso hält sich die ABG offensichtlich nicht in allen Fällen an das Versprechen, den Mieter*innen einen Anforderungskatalog an die Hand zu geben und die Anlage nach Erfüllung der Anforderungen zu genehmigen, und wieso verhält sich die ABG seit Jahren restriktiv gegenüber dem Wunsch nach Errichtung von Balkon-PV durch die Mieter*innen?
Antwort des Magistrats
Die ABG hat für die Anfragen der Mieter nach Genehmigung von Balkon-Solaranlagen eine einheitliche Bearbeitung zur Genehmigung festgelegt.
Nach Eingang der Anfrage auf Genehmigung einer Balkon-Solaranlage überprüft die ABG, ob die Liegenschaft und Balkonanlage für eine solche Anbringung und Montage geeignet ist. Hier geht es um die Themen Befestigungsmöglichkeiten am Balkongeländer und Standsicherheiten sowie Einspeisemöglichkeiten über eine Außensteckdose.
Im weiteren Schritt erhält der Mieter nach positiver Überprüfung eine Genehmigung unter der Einhaltung technischer Voraussetzungen zur Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme.
Eine Ablehnung von Balkon-Solaranlagen auf Grund von gestalterischen Vorgaben erfolgen nur, wenn die Liegenschaften unter Denkmalschutz stehen bzw. wenn die angedachten Anlagen in der Außenanlage aufgestellt beziehungsweise an der Außenwand-Fassade oder allg. Dachfläche angebracht werden sollen.
Da in der Anfrage keine genaue Liegenschaftsbezeichnung angegeben ist, kann nicht auf den Einzelfall eingegangen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. April 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.