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In seiner recht blumig gehaltenen Stellungnahme ST 497 vom 22.02.2021 geht der Magistrat auf die eigentliche Anfrage des

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Anfrage zielt darauf ab, den Umfang und die Investitionskosten für neue Versorgungsleitungen zur Schaffung einer flächendeckenden E-Ladeinfrastruktur in Frankfurt zu klären. Der Magistrat weist darauf hin, dass pauschale Aussagen zum Bedarf neuer Leitungen aufgrund verschiedener Einflussfaktoren nicht möglich sind.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Frage an den Magistrat

In seiner recht blumig gehaltenen Stellungnahme ST 497 vom 22.02.2021 geht der Magistrat auf die eigentliche Anfrage des Ortsbeirates 9 vom 29.10.2020, nämlich inwieweit die Energieversorger in Frankfurt den sich aus den Anforderungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes ergebenden Kapazitätsbedarf auf Basis der derzeit in den Straßen verlegten Leitungsquerschnitten erfüllen können, mit keiner Silbe ein. Daher frage ich den Magistrat: In welchem Umfang müssen im Rahmen der Schaffung einer flächendeckenden E-Ladeinfrastruktur neue Versorgungsleitungen mit einem größeren Querschnitt verlegt werden, und welche Investitionskosten ergeben sich hieraus voraussichtlich in den nächsten Jahren für den städtischen Haushalt?

Antwort des Magistrats

Zuständig für das Stromnetz in Frankfurt sind die Netzdienste Rhein-Main, NRM, mit Ausnahme der Frankfurter Stadtteile Höchst, Nied, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim. Diese Stadtteile befinden sich in der Zuständigkeit der Syna GmbH, einer Tochtergesellschaft der Süwag Energie AG. Mainova beziehungsweise deren Netztochter NRM befindet sich in einem regulierten Umfeld. Maßnahmen, die den Netzausbau betreffen, müssen im übergeordneten Kontext mit der Bundesnetzagentur, BNetzA, abgesprochen werden. Die BNetzA handelt unter der Prämisse, die Verhältnismäßigkeit zwischen kostengünstiger Strombereitstellung und zukunftsgerechtem Netzausbau zu gewährleisten. Pauschale Aussagen zum Bedarf neuer Leitungen vor dem Hintergrund der E-Mobilität sind nicht möglich. Hier spielen verschiedene Faktoren im konkreten Netzplan, wie der jeweilige Standort, die vorhandenen Reserven in den Leitungen vor Ort, der Stromanschluss und weitere Gegebenheiten eine Rolle.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. November 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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