Überraschenderweise stellt der Planungsdezernent in der Presse die Überdeckelung der A 661 infrage, obwohl es dazu einen
Zusammenfassung
Der Magistrat verfolgt die Einhausung der A 661 als städtebaulich notwendige Maßnahme, um Landschaftsräume zu vernetzen und Wohnraumpotenziale zu erschließen. Die Realisierung der Einhausung soll in Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium und unter Berücksichtigung der Wohnbaupotenziale in den Günthersburghöfen erfolgen. Ziel ist es, die Einhausung bis 2024 zu beschließen und die damit verbundenen Projekte zügig voranzutreiben.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
Überraschenderweise stellt der Planungsdezernent in der Presse die Überdeckelung der A 661 infrage, obwohl es dazu einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gibt. Ich frage den Magistrat: Welcher aktuelle Planungsstand wurde mit dem Bundesverkehrsministerium abgesprochen, sodass es nicht zum Bau der zehn bis zwölf Meter hohen Schallschutzwände kommen wird, sondern wie von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, zum Bau der für die Entwicklung des weiteren Ernst-May-Viertels notwendigen Überdeckelung der A 661?
Antwort des Magistrats
Anders als unter dem vorherigen Magistrat, hat der jetzige Magistrat - in diesem Falle der Planungsdezernent - die Einhausung der A 661 auf 1.000 Meter Länge anstatt nur 400 Meter mit den Fraktionen verhandelt und zu einem positiven Ergebnis geführt. Zumal Teile der Koalition die Ausschöpfung der Wohnbaupotenziale als Voraussetzung für die Zustimmung zu der 1.000-Meter-Variante als Bedingung gesetzt hat. Anders als die Jahre zuvor, hat das Planungsdezernat mit einer konkreten Beschlussvorlage für die 1.000 -Meter-Variante eine parlamentarische Grundlage für die Realisierung des Projekts geschaffen. Der Planungsdezernent stellt seine eigenen Ergebnisse nicht in Frage, sondern hält die Einhausung für eine städtebaulich dringend gebotene Maßnahme, die er auch weiter verfolgen wird. Das wesentliche Ziel der Einhausung besteht darin, Landschaftsräume wieder miteinander zu vernetzen und Wohnraumpotenziale zu erschließen. Dier Maßnahmen müssen selbstverständlich in einem sinnvollen Kosten-Nutzen-Verhältnis zueinanderstehen. Daher hat der Planungsdezernent darauf hingewiesen, dass die mit der Einhausung verbundenen Wohnungsbaupotenziale - auch und insbesondere in den Günthersburghöfen - wesentlich dazu beitragen können, für die bauliche Realisierung der Einhausung ein tragfähiges Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erreichen und Fördermittel einzuwerben. Falls die Wohnungen in den Günthersburghöfen nicht bzw. nur in deutlich verkleinerter Anzahl realisiert werden sollten, entfällt ein wichtiges Argument für die Fördermittelakquise. Die vorliegenden Planungen zu den Günthersburghöfe sollten auch deshalb von der Stadt Frankfurt nicht leichtfertig aufgegeben werden. Vielmehr sollte zügig die Offenlage und die damit verbundene Träger- und Bürgerbeteiligung beschlossen werden. Denn bei der Einhausung der A 661 handelt es sich um eines der zentralen Stadtentwicklungsprojekte im Frankfurter Osten, mit weitreichenden positiven Effekten insbesondere für Seckbach, Bornheim und das Nordend. Der tatsächliche Bau der Einhausung der A 661 ist von der Stadtverordnetenversammlung bislang - noch - nicht beschlossen. Gegenstand des maßgeblichen Beschlusses § 3864 vom 04.04.2019 ist es, die Realisierung der Einhausung in der Länge von rund 1.000 Metern - Variante L 2) - planerisch vorzubereiten und eine verlässliche Baukostenkalkulation vorzunehmen. Hierfür ist die DEGES gemäß Beschluss § 5011 vom 12.12.2019 beauftragt, mit Arbeitsergebnissen ist für das erste Quartal 2024 zu rechnen. Zu den Ergebnissen der DEGES wird der Magistrat den Stadtverordneten berichten, um die letztgültige Entscheidung zum Bau der Einhausung herbeizuführen. Parallel dazu steht der Magistrat bezüglich einer späteren Realisierung der Einhausung in permanenter Abstimmung mit dem Bund als Baulastträger der A 661. Die Abstimmungen erfolgen mit dem Ziel, dass das aktuell laufende Planänderungsverfahren A 661 nicht im Widerspruch zu einer späteren Einhausung steht und beide Maßnahmen parallel umgesetzt werden. Dieses Ziel ist nach wie vor möglich - vorausgesetzt die Stadtverordneten stimmen 2024 zügig für den Bau der Einhausung und bringen die damit verbundenen Projekte ebenfalls zügig voran. Die jetzt in Rede stehenden Lärmschutzwände sind Teil des Maßnahmenpakets zum Planänderungsverfahren "Endausbau der A 661 (Ostumgehung Frankfurt)". Die Pläne sind derzeit ausgelegt, die Stadt Frankfurt am Main ist Beteiligte im Verfahren und gibt gegenüber dem Regierungspräsidium eine Einwendung zu dem Vorhaben ab. Da der Bau der Einhausung A 661 durch die städtischen Gremien bisher noch nicht abschließend beschlossen ist, hat der Magistrat keine Rechtsposition, den Verzicht zum Bau der Lärmschutzwände zu fordern. Vielmehr hat der Baulastträger die rechtliche Verpflichtung, im Zuge des Ausbaus der A 661 den notwendigen Lärmschutz für die betroffenen Siedlungen herzustellen. Der Magistrat wird in seiner Einwendung allerdings darauf hinwirken, dass die Lärmschutzwände in einer Form errichtet werden, die eine spätere Wegnahme - bei verzögerter Entscheidung der Stadtverordneten zum Bau der Einhausung - kostengünstig möglich macht. Wenn beide Maßnahmen wie geplant parallel umgesetzt werden können, erübrigt sich die Errichtung der Lärmschutzwände. Denn dann würde die Einhausung für den erforderlichen Lärmschutz sorgen. Es wird deutlich, dass die Zeit drängt. Unnötige Projektverzögerungen sind daher für das von der Stadt Frankfurt bisher mehrheitlich verfolgte Projekt der Einhausung und der damit verbundenen Wohnungsbauprojekte nicht zielführend. Der Magistrat steht hinter den Plänen der Einhausung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. Februar 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.