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In seiner Antwort auf die Frage Nr. 2961 in der Plenarsitzung vom 05.11.2020 führt der Magistrat aus, dass das ABI bestr

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat informiert, dass das ABI die Betreiber des Ponyhofs "Auf der Schlosshecke" bei der Suche nach einem Ersatzgrundstück unterstützt. Trotz der Prüfung verschiedener Standorte konnte bisher kein geeigneter städtischer Standort gefunden werden, der für den Betrieb eines Ponyhofs genehmigungsfähig ist.

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Frage an den Magistrat

In seiner Antwort auf die Frage Nr. 2961 in der Plenarsitzung vom 05.11.2020 führt der Magistrat aus, dass das ABI bestrebt sei, die Betreiber des Ponyhofs "Auf der Schlosshecke" bei der Suche nach einer Ersatzfläche zu unterstützen. Mittlerweile wurden den Betreibern passende Grundstücke angeboten. Einmal ist die gestellte Bauvoranfrage ohne nähere Prüfung mit Hinweis auf § 35 BauGB abgelehnt worden, in einem anderen Fall steht nach einem positiven Bescheid der Bauaufsicht noch die Antwort der Unteren Naturschutzbehörde aus. Ich frage den Magistrat: War beziehungsweise ist das ABI bei der Suche nach einem Ersatzgrundstück konkret involviert, und welche Unterstützung kann es darüber hinaus den Betreibern bei Anträgen beziehungsweise Genehmigungen noch gewähren?

Antwort des Magistrats

Das sowohl für die Verpachtung eines Teils der bisher vom Ponyhof genutzten Fläche als auch für den Bau des Interimsstandorts der Diesterwegschule zuständige Amt für Bau und Immobilien, ABI, steht bereits in Kontakt mit den Betreiberinnen. Um Verzögerungen beim Baubeginn der Schule zu vermeiden, musste die Kündigung der Fläche fristwahrend sehr frühzeitig ausgesprochen werden. Das ABI hat jedoch kein Interesse, die Fläche bis zum Beginn der Arbeiten ungenutzt zu lassen, sodass der Ponyhof an dem bisherigen Standort bis unmittelbar zum Baubeginn voraussichtlich im Herbst 2021 verbleiben kann. Dies wurde den Betreiberinnen vom ABI mitgeteilt. Da ein Ersatzgrundstück für den Betrieb eines Ponyhofs über keine vollständige medientechnische Erschließung verfügen muss, sollte bis Herbst 2021 hinreichend Zeit zur Verfügung stehen, um einen Ausweichstandort zu finden. Das ABI hat verschiedene Standorte geprüft. Leider konnte bislang kein Standort in städtischem Bestand identifiziert werden, der verfügbar ist und auf dem aufgrund seiner Lage der Betrieb eines Ponyhofs genehmigungsfähig ist. Aus diesem Grund kann auch eine verbindliche Zusicherung für eine Verlagerung auf eine städtische Fläche Seitens des ABI nicht gegeben werden. Da bau- und umweltschutzrechtliche Genehmigungen öffentlich-rechtlicher Natur sind und anhand objektiver Voraussetzungen wie dem vorliegenden Baurecht oder naturschutzrechtlicher Einschränkungen beurteilt werden, kann das ABI im Rahmen einer zivilrechtlichen Überlassung eines Grundstücks zudem keinen Einfluss auf die Genehmigung eines Ponyhofs nehmen. Es obliegt den Betreiberinnen, diese Genehmigung zu erwirken und die Geeignetheit eines Alternativstandorts zur Verlagerung des Ponyhofs im Dialog mit der Bauaufsicht und dem Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main zu beurteilen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. Januar 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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