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Seit dem Vorschlag der CDU, die Verwendungsmöglichkeiten für das Budget der Ortsbeiräte des Jahres 2020 um Corona-Hilfen

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die CDU schlägt vor, die Verwendungsmöglichkeiten des Budgets der Ortsbeiräte für Corona-Hilfen an Vereine zu erweitern, um diesen in der Pandemie zu helfen. Der Magistrat hat bereits Hilfen in Höhe von 66.907,07 Euro ausgezahlt und plant, die Regelung über den 14.03.2021 hinaus zu verlängern, um die Vereinslandschaft in Frankfurt zu unterstützen.

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Frage an den Magistrat

Seit dem Vorschlag der CDU, die Verwendungsmöglichkeiten für das Budget der Ortsbeiräte des Jahres 2020 um Corona-Hilfen für Vereine zu erweitern, sind bereits gut 40 Anträge von den Stadtteilparlamenten gestellt und rund 35.000 Euro ausgezahlt worden. Mit dem Beschluss zur Vorlage M 8/21 können Mittel aus dem Budget 2021 ebenfalls für diese Hilfen ausgezahlt werden, allerdings befristet bis zum 14.03.2021. Durch die Fortdauer der Pandemie werden auch in diesem Jahr viele Vereine und Vereinsringe auf wichtige Einnahmen verzichten müssen. Ich frage den Magistrat: Hält er die Mittel aus dem OBR-Budget 2020 und 2021 für auskömmlich, um die erforderlichen Hilfen zu leisten?

Antwort des Magistrats

Oberbürgermeister Peter Feldmann: Sehr geehrter Herr Dr. Kößler - meine Grüße gehen auch an den Kollegen, für den Sie die Frage gestellt haben -, sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher! Der Magistrat ist gemeinsam der Ansicht, dass es richtig war, ein eigenes städtisches Hilfsprogramm aufzulegen, um Vereinen zu helfen, die durch die Pandemie in Not geraten sind, siehe Beschluss vom 02.07.2020, § 6050, mit dem Sie das gemeinsam mit uns unterstützt haben. Die Rückmeldungen von den Vereinen sind durchweg positiv. So konnten bereits Hilfen in Höhe von 66.907,07 Euro ausgezahlt werden, das ist der Stand vom 26.01.2021, das heißt, von vorgestern. Die Vorlage M 8, die der Magistrat am 15. Januar dieses Jahres entschieden hat und der Stadtverordnetenversammlung für die heutige Sitzung, das heißt, zu Ihrer Beschlussfassung hier im Stadtparlament, vorliegt, sieht vor, dass zusätzlich zum Budget für Zuwendungen auch Budgetüberträge aus den Vorjahren für die sogenannten Corona-Soforthilfen in Anspruch genommen werden können. Das ist eine Neuerung, das gab es bisher so noch nicht, aber wer die Situation der Vereine kennt, der Engagierten und ehrenamtlich Aktiven, weiß, warum diese Vorlage und dieser Beschluss heute notwendig sind. Mit diesem neuerlichen Vortrag des Magistrats ist für alle Vereine die Option verbunden, pandemiebedingte Notlagen auszugleichen. Die Frage, ob der Magistrat die Mittel für auskömmlich erachtet, stellt sich noch nicht, weil es diese Neuerung erst in der vollumfänglichen Form durch diese Beschlussfassung gibt, aber wir sind uns als Magistrat sicher, dass die Einigkeit zwischen uns als Magistrat, der Stadtverordnetenversammlung und den Ortsbeiräten besteht, den in Not geratenen Vereinen zu helfen. Wir werden als Magistrat sämtliche Anstrengungen unternehmen, die Vereinslandschaft in der Stadt Frankfurt über die Pandemie hinaus zu retten, und wie es unser Landesfinanzminister so trefflich sagte, der Pandemie nicht hinterhersparen. Der Magistrat erarbeitet zurzeit eine weitere Vorlage, welche eine Verlängerung der Corona-Soforthilfen für die Vereine über den Stichtag 14.03.2021 hinaus vorsieht. Das haben wir noch nicht beschlossen, aber das ist die Vorlage, die mein Dezernat einbringen wird. Ich bin mir sicher, dass auch der Magistrat und sicherlich auch Sie im Hinblick auf die Intention Ihrer Frage und Ihres Antrages dem folgen werden. Die Hoheit über den Haushalt haben Sie, die Stadtverordnetenversammlung. Für den Magistrat kann ich aber sagen, wenn das Geld aufgebraucht ist, werden wir einen neuen Vorschlag unterbreiten. Für mich ist klar, in dieser außergewöhnlichen Situation müssen wir die in der Vergangenheit beschlossenen Reglementierungen außer Kraft setzen. Ich denke dabei insbesondere an den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16. Oktober 2014, § 5183 Ziffer

  1. Absatz 3, der aus meiner Sicht dahin gehend geändert werden muss, dass die Ortsbeiräte in der vollen Höhe des jährlichen Budgets ihre Zuwendungen verwenden können. Der Beschluss von 2014 sieht noch die Beschränkung vor, 50 Prozent nicht anzutasten, deshalb wird derzeit eine Vorlage erstellt, die Ausweitung vorzusehen. Mein Plan ist, dass diese Vorlage von der Stadtverordnetenversammlung so hoffentlich oder voraussichtlich beschlossen wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. Januar 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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