Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

In seiner Antwort auf die Frage F 2913 vom 29.10.2020 gibt der Magistrat unter anderem an, dass sehr viel Geld in Person

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt plant, die Apotheke im Klinikum Höchst an einen externen Partner zu vergeben, um die wirtschaftliche Situation des Klinikums zu verbessern. Dies soll die Qualität der Arzneimittelversorgung sicherstellen und gleichzeitig finanzielle Verluste vermeiden. Die Entscheidung wird als notwendig erachtet, um die Zukunft des Klinikums in kommunaler Trägerschaft zu sichern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Frage an den Magistrat

In seiner Antwort auf die Frage F 2913 vom 29.10.2020 gibt der Magistrat unter anderem an, dass sehr viel Geld in Personal und Infrastruktur investiert werden müsse, um auf Entwicklungen im Bereich der Arzneimittelversorgung und der Arzneimittelpreise zu reagieren. Laut Betriebsrat des Klinikums wurden entsprechende Investitionen stets auf den Neubau des Klinikums verschoben und noch im Mai 2020 Gespräche über eine Interimslösung bei Bezug des Neubaus geführt. Ich frage den Magistrat: Wurde jemals in Erwägung gezogen, die Apotheke im Klinikum Höchst im Neubau zukunftsfähig zu gestalten, oder wird der Umzug des Klinikums genutzt, um weiterhin das neoliberale Dogma der Privatisierung und Ausgliederung staatlicher Daseinsvorsorge zu verfolgen?

Antwort des Magistrats

Stadtrat Stefan Majer: Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Stadtverordnete Pauli! Ich beantworte die Frage wie folgt: Die Kurzform der Antwort auf den ersten Teil der Frage, wurde jemals in Erwägung gezogen, die Apotheke im Klinikum Höchst zukunftsfähig zu gestalten, lautet: Ja, selbstverständlich. Die Kurzform der Antwort auf den zweiten Teil der Frage, oder wird der Umzug des Klinikums genutzt, um weiterhin das neoliberale Dogma der Privatisierung und Ausgliederung staatlicher Daseinsvorsorge zu verfolgen, lautet: Nein. Umgedreht wird ein Schuh daraus. Der Träger des Neubaus des Klinikums Höchst ist der kommunale Klinikverbund Frankfurt-Main-Taunus, dessen Gründung mit der Mehrheit dieses Hauses beschlossen wurde, um die Zukunft des Klinikums in Höchst als Krankenhaus der Maximalversorgung in kommunaler Trägerschaft zu sichern. Das ist das Gegenteil des in der Frage behaupteten neoliberalen Dogmas. In unseren Nachbarstädten Offenbach und Wiesbaden wurden die Kliniken privatisiert. Eine interessante Nebenfrage, wer hat dafür jeweils die politische Verantwortung getragen? Wir hier in Frankfurt haben entschieden, einen anderen Weg zu gehen. Ich sage aber ausdrücklich auch hinzu, bei allen Entscheidungen, die wir als Gesellschafter und als Aufsichtsrat der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus treffen, gilt es abzuwägen und dann den jeweils besten Weg zu wählen. Selbstverständlich auch unter Berücksichtigung der finanziellen Gesichtspunkte, bei jeder Entscheidung den besten Weg zu wählen. Was heißt das in diesem Falle konkret? Das ist zum Beispiel, dass wir die Reinigungsleistungen ingesourct haben. Das heißt, das Gegenteil von Privatisierung bekanntermaßen. Das heißt zum Beispiel, dass die Küche im Klinikverbund betrieben wird, und das heißt zum Beispiel, dass die Apotheke an einen externen Partner vergeben wird. Das sind Sachentscheidungen und keine ideologischen Entscheidungen. Das Wort Ideologie wird immer nur von der LINKEN. benutzt. Ich habe so meinen Verdacht, dass das Wort Ideologie nicht an diesem Punkt dann auf die Fragestellerin zurückfällt. Über das Pro und Contra, Eigen versus Fremdversorgung wurde schon lange diskutiert. Ich möchte hierzu auf meine Antwort zur Frage Nr. 2913 im Plenum am 5. November verweisen und daher heute zusammenfassend wiederholen, dass die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat unter Abwägung aller qualitativen, investiven und wirtschaftlichen Aspekten das Konzept für die Fremdvergabe der Apotheke vorgelegt hat. Hierzu wurden eine Vielzahl von Fragen zur Qualität der Versorgung der ambulanten und stationären Patientinnen und Patienten, zur Versorgungslogistik und zum dort tätigen Personal vom Betriebsrat, dem Gesellschafter und dem Aufsichtsrat gestellt und beantwortet. Die medizinisch relevanten Themen wurden unter Einbeziehung der Nutzerinnen und Nutzer, unter anderem der Onkologie und der Kinderklinik, in der Ausschreibung berücksichtigt. Noch einmal näher eingehen möchte ich heute auf das Thema Zytostatika. Ich glaube, viele, die in der Ausschusssitzung anwesend waren, erinnern sich an die auch sehr emotionale Argumentation der Betriebsratsvorsitzenden vom Klinikum Frankfurt-Höchst. Und deswegen will ich darauf noch einmal inhaltlich eingehen, weil das Themen sind, die beschäftigen mich genauso und die gingen mir genauso unter die Haut, glaube ich, wie vielen anderen. Also, die Versorgung beziehungsweise Behandlung von Krebspatientinnen und -patienten, hier wurde im Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Frage gestellt beziehungsweise die Befürchtung geäußert, dass sich mit der Vergabe der Apotheke an einen externen Partner die Qualität der Versorgung dieser Patientinnen und Patienten verschlechtern würde. Als Gesundheitsdezernent hat mich diese Frage im Vorfeld der Entscheidung des Aufsichtsrats zur Fremdversorgung ganz besonders umgetrieben. Die Chemotherapie für die Patientinnen und Patienten wird auf Basis der Terminplanung der Fachabteilung nach Freigabe durch die Ärztin/den Arzt hergestellt. Qualitätskontrollen erfolgen im Betrieb des Dienstleisters und zudem in regelmäßigen Abständen von externen Prüfzentren. Für die ambulante und stationäre Zytostasetherapie ist in der Ausschreibung über die Forderung der Klinik für Onkologie hinaus eine dritte Belieferung der Klinik am Tag enthalten, die durch die Klinik frei wählbar ist, genauso wie die zwei anderen Lieferzeiten auch. Diese dritte Belieferung wird von der Krankenhausapotheke zurzeit nicht angeboten. Die Lieferzeiten sind alle von der Klinik selbst wählbar. Die Onkologie wurde in der Erstellung des Leistungsspektrums der Ausschreibung mit einbezogen und wünscht eine Belieferung zu den Zeiten 09:00 Uhr und 13:00 Uhr. Diese Zeiten kann die Onkologie auch später noch verändern. Eine Notfallbelieferung mit einer extrem kurzfristigen Anforderung, im Besonderen im Rufdienst, ist selbstverständlich jederzeit möglich. Hier ist der Zeitrahmen wiederum identisch mit der Krankenhausapotheke heute. Innerhalb von maximal einer Stunde nach Freigabe durch die Ärztin/den Arzt ist das Medikament geliefert, in dringenden Fällen auch an Wochenenden und Feiertagen. Ich kann an dieser Stelle also bereits sagen, wir haben eine Verbesserung und keine Verschlechterung der Versorgung. Es wird im Grundsatz künftig nicht von dem derzeitigen Prozedere abgewichen, sondern wir haben, wie gesagt, eher eine Verbesserung. Die Anmeldung der Zytostaseherstellung erfolgt am Vortrag zur Vorbereitung der Apotheke. Produziert wird die Zytostase aber erst nach Freigabe der Ärztin/des Arztes. Erfolgt die Freigabe am Vortag, dann erfolgt die Lieferung am nächsten Tag bis 09:00 Uhr. Überprüft die Ärztin/der Arzt die Therapie am geplanten Verabreichungstag, dann erteilt sie/er die Freigabe für die Produktion bis 10:00 Uhr an die Apotheke. Die Lieferung erfolgt bis spätestens 13:00 Uhr am selben Tag. In der Ausschreibung selbst ist nur die stationäre Versorgung ausgeschrieben, die ambulante Versorgung ist vom Grundsatz her nicht ausschreibungsfähig. Die Dienstleistung hierfür wird direkt mit einer leistungsstarken Apotheke vereinbart, aber das ist bei allen Kliniken so. Auch bei der Überprüfung der Zytostasetherapie bei der ambulanten Patientin/dem ambulanten Patienten am gleichen Tag muss die Patienten/der Patient nicht ein zweites Mal in die Klinik kommen, sondern kann, wie heute auch, am gleichen Tag die Zytostase erhalten. Hier wartet die Patientin/der Patient bei einer externen Apotheke als Dienstleister nicht länger, da die Belieferungszeiten und somit die Einbestellung entsprechend mit der Fachabteilung geplant werden. Auch die immer wiederkehrende Frage, ob ein 24-stündiger Bereitschaftsdienst gewährleistet ist, kann an dieser Stelle gleichbleibend wie folgt beantwortet werden: Eine 24-Stunden-Bereitschaft an sieben Tagen in der Woche ist selbstverständlich von dem Dienstleister vertraglich zu erfüllen. Notfallbestellungen können in der Bereitschaftsdienstzeit innerhalb von maximal einer Stunde geliefert werden. Die Ausgabe der Medikamente erfolgt dann selbstverständlich immer durch einen Apotheker selbst, wie es gesetzlich gefordert ist. Die Ausgabezeiten bei einer externen Apotheke unterscheiden sich nicht gegenüber den Zeiten der Krankenhausapotheke. Eine erforderliche Notfallbelieferung kann ebenfalls in einer Zeit von circa einer halben bis einer Stunde erfolgen. Zudem zeigt sich ein laufender Trend sinkender Arzneimittelpreise und die gesetzlichen Anforderungen an Preisregulierungen im ambulanten Bereich nehmen zu. Mit einem sinkenden Deckungsbeitrag pro Rezept ist zu rechnen. An diesen Rahmenbedingungen kommt niemand vorbei, auch wir hier in Frankfurt nicht. Diese Rahmenbedingungen können wir nicht per Beschluss außer Kraft setzen. Diese Rahmenbedingungen hätten bei interner Krankenhausleistung im nächsten Jahr zu einem negativen Gesamtergebnis von rund 300.000 Euro geführt, in den darauffolgenden Geschäftsjahren zu einem negativen Gesamtergebnis von über 1,6 Millionen Euro beziehungsweise 1,7 Millionen Euro. Das heißt im Klartext, die Apotheke im Klinikum Höchst hätte ab 2021 im Saldo einen Verlust gemacht, und es wäre die absurde Situation entstanden, dass die Apotheke aus anderen Abteilungen des Klinikums Höchst hätte quersubventioniert werden müssen, die Apotheke hätte also von der Onkologie quersubventioniert werden müssen. Das ist das Gegenteil dessen, was immer wieder behauptet wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 3. Dezember 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung