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Das schuleigene Schwimmbad der Liebigschule befand sich jahrelang außer Betrieb. Nachdem es nun endlich seit etwa mehr a

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Schließung des Schulschwimmbades der Liebigschule aufgrund von Legionellen-Kontamination hat dazu geführt, dass die Schülerinnen und Schüler seit über einem Jahr keinen Schwimmunterricht mehr erhalten können. Der Magistrat erklärt, dass umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, um die hygienischen Probleme zu beheben und den Schwimmunterricht wieder zu ermöglichen.

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Frage an den Magistrat

Das schuleigene Schwimmbad der Liebigschule befand sich jahrelang außer Betrieb. Nachdem es nun endlich seit etwa mehr als drei Jahren wieder intakt und nutzbar war, ist es seit Oktober 2019 schon wieder geschlossen. Die Schülerinnen und Schüler haben somit seit über einem Jahr keinen Schwimmunterricht mehr. Als Grund der Schließung werden Keime in den Wasserleitungen genannt. Ich frage den Magistrat: Aus welchen Gründen ist es nicht möglich, innerhalb des Zeitraums von einem Jahr die hygienischen Probleme des Schulschwimmbades zu lösen und damit den Schwimmunterricht wieder zu ermöglichen?

Antwort des Magistrats

Nach einer Trinkwasseruntersuchung durch das Gesundheitsamt wurde eine Legionellen-Kontamination im Bereich der Duschen des Schwimmbades festgestellt, woraufhin im Dezember 2019 das Schwimmbad sowie die Duschen der Sporthallen gesperrt wurden. Im Laufe der weiteren Untersuchungen wurde das Ausmaß des Sanierungsaufwands bekannt. Derzeit ist die vorherrschende Verrohrung der Trinkwasserleitung mit der Löschwasserleitung verbunden. Um die Systeme zu separieren sind umfangreiche Maßnahmen an der gesamten Schule erforderlich. Ein Ingenieurbüro ist mit der Kostenschätzung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen der Trinkwasserinstallation beauftragt. Über den zeitlichen und finanziellen Rahmen der Sanierung kann noch keine Prognose getroffen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. Oktober 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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