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Der Presse war zu entnehmen, dass sich die Frankfurter Schulgemeinschaft zunehmend über die Qualität des Schulessens bek

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frankfurter Schulgemeinschaft hat Bedenken hinsichtlich der Qualität des Schulessens geäußert, insbesondere bezüglich Portionsgröße und Ansprechbarkeit der Speisen. Der Magistrat erläutert die Kriterien für die Vergabe der Schulverpflegung, die auf den Qualitätsstandards der DGE basieren, um eine ausgewogene und qualitativ hochwertige Verpflegung sicherzustellen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Frage an den Magistrat

Der Presse war zu entnehmen, dass sich die Frankfurter Schulgemeinschaft zunehmend über die Qualität des Schulessens beklagt. Besonders an der Musterschule und dem Gymnasium Römerhof wird die kleine Portionsgröße, die wenig ansprechende Optik sowie die mangelnde Qualität der Speisen aktuell kritisiert.

Wir fragen den Magistrat:

Nach welchen Kriterien erfolgt der Vergabeprozess für die Verpflegung an Frankfurter Schulen, und was hat den in die Kritik geratenen Anbieter in dieser Angelegenheit prädestiniert?

Antwort des Magistrats

In allen vom Stadtschulamt betreuten Schulverpflegungen werden wie vom Magistrat im Jahr 2020 beschlossen, die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V., DGE, für die Verpflegung in Schulen als Mindeststandard zu Grunde gelegt.

Die Qualitätsstandards der DGE für die Verpflegung in Schulen sind bewährt und bilden eine gute Basis für eine ausgewogene und umweltverträgliche Schulverpflegung. Auf dieser Grundlage erhalten die Schülerinnen und Schüler ein vollwertiges und bedarfsgerechtes Mittagessen. Die hohen Qualitätsstandards an den Frankfurter Schulen stellen sich darüber hinaus konkret wie folgt dar und gelten somit auch als Anforderung im Vergabeverfahren:

- Sie sehen unter anderem einen Einsatz von ökologischen, saisonalen und regionalen Produkten vor.

- Der Anteil von Bio/Öko-Lebensmitteln in den Speisen muss mindestens 30 Prozent betragen.

- Weiterhin muss der tatsächlich zum Einsatz kommende Fleisch- und Wurstwaren Anteil zu 100 Prozent aus mindestens zertifizierter ökologischer Erzeugung gemäß EU- Basisverordnung stammen.

- Der Caterer muss jeden Tag zwei vollwertige Mittagessen inklusive Getränk anbieten, wovon ein Gericht immer vegetarisch sein muss und das zweite Gericht immer den Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der DGE entsprechen muss. Der Caterer hat somit verpflichtende Vorgaben - Kalibrierungstabelle, Nährstoffzufuhr -, wie viel Gramm und wieviel Nährstoffe ein Essen in der Primar- und Sekundarstufe haben muss.

- Bei Bedarf ist den Schülerinnen und Schülern ein kostenloser Nachschlag von den Sättigungsbeilagen - zum Beispiel Nudeln/Kartoffeln mit Soße, Reis mit Gemüse et cetera - anzubieten.

- Die Schulgemeinde kann im Vergabeprozess schulspezifische Anforderungen formulieren, die dann vor Ort durch den Caterer berücksichtigt werden.

- Der Caterer stellt trägt dafür Sorge, dass entsprechend qualifiziertes Personal eingesetzt wird, wobei die Leiterin beziehungsweise der Leiter des Verpflegungsbetriebs mit Mischküche mindestens die Qualifikation einer Köchin/eines Kochs, Diätassistentin/Diätassistent, Ökotrophologin/Ökotrophologe, Hauswirtschaftsmeisterin/Hauswirtschaftsmeister innehaben muss.

- Der Caterer verpflichtet sich mindestens einmal jährlich, in Abstimmung mit der Schulleitung, eine Schülerbefragung bzw. bei Grundschülern zusätzlich eine Elternbefragung in eigener Verantwortung durchzuführen. Gegenstand der Befragung ist mindestens die Zufriedenheit mit der Qualität und der Auswahl des angebotenen Essens

Diese Vorgaben und vertraglichen Grundlagen sind für alle Caterer bindend. Das Qualitätsmanagement im Stadtschulamt überprüft turnusmäßig und unangemeldet die Einhaltung.

Im Rahmen der Angebotsauswertung fließen folgende Kriterien ein:

- Produktqualität mit 40 Prozent

- Servicequalität mit 30 Prozent

- Preis mit 30 Prozent

Bei der Auftragsvergabe wird nicht automatisch dem günstigsten Caterer der Zuschlag erteilt, sondern der Zuschlag geht an den Caterer, der unter Berücksichtigung aller Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot - bestes Preis-Leistungs-Verhältnis - eingereicht hat. Da nicht der monetäre Aspekt der Ausschlag für die Vergabe sein soll, wird der Essensabgabepreis nur mit 30 Prozent bewertet. Diese Wertungskriterien sind ebenfalls ein Ergebnis einer interdisziplinären und übergreifenden Arbeitsgruppe - bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Staatlichen Schulamtes, des Stadtelternbeirates, des StadtschülerInnenrates, des Vereins Umweltlernen, des Ernährungsrates, des Gesundheitsamtes, des Rechtsamtes, des Stadtschulamtes und des Dezernates XI Bildung, Immobilien und Neues Bauen - und wurden im Jahr 2020 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, M

27.

Die Firma GEG Gastro Service GmbH hat für die Musterschule seinerzeit nach den oben beschriebenen Kriterien das wirtschaftlichste - nicht das günstigste - Angebot vorgelegt, und somit den Zuschlag erhalten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. November 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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