Die Kelsterbacher Straße im Stadtteil Niederrad unterliegt eigentlich der Erhaltungssatzung der Stadt Frankfurt, die zum
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Zusammenfassung
Die Frage betrifft den Denkmalschutz des Hauses Kelsterbacher Straße 28 in Niederrad und die Genehmigung seines Abrisses. Der Magistrat erklärt, dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht, jedoch aufgrund seines schlechten Erhaltungszustandes und umfangreicher Schäden der Abriss genehmigt wurde.
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E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
Die Kelsterbacher Straße im Stadtteil Niederrad unterliegt eigentlich der Erhaltungssatzung der Stadt Frankfurt, die zum Ziel hat, die städtebauliche Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt sicherzustellen. Im Falle der Kelsterbacher Straße scheint dies jedoch nicht zu erfolgen, da die Liegenschaft mit der Hausnummer 28 abgerissen werden soll - dabei handelt es sich um eines der ältesten Häuser in Niederrad. Ich frage den Magistrat: Steht die Liegenschaft Kelsterbacher Straße 28 unter Denkmalschutz, und, wenn ja, wie rechtfertigt der Magistrat die Abrissgenehmigung für das Gebäude?
Antwort des Magistrats
Das Fachwerk-Wohnhaus Kelsterbacher Straße 28 steht gemäß § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz als Bestandteil der Gesamtanlage im alten Ortskern von Niederrad unter Denkmalschutz. Das Abrissbegehren wurde als Sachentscheidung aufgrund des schlechten Erhaltungszustandes des Gebäudes einvernehmlich mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen genehmigt. Es liegen unabhängige gutachterliche Untersuchungen zu Holzschutz, Statik und Baualter vor. Durch eine dendrochronologische Untersuchung wurde nachgewiesen, dass das Haus in der Vergangenheit bereits stark umgebaut und verändert wurde, nur noch etwa ein Zehntel der ursprünglichen Gebäudesubstanz ist erhalten. Aufgrund der guterachterlich nachgewiesenen, umfangreichen, irreversiblen Schäden wäre das Ergebnis einer Sanierung eine 90-prozentige Rekonstruktion. Durch den Verlust des Gebäudes als Gesamtanlagenbestandteil wird der Denkmalwert der Gesamtanlage nicht in Frage gestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. August 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.