In den Schulen werden die Corona-Maßnahmen unterschiedlich gehandhabt, begleitet von Diskussionen um Notwendigkeiten und
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die unterschiedlichen Handhabungen der Corona-Maßnahmen in Schulen und Einrichtungen der Kinderbetreuung. Es wird vorgeschlagen, die Hygienevorschriften und Konzepte klar zu kommunizieren und die Ungleichbehandlung zu erklären. Das erwartete Ergebnis ist eine einheitliche und transparente Regelung für alle betroffenen Einrichtungen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
In den Schulen werden die Corona-Maßnahmen unterschiedlich gehandhabt, begleitet von Diskussionen um Notwendigkeiten und Zumutbarkeiten. Nach der Schule geht es für viele Kinder und Jugendliche dann in unterschiedliche Einrichtungen: Horte, Jugendtreffs oder Erweiterte Schulische Betreuung, ESB. Dort gelten die verschiedensten Corona-Regelungen zum Abstandhalten oder zu Personenzahlen, die nun auch schon zu Ausschlüssen von Kindern am pädagogischen Mittagstisch - also ihrer warmen Mahlzeit - geführt haben, wie jüngst in Bonames geschehen. Ich frage den Magistrat: Wer erlässt die Hygienevorschriften und Konzepte für die Einrichtungen, und wie erklärt der Magistrat den Betroffenen die Ungleichbehandlung?
Antwort des Magistrats
Schulträger und Einrichtungsträger für die Kinderbetreuung sind aktuell mit einer Vielzahl von Empfehlungen und gesetzlichen Grundlagen konfrontiert: Robert-Koch-Institut, Bundesministerium der Gesundheit, Hessisches Kultusministerium, Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, aktuelle hessische Corona-Verordnungen et cetera. Der Magistrat reagiert darauf, indem er regelmäßig mit den zentralen Akteurinnen und Akteuren der Schullandschaft und den Trägern der Kinderbetreuungseinrichtungen zum Austausch zusammenkommt. Hier werden jeweils aktuelle gesetzliche Vorgaben besprochen und Abläufe harmonisiert. In der letzten Woche der Sommerferien wurden Informationen in Form eines Flyers an alle Eltern, und speziell zugeschnittene Flyer an alle Schul- und alle Kitaleitungen versandt. Diese fassen die allgemeinen Hygienevorschriften zusammen und beinhalten auch die aktuellen Regelungen für Reiserückkehrer*innen. Der Flyer für Eltern steht auch online auf frankfurt.de zur Verfügung, inzwischen auch übersetzt in einfache Sprache und auf Englisch, Französisch, Türkisch, Arabisch, Polnisch, Russisch und Farsi. Darüber hinaus wurden einheitliche Vorgehensweisen und Eckpunkte bei der Erstellung der Hygienekonzepte der Einrichtungen vereinbart. Die Regelungen für Angebote der unterschiedlichen Einrichtungen - Offene Kinder- und Jugendarbeit, Horte, EBS - beruhen auf unterschiedlichen Landesverordnungen der jeweils zuständigen Ministerien. Die Angebote der Einrichtungen werden mit jeder Neuregelung der Verordnung angepasst. Darüber hinaus müssen personelle und räumliche Gegebenheiten berücksichtigt werden, die zur Umsetzung der Konzepte erforderlich sind. Auch die Gefährdungsbeurteilungen, die nach § 5 Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG, verpflichtend vom Arbeitgeber erstellt werden müssen, sind zu berücksichtigen. Der Geschäftsführende Ausschuss der "AG §78 Offene Kinder- und Jugendarbeit" hat den Trägern Mitte Juni dieses Jahres eine Vorlage eines Hygienekonzeptes zur Verfügung gestellt, die mit dem Gesundheitsamt abgestimmt wurde. Die Umsetzung der Konzepte und mögliche Folgen liegen in der Verantwortung der Träger.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. August 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.