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Im Allerheiligenviertel kommt es in den letzten Wochen zu vermehrten nächtlichen Ruhestörungen bis in die Morgenstunden.

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage zielt darauf ab, die Zuständigkeit für nächtliche Ruhestörungen im Allerheiligenviertel zu klären, um den Anwohnern eine ruhige Nacht zu gewährleisten. Der Magistrat erklärt, dass die Stadtpolizei für Lärm von Gaststätten zuständig ist, während die Landespolizei bei körperlichen Auseinandersetzungen eingreift. Die aktuelle Situation wird durch die Corona-Pandemie und die Entstehung von Feier-Hotspots erschwert.

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Frage an den Magistrat

Im Allerheiligenviertel kommt es in den letzten Wochen zu vermehrten nächtlichen Ruhestörungen bis in die Morgenstunden. Verursacht werden diese durch Besucher der ortsansässigen Bars und Kneipen. Wenn Bewohner beim

  1. Polizeirevier anrufen, werden sie gebeten, zuständigkeitshalber beim Ordnungsamt, Stadtpolizei, anzurufen. Wenn sie dann dort anrufen, werden sie an das
  2. Polizeirevier verwiesen. Aus diesem Grund sind Besserungen der Situation nur sehr kurzzeitig. Ich frage den Magistrat: Kann der Sicherheitsdezernent die Zuständigkeit für die Hilfe bei nächtlicher Ruhestörung im Allerheiligenviertel klären, um so wirksam den Bewohner eine ruhige Nacht zu gewährleisten?

Antwort des Magistrats

Die Zuständigkeit für nächtlichen Lärm, der von Gaststätten ausgeht oder durch deren Besucher verursacht wird, liegt originär bei der Stadtpolizei. Sind körperliche Auseinandersetzungen zwischen Gästen der Betriebe die Quelle des Lärms, ist die Landespolizei zuständig. Sollte es der Stadtpolizei - weil sie andernorts gebunden ist oder Ähnliches - nicht, oder nicht in absehbarer Zeit möglich sein, die Störung zu beseitigen, ist die Landespolizei zuständig und übernimmt die Angelegenheit. Leider haben sich, nicht zuletzt aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie, in Frankfurt etliche, meist abendliche, "Feier-Hotspots" etabliert. Deren Überwachung hinsichtlich der Einhaltung der Corona-Verordnung fällt ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Stadtpolizei. Aus diesem Grunde muss derzeit häufiger die Hilfe der Landespolizei in Anspruch genommen werden. Wenn gegenseitige Unterstützungen der Sicherheitsorgane erforderlich sind, wird dies intern vermittelt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. August 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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