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Bislang gibt es hohe rechtliche Hürden für die Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen. Nach Presseberichten si

Vorlagentyp: F
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Frage vom 19.02.2016, F 2735 Bislang gibt es hohe rechtliche Hürden für die Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen. Nach Presseberichten sieht ein aktueller Entwurf des Bundesverkehrsministeriums für Änderungen der Straßenverkehrsordnung hier deutliche Vereinfachungen, etwa zur Sicherheit von Kindern vor Schulen, vor.

Ich frage den Magistrat: Hält der Magistrat eine entsprechende Novellierung der Straßenverkehrsordnung für geboten?

Antwort des Magistrats: Stadtrat Stefan Majer: Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Siefert! Ich beantworte die Frage wie folgt: Die Frage, ob eine Novellierung der Straßenverkehrsordnung geboten ist, kann nur mit einem eindeutigen Ja beantwortet werden. Endlich, kann ich nur sagen, kommt der Bundesverkehrsminister mit seinem Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung in die Gänge und setzt damit einen im April des letzten Jahres und angesichts der Bedeutung dieses Themas reichlich spät, aber dafür einstimmig gefassten Beschluss der Verkehrsministerkonferenz wenigstens teilweise um. Denn erkennbar wird aus der Initiative der Verkehrsministerkonferenz nur das Thema Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Gründen der Verkehrssicherheit umgesetzt. Zu den weitergehenden Themen der Initiative der Bundesländer sind dem vorliegenden Entwurf des Bundesverkehrsministers leider keine Änderungen zu entnehmen. Von daher kann der vorliegende Entwurf nur als erster Schritt in die richtige Richtung begrüßt werden, weitere müssen folgen. Im Konkreten bedeutet dieser erste Schritt, dass endlich die hohen Hürden zur Anordnung von Tempo 30 im Nahbereich von Kindergärten, Schulen, Alten- und Seniorenheimen abgesenkt werden und es nicht mehr darauf ankommt, dass vor der Anordnung der Geschwindigkeitsabsenkung der Nachweis einer besonderen Gefährdungslage geführt werden muss. Also, das Kind muss nicht in den Brunnen gefallen sein, sondern unsere Straßenverkehrsbehörde kann zukünftig generell im Nahbereich der genannten Einrichtungen von einer erhöhten Verkehrsdichte und Gefahrenlage ausgehen. Schön, dass mittlerweile auch der Bundesverkehrsminister zu dieser Erkenntnis gelangt ist. Da sind wir in Frankfurt schon erheblich weiter. Bereits Anfang 1990, zu Zeiten der ersten Koalition mit grüner Beteiligung in Frankfurt, wurde das Projekt Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten aufgelegt und seitdem konsequent weiter geführt.

(Beifall) Und dies mit dem Ergebnis, dass bis auf wenige Ausnahmen im Nahbereich von Schulen und Kindergärten bereits Tempo 30 angeordnet wurde. Dass es hierzu - ich nenne es einmal so - erheblicher Klimmzüge und eines kreativen Umgangs mit der noch geltenden Rechtslage bedurfte, ist kein Geheimnis und den Altgedienten unter uns - wir haben einige Altgediente, Klaus Oesterling wird sich noch an manches erinnern, aber auch Helmut Heuser hätte sicherlich manche Geschichte dazu zu erzählen - ist dieses Vorgehen der Stadt Frankfurt nur allzu bekannt. Von daher begrüße ich es, dass wir eine eindeutige Rechtsgrundlage erhalten. Nicht nur, dass das jede Menge Arbeit im Straßenverkehrsamt sparen wird, sondern es wird es uns auch wesentlich leichter machen, vor den noch verbliebenen Einrichtungen, ich denke hier insbesondere an die Senioren- und Pflegeheime, durch Geschwindigkeitsabsenkung auf Tempo 30 einen wesentlichen und vor allem präventiven Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für unsere schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer leisten zu können. (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Lothar Stapf: Die erste Zusatzfrage kommt von Herrn Siefert von der GRÜNE-Fraktion. Bitte! Stadtverordneter Wolfgang Siefert, GRÜNE: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat Majer, Sie haben erwähnt, dass der Bundesverkehrsminister nur plant, die Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz teilweise umzusetzen. Was fehlt denn da noch an der Umsetzung? Stadtrat Stefan Majer: (fortfahrend) Die Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz sind öffentlich nachzuvollziehen und können eingesehen werden. (Heiterkeit) Deswegen zitiere ich jetzt einmal aus diesen Beschlüssen. Ich denke, es ist für das Hohe Haus durchaus von Interesse, sich einmal anzuhören, was die Verkehrsministerkonferenz beschlossen hat. Sie hat nämlich einen ganz interessanten Verhaltenskodex. Sie sagen nämlich, die Beschlüsse, die sie treffen, sind einstimmig. Das heißt, es ist nicht so, dass eine vielleicht zufällige Mehrheit bei diesem Thema einen Beschluss fasst, sondern es sind sich sämtliche bundesdeutschen Länder-Verkehrsminister an diesem Punkt einig. Man kann sich dann im Einzelnen anschauen, wer mit dabei war. Ich nenne einmal die Themen, zu denen es Vorschläge gab, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Wir wissen, dass wir in dieser Stadt eine unglaubliche Anzahl an Kindertagesstätten gebaut haben, dass wir viele Schulen haben und weitere Schulen bauen werden. Das heißt, wir haben immer wieder Situationen, in denen wir vor einer Kita oder einer Grundschule einen Tempo 30-Abschnitt haben und zwischendrin einen kurzen Abschnitt, in dem wieder Tempo 50 gilt. Das sind genau die Situationen, wo viele Bürgerinnen und Bürger zu Recht sagen, dass das eine nicht ganz optimale Situation ist. Dort hatten die Verkehrsminister die schöne Forderung erhoben, auch auf einem kurzen Streckenabschnitt zwischen zwei bereits beschränkten Abschnitten eine angemessene Geschwindigkeitsbeschränkung einzuführen. Dann kommt der schöne Zusatz: zur Verstetigung des Verkehrsflusses anordnen zu können. Das war die eine Forderung, bei der sich alle Praktiker einig waren. Der zweite Punkt war, dass sie gesagt haben, der Bund wird bis zur Verkehrsministerkonferenz im Frühjahr 2016 aufgefordert, die Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm zu überprüfen und soweit erforderlich zu überarbeiten. Auch da stand im Hintergrund, und darauf möchte ich hinweisen, dass es in der Zwischenzeit 29 Kommunen sind, die in der gesamten Bundesrepublik verklagt sind, zusätzliche Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu ergreifen. Darauf hat dieser Beschluss der Bundesverkehrsminister Bezug genommen und eine Änderung der Straßenverkehrsordnung wäre an diesem Punkt natürlich angebracht gewesen. Es gibt noch weitere Punkte, die auch noch interessant sind. Aber es ist eben erkennbar nur ein Teil umgesetzt worden.

(Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Lothar Stapf: Vielen Dank! Es gibt eine weitere Zusatzfrage von Herrn Siefert. Bitte! Stadtverordneter Wolfgang Siefert, GRÜNE: (Zusatzfrage) Wenn man in der Presse nachgelesen hat, stand dort, dass diese Geschwindigkeitsbeschränkung vor diesen Einrichtungen nur zeitweise während der Öffnungszeiten gelten soll. Wie ist das zu bewerten? Stadtrat Stefan Majer: (fortfahrend) Es wird uns noch einige Überlegungen abfordern, wie wir das umsetzen sollen, weil wir alle wissen, dass es in einer Grundschule durchaus sein kann, dass auch über einen längeren Zeitraum Angebote vorhanden sind. Wenn ich mir vorstelle, wir müssten dann zum Beispiel jeweils die Beschilderungen der Uhrzeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr dann entsprechend anpassen, wenn zusätzliche Angebote vorhanden sind, spricht das an sich dafür, dass diese Novelle nicht wirklich praxistauglich überprüft worden ist. Wir sind jetzt als Deutscher Städtetag aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. Ich denke, dass die Kommunen durchaus bundesweit dazu noch einmal genau diese Fragen stellen werden, die ich jetzt hier gestellt habe, weil das Ganze nachher in der Praxis funktionieren muss. Ich würde mir wünschen, dass wir mit möglichst wenig Schildern auskommen und nicht permanente Wechsel von Verkehrsschildern produzieren. Das ist auch im Sinne der Verkehrssicherheit ausgesprochen suboptimal. (Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 2735 Stadtverordneter Wolfgang Siefert, GRÜNE: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Damen und Herren! Mit der angekündigten Novelle der Straßenverkehrsordnung ist Minister Dobrindt ein großer Wurf gelungen. Das möchte uns die Bundesregierung gerne vormachen. Leider muss ich sagen, der Ball fällt dem Bundesminister fast direkt auf die Füße, so minimal sind die Fortschritte beim Thema Tempo 30. Ich will jetzt gar nicht ewig darauf herumreiten, wie lange es gedauert hat, bis sich das Ministerium überhaupt bewegt hat, nachdem die Verkehrsministerkonferenz vor fast einem Jahr entsprechende Beschlüsse einstimmig gefasst hat. Wenn man sich die Pläne aber einmal anschaut, stellt man schnell fest, dass der Entwurf unter dem Vorwand, die Regelung für die Autofahrer verständlich zu machen, so kleinteilig geworden ist, dass genau das Gegenteil erreicht wird. Schauen wir uns die Situation in Frankfurt einmal an: Im innerstädtischen Bereich haben wir oft in dichtem Abstand Kindergärten, Horte, Schulen und Altenheime, alles Einrichtungen, die unter die neue Regelung fallen werden. So weit, so gut. Tempo 30 soll aber nur im Bereich von 300 Metern um die Einrichtungen ausgewiesen werden dürfen. Die Folge wird daher sein, dass an vielen Stellen in kurzem Wechsel unterschiedliche Geschwindigkeiten gelten werden. Also ein ständiger Wechsel von Tempo 50 und Tempo 30, von Tempo 50 und Tempo 30 und so weiter. Das dürfte eher für Unverständnis bei den Autofahrern sorgen und den Schilderwald, den wir mit einem Pilotprojekt in Schwanheim vor Kurzem erst entrümpelt haben, weiter wachsen lassen. Die Konsequenz wäre, dass sich niemand an die Beschränkungen halten würde, und unsere Kinder und Senioren weiterhin hoch gefährdet sein werden. Die absolute Krönung ist dann noch, dass das Ganze an den Öffnungszeiten der Einrichtung orientiert werden soll, das heißt, an einer Stelle ist dann Tempo 30 von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr, an einer anderen von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, wieder woanders ganztägig, manchmal vielleicht nur von Montag bis Freitag und so weiter. So, meine Damen und Herren, wird ein riesiges Chaos erzeugt. (Beifall) Der Entwurf erfüllt aber auch grundsätzlich nur einen minimalen Teil dessen, was von der Verkehrsministerkonferenz gefordert wird. Diese fordert nämlich auch, die Anordnung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen zu vereinfachen, Tempo 30 grundsätzlich an Stellen mit erhöhtem Fuß- und Radverkehrsaufkommen ohne entsprechende Anlagen auszuweisen und Weiteres mehr. Meine Damen und Herren, es geht heute nicht darum, Tempo 30 flächendeckend auf allen Grundnetzstraßen, vor allen Dingen nicht am Siedlungsrand auszuweisen. In einer Großstadt wie Frankfurt wird man aber in den dicht besiedelten Innenbereichen sinnvollerweise zum Ergebnis kommen, dass Tempo 30 die Regel und Tempo 50 die Ausnahme werden muss. (Beifall) Sonst wird niemand mehr die vielen Einzelbeschränkungen verstehen. Zur schwarz-roten Bundesregierung kann ich nur sagen: Setzen, fünf minus, bitte noch einmal grundsätzlich überarbeiten. Vielen Dank! (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Lothar Stapf: Meine Damen und Herren, die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Daum von der CDU-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Martin Daum, CDU: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Siefert hat sich doch ziemlich über bundespolitische Themen ereifert. Ehrlich gesagt, man sollte die Kirche im Dorf lassen. Die Zahl der Verkehrsunfälle mit schlimmem Ausgang ist in Frankfurt stetig zurückgegangen. Ich glaube, 2014 gab es zum Beispiel keinen einzigen Unfall mit Todesfolge in Frankfurt. (Zurufe) Ja, Gott sei Dank, aber das heißt jetzt auch nicht, dass man an allen Ecken und Enden irgendetwas tun müsste, wie Sie sagten, um die Verkehrssicherheit durch die flächendeckende Einführung von Tempo 30 zu optimieren. Aber einmal der Reihe nach: Ich glaube, wir sind uns einig, dass wir - die schwarz-grüne Koalition - in Frankfurt schon lange der Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer einen hohen Stellenwert einräumen. Wir arbeiten auch ständig daran, Fußgängerinnen und Fußgänger, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sicher durch die Stadt zu führen. Aber auch zahlreiche Unfallschwerpunkte beim Autoverkehr wurden durch die Initiativen der Ortsbeiräte und der Stadtverordneten erfolgreich entschärft. Da waren wir sehr gut unterwegs. Insofern freut sich die CDU-Fraktion, dass dieser Frankfurter Weg durch den Bundesverkehrsminister mit Verspätung bestätigt wurde und die Verkehrssicherheit zukünftig noch unbürokratischer verwirklicht werden kann, was wir dann auch sicher dort tun werden, wo es passt. Insofern wird die CDU-Fraktion zukünftig alles daran setzen, um diesen Weg weiterzugehen und zu verbessern. Wir sind allerdings nicht der Auffassung, dass dazu eine Tempo 30-Regelung im gesamten Stadtgebiet notwendig ist. Vorstellbar ist sicherlich - und vielleicht liegen wir dann im Endresultat gar nicht so weit auseinander -, dass man gewisse Lückenschlüsse zwischen eng beieinanderliegenden Tempo 30-Strecken schließt, bei denen es wenig Sinn macht, dass der Autofahrer auf relativ kurzen Abschnitten beschleunigt, wieder bremst und der Verkehrsfluss dadurch nicht verbessert wird und natürlich auch der Lärm auf den kurzen Abschnitten deutlich ansteigt. Über diese Themen kann man sicher mit der CDU-Fraktion reden, aber das heißt nicht, dass wir jetzt sagen, grundsätzlich ist nur Tempo 30 im gesamten Stadtgebiet die Lösung, die uns an der Stelle glücklich macht. Wenn die Bürger bei der Kommunalwahl der Koalition und natürlich auch der CDU-Fraktion wieder das Mandat geben, werden wir uns, wie auch in der Vergangenheit, um alle Verkehrsteilnehmer hier in Frankfurt kümmern. Ich glaube, das ist eine unserer Erfolgsgeschichten in Frankfurt gewesen, dass wir gesagt haben, Verkehrspolitik richtet sich nicht nur an eine Zielgruppe, sondern hat alle Verkehrsteilnehmer im Blick, egal, ob sie mit dem ÖPNV, zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. Aber auch der Autoverkehr muss intelligent gelenkt werden. Wir beschließen heute das Integrierte Verkehrsleitsystem rund um die Messe. Solche Dinge braucht Frankfurt. Dieser erfolgreiche Weg, den wir in den letzten zehn Jahren gegangen sind, kann nur mit der schwarz-grünen Koalition fortgesetzt werden. Dazu erbitten wir auch das Mandat der Bürgerinnen und Bürger und für uns eine ordentliche Mehrheit, damit wir das fortsetzen können. (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Wolfgang Siefert

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Februar 2016 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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