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In der 46. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015 wurde die Frage Nr. 2589 beantwortet. Der Magistrat

Vorlagentyp: F
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Frage vom 22.01.2016, F 2655 In der 46. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015 wurde die Frage Nr. 2589 beantwortet. Der Magistrat führte dort aus, dass der Kaufpreis für das an den DFB verkaufte Grundstück an der Otto-Fleck-Schneise nach einer kommunalen Wertermittlung unter Berücksichtigung der vertraglichen Nutzungsbeschränkung ermittelt wurde.

Ich frage den Magistrat: Wie erfolgte die Kaufpreisermittlung konkret, und wie kam der dann tatsächlich vereinbarte Kaufpreis zustande?

Antwort des Magistrats: Bürgermeister Olaf Cunitz: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Stadtverordneter Dr. Rahn! Den rechtlichen Rahmen für die Ermittlung von Verkehrswerten im Rahmen einer kommunalen Wertermittlung bildeten 2003 das Baugesetzbuch, die Immobilienwertermittlungsverordnung sowie die Wertermittlungsrichtlinien. Die Immobilienwertermittlungsverordnung bestimmt, dass das Bewertungsverfahren nach Art des Gegenstandes der Wertermittlung unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und der sonstigen Umstände des Einzelfalls zu wählen ist, § 8 Absatz 1 der Immobilienwertermittlungsverordnung. Auf dieser Grundlage führte die Kommunale Wertermittlungsstelle die Bewertung des Grundstückes durch.

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Es liegt eine Zusatzfrage von Herrn Dr. Rahn vor. Bitte! Stadtverordneter Dr. Dr. Rainer Rahn, fraktionslos: (Zusatzfrage)

Wie erklären Sie sich dann die doch erhebliche Diskrepanz zwischen dem Ergebnis der Wertermittlung im Jahr 2002 und dem, was Sie gerade ausgeführt haben, aus dem Jahr 2003? Bürgermeister Olaf Cunitz: (fortfahrend) Ich kann Ihnen ehrlich gesagt nicht ganz folgen, welche Diskrepanz Sie meinen. Sie haben nach der Wertermittlung 2003 gefragt, wir sind dem nachgegangen. Ich habe Ihnen das sehr genau aufgelistet.

(Zurufe) Ich glaube, man kann nur enttäuscht werden, wenn man andere Erwartungen hat.

(Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 2655 Stadtverordneter Dr. Dr. Rainer Rahn, fraktionslos: Herr Vorsteher, da ist ja jetzt fast keine Steigerung mehr möglich. Ich habe der Votenliste entnommen, dass mein Antrag auf Aufhebung der Vertraulichkeit der Vorlage M 220 vom 22.12.2003 abgelehnt wurde. Ich werde mit Ihrer Genehmigung trotzdem aus dieser Vorlage zitieren, und zwar um Ihnen, Herr Cunitz, auf die Sprünge zu helfen, weil Sie es wahrscheinlich nicht mehr so richtig in Erinnerung haben. Es geht um das Grundstück in der Otto-Fleck-Schneise Nr. 6. Das hatte der DFB, wahrscheinlich schon relativ lange Zeit, gepachtet, und der Pachtzins beziehungsweise die zugrunde liegende Grundstücksbewertung erfolgte letztmalig zum 01.01.2002 mit einem Quadratmeterpreis von 50 Euro. Ein Jahr später wurde das Areal mit einem Quadratmeterpreis von 300 Euro an den DFB verkauft, und zwar auf Wunsch des DFB. Da stellen sich natürlich zwei Fragen: Erstens, wie kommt es zu dieser Preisänderung, also zu einer Versechsfachung des Preises innerhalb eines Jahres? Und warum zahlt der DFB freiwillig 300 Euro, wenn die Stadt eine Bewertung von 50 Euro vorgenommen hat? Der DFB zahlt den sechsfachen Preis, das sind dreieinhalb Millionen Euro. Da hätte er fünf Sechstel sparen können. Die zweite Frage, die sich stellt: Wenn man davon ausgeht, dass dieser Preis von 300 Euro - er ist einvernehmlich im Kaufvertrag festgelegt worden - angemessen ist - und die Vertragspartner haben ihn offensichtlich für angemessen gehalten -, wie kommt es dann, dass zwölf Jahre später ein Areal, das deutlich wertvoller ist und eine deutlich bessere Lage hat, dann plötzlich wieder bei 50 Euro landet? Das sind Fragen, die der Magistrat - Herr Cunitz, hören Sie doch am besten zu - ... (Zurufe, Heiterkeit, Beifall) Ja, ich habe so etwas schon einmal gehört. Aber nehmen Sie doch einmal dazu Stellung, wie es dazu kommt, dass sich der Kaufpreis innerhalb eines Jahres versechsfacht. Warum zahlt der DFB freiwillig das Sechsfache von dem, was Sie als Magistrat festgesetzt haben, und wie kommt es, dass Sie über zehn Jahre später bei einem Areal, das in einer deutlich besseren Lage ist, dann plötzlich wieder bei 50 Euro landen?

Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Herr Dr. Rahn, Ihre Redezeit ist zu Ende. Stadtverordneter Dr. Dr. Rainer Rahn, fraktionslos: (fortfahrend)

Vielen Dank!

(Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Januar 2016 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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