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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Frage vom 09.12.2011, F 260 Der Frankfurter Neuen Presse vom 18.11.2011 war zu entnehmen, dass es im Sozialrathaus Bornheim zu schweren Verstößen gegen geltende Datenschutzbestimmungen im Ablagesystem gekommen ist. Die Vermutung liegt nahe, dass auch in anderen Ämtern und städtischen Einrichtungen ein sensibler Umgang mit persönlichen Daten nicht ausreichend gewahrt wird.
Ich frage den Magistrat: Wie wird die Einhaltung von geltenden Datenschutzbestimmungen im Ablagesystem städtischer Einrichtungen überprüft, und wann wurden diese zuletzt aktualisiert?
Antwort des Magistrats: Der Vermutung, wonach die Stadtverwaltung beim Umgang mit sensiblen persönlichen Daten keine ausreichende Sensibilität wahrt, kann aus Sicht des Magistrats nicht gefolgt werden. So finden seit Jahren sowohl über das städtische Fortbildungsprogramm als auch durch direkte Kontakte des Referats Datenschutz und IT-Sicherheit zu Ämtern und Betrieben Schulungen zu bereichsspezifischen Datenschutzthemen statt. Auf den Bericht Nr. 246 vom 23.05.2011 des Magistrats, dem als Anlage der 6. Tätigkeitsbericht des Referates beigefügt ist, wird ergänzend verwiesen. Der Fragesteller unterstellt ein einheitlich, normiertes Ablagesystem innerhalb Stadtverwaltung. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher gesetzlicher Aufgaben und Funktionen werden personenbezogene oder personenbeziehbare Daten in unterschiedlichen Akten oder DV-Verfahren gespeichert. Auf Grund der verschiedenen Vorgänge kann kein einheitliches Verfahren zur Datensicherheit unterstellt werden und muss in jedem Einzelfall gesondert festgelegt werden. Die Einhaltung geltender Datenschutzbestimmungen ist dabei Teil des rechtmäßigen Verwaltungshandelns ebenso wie anderer verfahrensrechtlicher Vorschriften. Diese Vorschriften werden im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht innerhalb der Ämter und Betriebe eigenverantwortlich überprüft. Je nach Aufgabenbereich sind zudem die Innenprüfung bzw. die Beschäftigten des Revisionsamtes mit Prüfungen betraut. Im spezifischen Fall im Sozialrathaus Bornheim wurde umgehend nach bekannt werden des Sachverhaltes gehandelt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden unverzüglich angewiesen, sämtliche Sozialhilfeakten sozialdatenschutzrechtlich zu überprüfen und eventuelle Fehler zu beheben. Alle mit der Beschwerde im Zusammenhang stehenden Akten sind bereinigt. Darüber hinaus haben der hessische sowie der städtische Datenschutzbeauftragte Stellungnahmen der Stadt Frankfurt am Main erhalten. Um zukünftig ähnliche Fehler zu vermeiden wurde ferner angewiesen, dass keine Listen mit Namen anderer Leistungsbezieher in Einzelfallakten abzulegen sind. Überdies haben für sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Fachbereichs Schulungen zum Sozialdatenschutz stattgefunden. Gegenstand der Schulung ist auch die Thematik einer datenschutzgerechten Aktenführung. Die geltende Richtlinie zur Aktenführung für den Sozialdienst Soziale Hilfen wurde am 12.08.2010 veröffentlicht. Die geltende Richtlinie zur Aktenführung im Amt 51 wurde am 12.10.2005 veröffentlicht. Die Überprüfung von Akten erfolgt unter anderem auf der Grundlage der Richtlinie "Beachtung des internen Kontrollsystems" vom 16.06.2006. Antragstellende Person(en): Stadtv. Lothar Reininger
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. Dezember 2011 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.