Nachdem die Schirn Kunsthalle während der Sanierungsphase des Gebäudes ihren Interimsstandort in der Dondorf-Druckerei g
Zusammenfassung
Die Musikschule benötigt während der Sanierungsphase des Gebäudes einen Interimstandort. Der Magistrat informiert, dass die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten aufgrund von Lärmschutzanforderungen und der zentralen Erreichbarkeit herausfordernd ist. Es wird angestrebt, einen Verlust von Schülerinnen und Schülern zu vermeiden und die musikalischen Bildungsangebote aufrechtzuerhalten.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
Nachdem die Schirn Kunsthalle während der Sanierungsphase des Gebäudes ihren Interimsstandort in der Dondorf-Druckerei gefunden hat, frage ich den Magistrat:
Wie sieht es mit dem Interim für die Musikschule aus, welche ebenfalls während der Sanierung woanders untergebracht werden muss?
Antwort des Magistrats
Die Musikschule sucht noch nach einem Interim. Zwischenzeitlich wurden zahlreiche Liegenschaften geprüft, die jedoch nicht als Auslagerungsstätte in Frage kamen. Als generelle Schwierigkeit erweist sich die Notwendigkeit eines funktionierenden Lärmschutzes zur Sicherstellung des Unterrichtsbetriebs der Musikschule. Dies gilt umso mehr in Liegenschaften, die durch dritte Mietparteien belegt sind. Nicht alle Räumlichkeiten sind geeignet, um mit entsprechenden baulichen Maßnahmen die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen realisieren zu können. Zudem sind zahlreiche Eigentümer für eine nur kurze Interimsmietzeit nicht bereit, größere Umbaumaßnahmen vorzunehmen. Auch die Notwendigkeit der zentralen Erreichbarkeit der Interimsräumlichkeiten stellt ein Problem dar. Ein "Verlust" von Schülerinnen und Schülern sollte im Interesse des Erhalts der musikalischen Bildungsangebote der Musikschule vermieden werden.
Momentan prüft die Musikschule weitere in Frage kommende Optionen. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Juli 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.