Am 20. Mai 2020 wurde ein Covid-19-Ausbruch in einer Unterkunft für Geflüchtete in Bockenheim bekannt. Mindestens 67 Per
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die dezentrale Unterbringung von Geflüchteten zu fördern und Schutzausrüstung für Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen bereitzustellen. Dies ist besonders wichtig, um die Ansteckungsgefahr während der Covid-19-Pandemie zu minimieren und eine menschenwürdige Unterbringung zu gewährleisten.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
Am 20. Mai 2020 wurde ein Covid-19-Ausbruch in einer Unterkunft für Geflüchtete in Bockenheim bekannt. Mindestens 67 Personen sind infiziert. Obwohl die Gefahr der Ansteckung von Bürger*innen-Initiativen immer wieder angesprochen wurden, hat der Magistrat Personen erst nach dem Ausbruch einzeln untergebracht. Ich frage den Magistrat: Was tut der Magistrat dafür, statt der Sammelunterbringung eine dezentrale Unterbringung vorzunehmen, und welche Schutzausrüstung stellt er für Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen in den Unterkünften bereit?
Antwort des Magistrats
Stadtrat Stefan Majer: Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Stadtverordnete Pauli! Ich beantworte die Frage im Einvernehmen mit Stadträtin Birkenfeld, weil die Frage unser beider Zuständigkeit betrifft. Gemäß dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist die Stadt Frankfurt verpflichtet, Bürgerinnen und Bürger ohne Wohnung zur Verhinderung von Obdachlosigkeit unterzubringen. Das hessische Landesaufnahmegesetz nimmt die Stadt darüber hinaus in die Verantwortung, den vom Land Hessen zugewiesenen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern Obdach zu geben. Zurzeit muss die Stadt Frankfurt auf diesen Grundlagen rund 7.800 Menschen mit Unterkunft versorgen, darunter rund 4.500 Geflüchtete. Ziel des Magistrats ist es, die betroffenen Menschen in von Trägern der freien Wohlfahrtspflege betreuten Flüchtlingsunterkünften und Wohnheimen unterzubringen, in denen eine selbstständige Lebensführung möglich ist, die über abgeschlossene Wohnbereiche, Kochmöglichkeiten und eigene sanitäre Einrichtungen verfügen. Auch Wohnungen, die vorübergehend zur Verfügung stehen, zum Beispiel bis zum Beginn einer geplanten Sanierung, werden genutzt. Leider fehlen trotzdem ausreichende Kapazitäten, die diesem Anspruch gerecht werden. Deshalb muss ergänzend auf Unterkünfte mit gemeinschaftlicher Nutzung von sanitären Einrichtungen und/oder von Küchen zurückgegriffen werden. In diesen Übergangsunterkünften mit Gemeinschaftsküchen und Gemeinschaftssanitäreinrichtungen wurden die Bewohnerinnen und Bewohner über die Betreiber bereits mit Beginn der Corona-Pandemie durch Ansprache und mehrsprachige Aushänge über Ansteckungswege und Präventionsmaßnahmen informiert. Es wurden klare Regelungen für die Benutzung der Küchen erstellt, damit die Bewohnerinnen und Bewohner die notwendigen Abstände einhalten können. Die Intervalle für Reinigung und Desinfektion der Gemeinschaftsflächen wurden erhöht. Veranstaltungen in den Gemeinschaftsräumen wurden leider abgesagt, der Besuch von Dritten in den Unterkünften untersagt. Ausgehend von diesem konkreten Fall hat das Gesundheitsamt entschieden, allen Gemeinschaftsunterkünften die Vorgabe zu machen, in den Gemeinschaftsbereichen Mund-und-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Eine Prüfung, welche Unterkünfte aus welchen Gründen andere Regelungen erfordern, wird derzeit vom Gesundheitsamt, vom Jugend- und Sozialamt und selbstverständlich auch vom Stadtschulamt durchgeführt. Ich habe mitbekommen, dass es da eine Reihe von Unsicherheiten gibt, welche Gemeinschaftsunterkünfte damit konkret gemeint sind. Sie können sich sicher sein, der Magistrat wird dies sehr differenziert betrachten und schauen, was wo auch dann tatsächlich funktionieren kann. Gemeinschaftsunterkünfte ist ein sehr weiter Begriff, aber unter Corona-Gesichtspunkten wissen wir natürlich, dass überall dort, wo Menschen ganz eng zusammenleben und zusammen sind, gerade in Küchenbereichen, in Gemeinschaftsbereichen, aber auch in Sanitärbereichen, natürlich dasselbe Risiko besteht. Das Gesundheitsamt hat am 23.04.2020 über die Möglichkeit der Bereitstellung von Schutzausrüstung an die Einrichtungen informiert. Im Wesentlichen wurden akute Engpässe im Zuge der Soforthilfe gedeckt. Diese Informationen gingen über die Stabsstelle Unterbringungsmanagement auch an die Einrichtungen zur Unterbringung für Geflüchtete. Im Zusammenhang mit Begehungen des Gesundheitsamtes in den Einrichtungen wird aktuell erhoben, inwiefern ausreichend Schutzausrüstungen vorhanden sind. Ich sage an der Stelle und habe in der vergangenen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung bereits berichtet, dass wir über 700.000 Mund-Nasen-Schutzmasken, -Bedeckungen et cetera ausgegeben haben. Ich habe manchmal den Eindruck, dass die Einrichtungen aber zumindest einmal fragen müssen. Das scheint manchen vielleicht schwergefallen zu sein. Aber an der Stadt ist die Vermeidung von solchen Engpässen nicht gescheitert - mit Ausnahme von der allerersten Zeit, als alle in Deutschland Engpässe im Nachschub hatten. Aber wir haben in Frankfurt innerhalb kürzester Zeit, wie ich Ihnen schon dargelegt habe, ermöglicht, dass diese Versorgung mit Schutzausrüstungen gewährleistet ist. In den Unterkünften mit den oben beschriebenen baulichen Rahmenbedingungen gab und gibt es einzelne Infizierte und deren unmittelbare Kontaktpersonen, die daraufhin entweder innerhalb der Unterkunft oder in zwei vom Magistrat zu diesem Zweck angemieteten Hotels beziehungsweise hotelähnlichen Einrichtungen unter Quarantäne gestellt wurden beziehungsweise werden. Dort ist Personal zur Kontrolle der Einhaltung der Regeln vor Ort. Die Essensversorgung erfolgt über Caterer. Der Ausbruch in der Bockenheimer Unterkunft stellt in seinen Dimensionen eine Ausnahme dar und geht auf Nichtbeachtung der kommunizierten Vorsichtsmaßnahmen zurück. Die beschriebenen Ziele des Magistrats haben nach wie vor Gültigkeit. Insofern ist der Magistrat nach wie vor bestrebt, diese Ziele umzusetzen, was aber durch Fehlen der Flächen und Gebäude verhindert wird. Darauf hat die Sozialdezernentin in diesem Haus, insbesondere aber auch im Ausschuss für Soziales und Gesundheit, immer wieder hingewiesen, und auch im Magistrat ist uns dieses stetige Drängen der Sozialdezernentin noch in aller Ohren. Aber wir wissen, dass wir gegenwärtig natürlich auch ein Problem der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt haben, das manche Gruppen ganz besonders trifft, und in diesem Falle die Geflüchteten. Aber das ist wiederum eine Situation, die einen natürlich nicht davon entbindet, in jedem Einzelfall zu schauen, welche Lösung wir dort herbeiführen können. Derzeit freie Hotelkapazitäten lösen das grundlegende Problem leider nicht und kommen nur für die genannten Quarantänesituationen infrage. Ein zentraler Grund für die mangelnde Eignung von Hotels besteht darin, dass in den allermeisten Hotels keine Küchen vorhanden sind, eigenständiges Kochen aber für die Betroffenen auf Dauer unverzichtbar ist, was, glaube ich, jedem einleuchten wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. Mai 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.