Die Zahl der in Frankfurt installierten Solaranlagen nimmt erfreulicherweise sehr stark zu. Immer mehr private Haushalte
Zusammenfassung
Die Frage befasst sich mit der steigenden Zahl von Solaranlagen in Frankfurt und den Herausforderungen beim Anschluss an das Stromnetz. Der Magistrat wird um Informationen zu organisatorischen und personellen Maßnahmen gebeten, um den Anschlussprozess zu optimieren. Ziel ist es, die Installation neuer Solaranlagen zu erleichtern und zeitnahe Anschlüsse zu gewährleisten.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenFrage an den Magistrat
Die Zahl der in Frankfurt installierten Solaranlagen nimmt erfreulicherweise sehr stark zu. Immer mehr private Haushalte, Vereine, Unternehmen und städtische Einrichtungen wollen einen eigenen Beitrag zur Energiewende leisten und von den wirtschaftlichen Vorteilen des günstigen Solarstroms profitieren. Viele Bürger:innen berichten jedoch, dass der Anschluss neu installierter Solaranlagen ans Stromnetz in Frankfurt relativ lange dauern würde.
Ich frage den Magistrat:
Durch welche organisatorischen, personellen und sonstigen Maßnahmen wollen die Netzbetreiber NRM und Syna sicherstellen, dass die neuen Solaranlagen im Stadtgebiet zukünftig möglichst einfach und zeitnah ans Stromnetz angeschlossen werden können?
Antwort des Magistrats
Der Magistrat begrüßt den Ausbau erneuerbarer Energien, der im gesamten Frankfurter Versorgungsgebiet zunimmt. Die Netzdienste Rhein-Main GmbH, NRM, eine Tochter der Mainova AG, ermöglicht als Netzbetreiber den Anschluss Erneuerbarer-Energien-Anlagen an das öffentliche Stromnetz für Frankfurt, mit Ausnahme der westlichen Stadtteile Höchst, Nied, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim. Diese Stadtteile befinden sich in der Zuständigkeit der Syna GmbH, einer Tochtergesellschaft der Süwag Energie AG. Sowohl Mainova als auch Syna investieren massiv in den Ausbau und die Digitalisierung ihrer Netze. Personal- und Dienstleisterkapazitäten sowie organisatorische Aspekte werden regelmäßig auf die neuen Herausforderungen hin ausgerichtet und optimiert. Die Anmeldung einer PV-Anlage beim Netzbetreiber erfolgt nach den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen, unter anderem dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz, EEG. Durch den Gesetzgeber zulässige Vereinfachungen des Anmeldeverfahrens werden stets umgesetzt. Eine automatisierte Anmeldestrecke für Photovoltaikanlagen steht im NRM-Netzportal mit ausführlichen Informationen zur Verfügung, https://netzportal.mainova-ag.de/appDirect/Kundenmarktplatz/index.html. Nach Eingang des Anmeldeantrags prüft die NRM diesen auf Vollständigkeit und Plausibilität. Sollten Fehler auftreten, sendet die NRM den Antrag mit Bitte um Korrektur an den Anmelder zurück. Im Netzportal kann der Anlagenbetreiber den aktuellen Status seines Antrags einsehen. Verzögerungen im Anmeldeprozess können trotz regelmäßiger Optimierung des Anmeldeverfahrens durch die NRM nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Insbesondere nachträgliche Änderungen durch den Anlagenerrichter beziehungsweise Elektrofachbetrieb führen zu Verzögerungen im Anmeldeprozess, lassen sich durch frühzeitige Planung und Einhaltung des vorgegebenen Anmeldeverfahrens jedoch vermeiden. Seit 2022 finden Kunden eine digitale und automatisierte Anmeldestrecke für ihre PV-Anlagen im Web-Portal der Syna GmbH, www.syna.de. In der Regel erhalten Kunden die Einspeisezusage bereits innerhalb eines Tages nach der Dateneingabe. Anschließend können sie mit der Bestell- und Installationsphase der PV-Anlage starten, auf die Syna als Netzbetreiber jedoch keinen Einfluss hat. Nach der Installation der PV-Anlage und der Fertigmeldung durch die Kunden erfolgt die Zählersetzung. Im letzten Schritt erhalten Kunden automatisiert einen Einspeisevertrag inkl. Abschlagsplan. Neben der Portallösung bietet die Syna GmbH auf ihrer Homepage eine umfangreiche FAQ-Sammlung an, um Kunden bestmöglich zu unterstützen. Offene Fragen können ergänzend per Kontaktformular, Chatbot oder Hotline gestellt werden. Mit Einführung des Solarpaktes 1, der von Bundestag und Bundesrat im April 2024 verabschiedet wurde, sind unter anderem die Anmeldeprozesse für sogenannte Balkonsolaranlagen vereinfacht worden. Diese müssen nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden, eine Registrierung des Kunden im Marktstammdatenregister reicht aus. Die Inbetriebnahme dieser Balkon-PV-Anlagen ist auch dann möglich, wenn bei dem Betreiber bislang noch kein Zweirichtungszähler eingebaut wurde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Juni 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.