Das städtische Unternehmen Saalbau GmbH hat für seine Beschäftigten ab Ende April Kurzarbeit beantragt. Das Schulamt hat
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die geplante Einführung von Kurzarbeit in städtischen Unternehmen aufgrund der aktuellen Situation. Es wird erfragt, in welchen Gesellschaften Kurzarbeit vorgesehen ist und ob die Stadt das Kurzarbeitergeld aufstocken wird. Die Antwort des Magistrats zeigt, dass die Entscheidung über Kurzarbeit und deren Aufstockung den jeweiligen Gesellschaften obliegt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
Das städtische Unternehmen Saalbau GmbH hat für seine Beschäftigten ab Ende April Kurzarbeit beantragt. Das Schulamt hat den betreffenden Trägern die Finanzierung der Stellen in den zahlreichen Bildungseinrichtungen der Stadt in vollem Umfang lediglich bis Ende Juni zugesichert. In vielen anderen Bereichen städtischer Zuständigkeit, beispielsweise bei den Städtischen Bühnen, herrscht für die Beschäftigten dieselbe Unsicherheit vor. Ich frage den Magistrat: In welchen städtischen oder stadtnahen beziehungsweise von der Stadt zum überwiegenden Teil bezuschussten Gesellschaften und Betrieben ist ab wann Kurzarbeit vorgesehen, und wird die Stadt das Kurzarbeitsgeld tarifgemäß aufstocken?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Siegler, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Müller, meine Damen und Herren! Grundsätzlich haben die städtischen Gesellschaften eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und wann sie Kurzarbeit vorsehen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben folgende Gesellschaften Kurzarbeit vorgesehen: Gesellschaft Kurzarbeit ab Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH 23.04.2020 BäderBetriebe Frankfurt GmbH 01.04.2020 betrifft nur den Betriebsbereich Fraport AG 23.03.2020 Kurzarbeit erfolgt in unterschiedlichen Abstufungen, um einen Notbetrieb aufrechtzuerhalten Künstlerhaus Mousonturm Frankfurt am Main GmbH 15.04.2020 Messe Frankfurt GmbH Mai 2020 SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH 27.04.2020 Städtische Bühnen Frankfurt am Main GmbH 29.04.2020 Tourismus- und Congress GmbH Frankfurt am Main 01.05.2020 Bei der Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH hat die Geschäftsführung auf der Grundlage des Tarifvertrags zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, TV COVID, vom 30.03.2020 mit dem Betriebsrat am 28.04.2020 eine entsprechende Betriebsvereinbarung unterzeichnet. Aktuell wird dort von der Möglichkeit der Kurzarbeit jedoch noch kein Gebrauch gemacht. Die Entscheidung über die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes und über deren Höhe obliegt den Gesellschaften und ist entsprechend der dort geltenden vertraglichen beziehungsweise betrieblichen Regelungen umzusetzen. Vonseiten der Stadt Frankfurt am Main erfolgt derzeit keine Aufstockung. Darüber hinaus prüft der Magistrat, in welchen weiteren Bereichen die Einführung von Kurzarbeit angebracht sein könnte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. April 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.