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Die Stadt Frankfurt führt auf ihrer Homepage eine Übersicht diverser Kultur- und Moscheevereine. Darunter sind leider au

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Frage vom 11.11.2016, F 247 Die Stadt Frankfurt führt auf ihrer Homepage eine Übersicht diverser Kultur- und Moscheevereine. Darunter sind leider auch Einrichtungen, die hinsichtlich ihrer Einstellung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung als problematisch angesehen werden müssen. Im Falle der Abu-Hanifa-Moschee in Enkheim führte dies jüngst dazu, dass diese aus der Liste entfernt wurde.

Ich frage den Magistrat: Ist beabsichtigt, zum Beispiel nach Rücksprache mit dem Verfassungsschutz, weitere Einrichtungen aus dieser Liste zu nehmen?

Antwort des Magistrats: Stadträtin Sylvia Weber: Sehr geehrter Herr Kirchner, sehr geehrte Damen und Herren! Der Magistrat wendet sich gegen jede Form des Extremismus. Die Stadt Frankfurt leistet durch ihre Ämter zudem umfangreiche präventive Arbeit. Gerade im Kontext präventiver Arbeit ist es die Aufgabe verantwortungsvoller Politik, auch einem Generalverdacht gegen bestimmte Religionsgemeinschaften entschieden entgegenzutreten. In Frankfurt haben rund 70 Prozent der Bevölkerung ein religiöses Bekenntnis. Der Magistrat wertschätzt den persönlichen Glauben der Einwohnerinnen und Einwohner und die religiöse Vielfalt in unserer Stadt. Insofern sind auch alle Religionsgemeinden und -gemeinschaften auf der Homepage der Stadt Frankfurt vertreten. Die Stadt Frankfurt am Main steht über das Integrationsdezernat und das Amt für multikulturelle Angelegenheiten mit dem Landesamt für Verfassungsschutz und dem Staatsschutz in einem intensiven fachlichen Austausch. Eindeutige Fälle sind die namentliche Erwähnung im Verfassungsschutzbericht oder das Verbot eines Vereins, wie wir es jetzt gerade bei der "Lies!"-Kampagne erlebt haben. In diesen Fällen eines durch die Sicherheitsbehörden offen belegten Extremismus einer Organisation werden auch einfache Adressangaben von der Internetseite der Stadt Frankfurt genommen. Die reine Einstufung als Beobachtungsobjekt wird hingegen auch von den Sicherheitsbehörden selbst differenziert beurteilt. Das haben auch die Gespräche in den letzten Wochen ergeben. In diesen Fällen wendet sich der Magistrat dagegen, personenbezogene Verdachtsfälle auf einen Generalverdacht gegenüber einer gesamten Gemeinde beziehungsweise dem Islam insgesamt auszuweiten. Der Magistrat unterzieht die entsprechenden Seiten seiner Homepage einer redaktionellen Überprüfung und wird auf der Grundlage aller ihm zur Verfügung stehenden Informationen zu einer differenzierten Lagebeurteilung kommen. Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die erste Zusatzfrage kommt von Frau Stadtverordneter Romic-Stojanovic von der SPD-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordnete Milkica Romic-Stojanovic, SPD: (Zusatzfrage)

Mit Blick auf die Ereignisse der vergangenen Tage und dem Verbot der Organisation "Die wahre Religion" habe ich eine Frage: Welche Konsequenzen zieht der Magistrat daraus beziehungsweise ziehen Sie Konsequenzen daraus? Stadträtin Sylvia Weber: (fortfahrend)

Frau Romic-Stojanovic, sehr geehrte Damen und Herren! Der Magistrat begrüßt das Verbot der Organisation "Die wahre Religion" als richtigen und wichtigen Schritt und dankt den beteiligten Beamtinnen und Beamten für ihre erfolgreiche Arbeit. Das ist auch ein Beispiel dafür, dass man handeln kann, wenn Beweise vorliegen.

(Beifall) Durch die sogenannte "Lies!"-Kampagne und die damit verbundenen Koranverteilungen in Frankfurts Innenstadt, zum Beispiel auf der Zeil, konnte die salafistische Bewegung ihre Botschaft verbreiten und Menschen für ihre Sache rekrutieren. Der Rechtsstaat hat die Pflicht, Extremisten mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen. Wichtig ist dabei auch zu wissen, dass es nicht nur um die Koranverteilung ging, sondern dass nachgewiesen wurde, dass die Organisation aktiv an der Anwerbung und Rekrutierung von Jugendlichen beteiligt war und diese vorangetrieben hat. Das hat letztendlich zu ihrem Verbot geführt. Politisch religiöser Extremismus ist jedoch ein vielschichtiges Problem und eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die ein Zusammenwirken aller politischen und gesellschaftlichen Institutionen erfordert. Neben einer umfassenden Sozialpolitik braucht es vor allem eine nachhaltige Bildungs- und Integrationspolitik, welche die Forderung von Demokratiefähigkeit und Akzeptanz zum Ziel hat, denn politisch religiöser Extremismus hat seine Wurzeln in einer weit verbreiteten Intoleranz gegenüber Andersgläubigen und Andersdenkenden und auch in den entsprechenden Diskriminierungserfahrungen. Denn Menschen, die wahrgenommen werden, sich respektiert und in Entscheidungen eingebunden fühlen, neigen nicht zu Hass und Gewalt und sind immun gegen Radikalisierungsversuche. Eine umfassende Präventionsarbeit muss darum als Querschnittsthema verstanden werden und betrifft nicht nur klar umrissene Problemgruppen, sondern die Gesellschaft als Ganzes. Der Schule kommt dabei eine besonders wichtige Rolle zu. Sie stellt die zentrale gemeinsame Erziehungs- und Bildungsinstanz unserer Gesellschaft dar. Von Eltern, sozialen Einrichtungen, Religionsgemeinschaften und der Zivilgesellschaft insgesamt können und müssen wir erwarten, dass sie ihren Anteil zu diesem Ziel beitragen und dass sie bei der Vermittlung der in unserem Grundgesetz verankerten Werte mithelfen. Ziel ist es, ein Klima der Akzeptanz zu schaffen, das jeglicher Radikalisierung den Nährboden entzieht. Zudem braucht es Strukturen der Prävention und der Intervention, um auf verschiedenen gesellschaftlichen und institutionellen Ebenen eine Antwort auf die Probleme zu finden. Ein Baustein dieser Strukturen stellen beispielsweise die vielen Programme und Angebote dar, die in den Schulen durchgeführt und angeboten werden. Ein weiterer Baustein ist beispielsweise das Ämternetzwerk gegen Extremismus unter der Federführung des AmkA. Im Netzwerk vertreten sind unter anderem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugend- und Sozialamtes, des Stadtschulamtes, der Kita Frankfurt, des Präventionsrates, des Jobcenters sowie auf Landesebene Vertreterinnen und Vertreter des Polizeipräsidiums, des Hessischen Informations- und Kompetenzzentrums gegen Extremismus und des hessischen Landesamts für Verfassungsschutz. Darüber hinaus weitet die Koordinierungsstelle "Antiradikalisierung/Präventive Jugendarbeit/Politische Bildung" des AmkA ihre Präventionsvernetzung und Informationsarbeit aus und kann damit auch auf mögliche neue Themen reagieren. Lehrkräfte und das sozialpädagogische Fachpersonal können sich an die Koordinierungsstelle wenden und sich kollegiale Hilfe im Umgang mit radikalisierten Jugendlichen holen. Bei Fällen sich radikalisierender Jugendlicher und junger Erwachsener an weiterführenden und in beruflichen Schulen ist die Vernetzung der Lehrkräfte und des pädagogischen Fachpersonals wichtig, um gemeinsame Maßnahmen zu ergreifen und Erfahrungen auszutauschen. Darüber hinaus wird das Integrationsdezernat im kommenden Jahr ein Gesamtkonzept zur Antiextremismusarbeit vorlegen. Das sind alles gute Ansätze, die uns dazu bringen und die dazu beitragen, dass wir diese Gesellschaft insgesamt demokratiefähig erhalten und die Demokratiefähigkeit stärken. Ich danke Ihnen!

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die nächste Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Kirchner von der CDU-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Thomas Kirchner, CDU: (Zusatzfrage) Vielen Dank für die Ausführungen. Ich begrüße es außerordentlich, dass Sie die Liste und die Übersicht einer redaktionellen Überprüfung unterziehen wollen. Ich habe eine Zusatzfrage: Auf der Internetseite der Stadt Frankfurt ist ein Verband aufgeführt, von dem neun Untergruppierungen vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Es gibt Aussagen von einschlägigen Behörden, die diese Organisation als extremistisch einstufen. Diese Organisation findet sich auf der Internetseite der Stadt, wenn man auf der Startseite die Registerkarte "Rathaus" und dann den Menüpunkt "Ämter und Institutionen" auswählt. Halten Sie das für angemessen? Stadträtin Sylvia Weber: (fortfahrend)

Ich habe eben gerade gesagt, dass wir zum einen eine redaktionelle Überprüfung der Seite durchführen. Sie haben es eben auch erwähnt. Das betrifft nicht nur die Seite des AmkA oder des Integrationsdezernats, sondern die der gesamten Stadtverwaltung, aller Dezernate und Ämter. Insofern ist das ein Thema, das wir im Magistrat insgesamt besprechen und abstimmen müssen, wie wir damit umgehen. Ich habe eben auch relativ klar gesagt, dass eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz noch kein Beweis ist, dass es verfassungsfeindliche Aktivitäten einer Organisation insgesamt gibt, sondern es ist in der Regel so - das haben auch die Gespräche bestätigt -, dass es Anhaltspunkte und Verdachtsmomente gegen einzelne Personen oder Personengruppen innerhalb einer Organisation gibt. Der Sinn dieser Beobachtung ist es ja gerade, belastendes oder auch entlastendes Material zu sammeln, um am Ende zu einem Ergebnis zu kommen. Dieses Ergebnis muss man abwarten, um dann tatsächlich sagen zu können, es ist in einem Verfassungsschutzbericht wie diesem hier niedergelegt, dass diese Organisation als extremistisch einzustufen ist. Dann können wir auch entsprechend reagieren. Solange das nicht der Fall ist, sollten wir uns etwas mit einem Generalverdacht gegen die gesamte Organisation zurückhalten, sondern wir sollten uns im Magistrat beraten und schauen, wie wir damit umgehen. Da können Sie gerne noch Vorschläge einbringen.

(Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 247 Stadtverordneter Thomas Kirchner, CDU: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Frau Weber, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion begrüßt ausdrücklich die Aussage der Dezernentin, dass die Liste der Kultur- und Moscheevereine einer Überprüfung unterzogen wird. Als Kommune und Betreiber der offiziellen Seite der Stadt Frankfurt besteht hier ein besonderer Anspruch und eine besondere Verantwortung. Die Stadt hat hier eine Vorbildfunktion, schließlich ist sie nicht Facebook. Klar ist auch, dass die allermeisten der dort aufgeführten Gruppierungen und Institutionen gesetzestreu und ausdrücklich eine Bereicherung für unsere Stadt sind. Aber gerade um sie vor einem Generalverdacht zu schützen, müssen wir genau hinsehen und konsequent handeln.

(Beifall) Aber auch die Vereine sind aufgefordert. Frau Dr. Eskandari-Grünberg hat es einmal so formuliert: "Die Moscheevereine müssen sich stellen und mit ihrem Verhalten zeigen, dass sie gesetzes- und wertekonform sind." Davon kann bei der Abu-Hanifa-Moschee keine Rede sein. Der dortige Prediger ist seit dem Jahr 2004 im Streit mit Ämtern, Behörden und dem Verfassungsschutz. Wie dick die Bretter sein müssen, um eine solche Einrichtung schließlich von den Internetseiten der Stadt zu entfernen, möchte ich ganz kurz chronologisch darstellen: Im Jahr 2010 von den Behörden als Hassprediger eingestuft; der Verfassungsschutz hält dem Prediger vor, islamistische Positionen zu vertreten, die geeignet seien, Hass zu sähen. Ebenfalls im Jahr 2010 trennt sich der Verein vom Prediger, der Prediger arbeitet dort aber als Hausmeister weiter. 2012 predigt der Prediger im Verein weiter. 2014: Mögliche Kontakte zur Sauerlandgruppe, Sie erinnern sich an das geplante Attentat am Bahnhof. Im Jahr 2016 gab es die jüngste Eskalation, Untersuchungen gegen die Tochter des Predigers und Ermittlungen wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine solche Einrichtung gehört nicht auf die Internetseite einer weltoffenen und toleranten Stadt wie Frankfurt am Main.

(Beifall) Wir müssen alles dafür tun, dass solche Einrichtungen keine Legitimation durch die Präsenz auf diesen Seiten ableiten können. Ich gehe da übrigens d'accord mit unserem Oberbürgermeister. Er hat auf einer sehr schönen Veranstaltung der KAV zum 25-jährigen Jubiläum gesagt: "Wer Hass sät, wer Antisemitismus, Antiislamismus oder Rassismus verbreitet, für den ist kein Platz in unserer Stadt." Ich füge hinzu: Was in der realen Welt gilt, das gilt erst recht in der virtuellen Welt des Internets. Vielen Dank!

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Stadtverordneten Bakakis, GRÜNE-Fraktion. Bitte! Stadtverordneter Dimitrios Bakakis, GRÜNE:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren! Wir bekämpfen Extremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, ganz gleich aus welchen Ecken sie kommen und gegen wen sie gerichtet sind. Wir stehen für eine liberale und offene Gesellschaft. Unsere freiheitlich demokratische Grundordnung stellt dabei den passenden Rahmen dar, und so ist es selbstverständlich auch uns GRÜNEN ein Herzensanliegen, diese gegenüber ihren Feindinnen und Feinden zu verteidigen. Von daher ist die im Raum stehende Frage auch für uns eine spannende: Welche Kriterien wollen wir angewendet sehen, wenn es darum geht, ob eine Einrichtung auf den Seiten der Stadt Frankfurt aufgeführt wird oder nicht? Wenn, und nur wenn eindeutige und belastbare Beweise vorliegen, dass eine Gemeinde gegen unsere Verfassung agitiert, sollte so verfahren werden, wie von Frau Stadträtin Weber beschrieben. Ansonsten aber ist es zwar durchaus überlegenswert, ob der Verfassungsschutz stärker zurate gezogen werden sollte; jedoch ist das für uns nicht unbedingt das Mittel erster Wahl. Denn wann immer wir die Möglichkeit sehen, miteinander statt übereinander zu reden, ziehen wir diese Möglichkeit vor. Wir sind auch nicht die einzige Kommune, die sich diese Frage stellt, und es könnte sich durchaus lohnen zu schauen, welche Antworten andere darauf gefunden haben. Die Stadtverordnetenversammlung unserer Landeshauptstadt beispielsweise gab ihrem Magistrat 2004 den Auftrag, das Gespräch mit allen in Wiesbaden ansässigen religiösen Gemeinschaften zu suchen, die keine Staatsverträge abgeschlossen hatten. Am Ende eines fast zweijährigen, sehr komplexen Verhandlungsprozesses unter Beteiligung vieler Akteurinnen und Akteure aus unterschiedlichen Bereichen, stand eine Vereinbarung, die unter anderem ein Bekenntnis zur Werteordnung nach unserem Grundgesetz festlegte. Und es entstand auch ein Flugblatt, dass die beteiligten Gemeinden und die, die sich später der Vereinbarung anschlossen, gewissermaßen bewirbt. Ich plädiere nun nicht dafür, dass wir das eins zu eins kopieren, denn auch hierbei wäre das eine oder andere kritisch anzumerken. Aber ein solches Vorgehen geht meines Erachtens in die richtige Richtung. Es hat den Charme, dass eben miteinander und nicht bloß übereinander gesprochen wird, dass die Menschen mitgenommen und angehört werden und ihnen nicht einfach von oben Vorgaben gemacht werden. Und es hat nicht zuletzt auch den Vorteil, dass man sich auf Augenhöhe begegnet. Lassen Sie uns also auch in diese Richtung denken und diskutieren. Dabei, das möchte ich abschließend ausdrücklich betonen, legen wir größten Wert darauf, dass bei der Verteidigung unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht wesentliche Konzepte selbiger unter die Räder kommen. Es muss weiterhin die Unschuldsvermutung gelten, es darf nicht dazu kommen, dass unsere muslimischen Bürgerinnen und Bürger und ihre Gemeinden unter Generalverdacht gestellt werden. Ich danke der Stadträtin für ihre klaren Worte und Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Vielen Dank! Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Romic-Stojanovic, SPD-Fraktion. Bitte! Stadtverordnete Milkica Romic-Stojanovic, SPD: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz bedeutet lediglich, dass sowohl entlastendes als auch belastendes Material gesammelt wird, um zu entscheiden, ob ein Beobachtungsobjekt zu einem Prüffall wird. Insofern stellt sich die Frage, ob es in einem Rechtsstaat wirklich angemessen ist, aus einem solchen Verfahren bereits eine öffentliche Vorverurteilung zu machen. Eine öffentliche Vorverurteilung kann einem sozialen und gesellschaftlichen Tod gleichkommen, und ein solcher ist dann auch nicht mehr zu revidieren. Nicht zuletzt ist es die Aufgabe der Politik, die Informationen der Sicherheitsbehörden einzuordnen, zumal es dann auch meist um Einzelpersonen geht. Wir löschen auch nicht die Konstablerwache von Internetseiten und der Website der Stadt Frankfurt, weil dort mit Drogen gedealt wird. Aber nehmen wir einmal an, ein solches Beobachtungsverfahren wäre tatsächlich zu einer abschließenden Bewertung von Moschee-Gemeinden geeignet. Was würde es bedeuten? Ohne ein rechtskräftiges Urteil würde das jeweilige Gotteshaus öffentlich angeprangert werden, mit allen damit verbundenen Konsequenzen. Was bedeutet das? Wir würden Menschen verunsichern, die in den Nachbarschaften wohnen, und Rechtsextremisten einen Wegweiser in die Hand geben.

(Zurufe) Das habe ich auch nicht gesagt, und Sie sollten bitte nicht hereinrufen und mich aussprechen lassen. Das ist ein Akt der Höflichkeit.

(Zurufe) Wir erreichen genau das Gegenteil von dem, was wir vorgeben, erreichen zu wollen, und alles nur, weil der Verfassungsschutz möglicherweise ein falsches Buch in der Bibliothek gefunden hat; egal, welche Beweggründe dahinterstehen.

(Zurufe) Es kam auch schon der Vorschlag, alle Moschee-Gemeinden von der Homepage zu nehmen, aber das kann auch nicht der Weg sein, den wir in diesem Land gehen wollen. Ich habe mit Kirchenvertretern gesprochen, die über diese Art der Vorverurteilung hochgradig empört sind. Lassen Sie uns also bitte nicht mit dem Feuer spielen. Wie die Debatte hier geführt wird, erscheint mir sehr bedenklich und nicht zu Ende gedacht, zumal entsprechende Moscheen auch auf anderen Webseiten der Stadt Frankfurt geführt werden. Ich appelliere daher an den Magistrat, mit dem Integrationsdezernat, dem Sozialdezernat, dem Reformdezernat und dem Kirchendezernat zu einer gemeinsamen Bewertung zu kommen, wie die Informationen über eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz einzuordnen sind. Außerdem erwarte ich, dass die Lösung gemeinsam innerhalb der Koalition getroffen und nicht auf dem Rücken der Dezernentin für Bildung und Integration ausgetragen wird und wir hier Opposition in der Koalition üben. Ich danke Ihnen!

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Vielen Dank, Frau Romic-Stojanovic! Wir haben von den zehn Minuten Redezeit für diese Aktuelle Stunde achteinhalb Minuten verbraucht. Sie haben jetzt noch eineinhalb Minuten Redezeit, Herr Kliehm. Bitte schön! Stadtverordneter Martin Kliehm, LINKE.: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Weber! Erst einmal auch von meiner Seite Danke, dass Sie noch einmal betont haben, dass wir uns fragen müssen, wie bei Jugendlichen, die mit 16 Jahren nach Syrien gehen, um dort kurz nach ihrer Ankunft zu sterben, diese Perspektivlosigkeit entstehen kann, sodass sie eben nicht ihre Zukunft in Frankfurt suchen. Das ist ein sehr wichtiger Punkt, den wir dabei nicht vergessen dürfen. Es ist auch wichtig, gegen salafistische Fundamentalisten vorzugehen, die in Deutschland für den Daesch anwerben und ihre Hassparolen verbreiten. Nicht vernachlässigen sollte man auch gerade in diesem Zusammenhang den unerträglichen Antisemitismus, der von diesen salafistischen Gruppierungen ausgeht, der ebenfalls scharf verurteilt werden muss. Ohne zu relativieren, muss aber auch gesagt werden, von welcher Seite die größte Gefährdung in Deutschland ausgeht, und das ist von rechts. (Beifall, Zurufe) Bis September 2016 gab es dieses Jahr bereits 9.460 rechtsextreme und fremdenfeindliche Straftaten, 730 Gewaltdelikte und nicht zu vergessen, die Terrorgruppe in Freital mit fünf Anschlägen, dem Sprengstoffanschlag in Dresden, dem nur zwölf Haftbefehle gegenüberstehen. Ich frage mich, warum eine solche Frage ausgerechnet von der CDU kommt. Wir können uns das nur so erklären, dass sie aus der politischen Umnachtung der CDU geboren ist, dass sie vergessen hat ... Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Herr Kliehm, Ihre Redezeit ist überschritten. Außerdem rüge ich Sie für die Bemerkung der geistigen Umnachtung, weil das respektlos ist.

(Zurufe) Wir haben uns darauf geeinigt, dass wir hier respektvoll miteinander umgehen und hart in der Sache sind. Das ist von mir an der Stelle zu rügen.

(Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Kirchner

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 11. November 2016 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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