Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Am 04.06.2024 berichtete die Frankfurter Rundschau, dass der Stadtelternbeirat fehlende Plätze an Förderschulen beklagt.

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant, die Inklusion und den Bedarf an Schulplätzen für Schüler:innen mit Förderbedarf weiter zu entwickeln. Es wird ein Mehrbedarf von 51 Plätzen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung festgestellt, und es sind Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten vorgesehen. Ziel ist es, die Inklusion zu fördern und den steigenden Bedarfen gerecht zu werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Schulen und Bildung verfolgen

Frage an den Magistrat

Am 04.06.2024 berichtete die Frankfurter Rundschau, dass der Stadtelternbeirat fehlende Plätze an Förderschulen beklagt. So würden mehr als 40 Erstklässler keinen Platz an einer Förderschule mit Schwerpunkt Geistige Entwicklung, GE, im nächsten Schuljahr bekommen. Der Stadt seien die steigenden Zahlen von Schülern in Förderschulen mit Schwerpunkt GE bekannt gewesen, eine neue Förderschule sei aber nicht eröffnet worden, dies sei "eine Katastrophe mit Ansage". Laut Dezernentin Weber seien diese Zahlen noch nicht final.

Ich frage den Magistrat:

Wann liegen dem Magistrat die finalen Zahlen vor, und mit welcher Entwicklung wird in den kommenden Jahren gerechnet?

Antwort des Magistrats

Stadträtin Sylvia Weber:

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

sehr geehrter Herr Stadtverordneter Schneider,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Die Stadt Frankfurt am Main erfasst die Entwicklung der Inklusion und den Bedarf an Schulplätzen in allgemeinen Schulen und den Schulen mit besonderen Förderschwerpunkten fortlaufend im Rahmen des Bildungsmonitorings. Dies hat insbesondere deshalb eine hohe Bedeutung, weil die UN-Behin-dertenrechtskonvention klar definiert, dass die Inklusion aller Menschen mit Einschränkungen das Ziel im Umgang mit Förderbedarfen sein muss. Entsprechend positiv kann die Entwicklung zusammengefasst werden:

Lag die Inklusionsquote zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechts-konvention noch relativ niedrig, beträgt sie heute sowohl im Primarbereich als auch in der Sekundarstufe I über 50 Prozent - das heißt, über die Hälfte der Eltern wünschen eine inklusive Beschulung für ihre Kinder -, womit die Stadt Frankfurt seit Jahren zum Spitzenfeld in Hessen gehört. Zu diesem Erfolg beigetragen hat auch, dass die Stadt Teil der "Modellregionen Inklusion" war, in denen Inklusion für ganz Hessen beispielhaft vorangetrieben wurde. Diese Weiterentwicklung wurde begleitet von der Einrichtung der Beratungs- und Förderzentren, die in allgemeinen Schulen Unterstützung für die inklusive Bildungsarbeit leisten. Gleichzeitig wurde mit der Etablierung Inklusiver Schulbündnisse eine Struktur geschaffen, in der Inklusionsprozesse vor Ort gesteuert werden, um das Ziel einer an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen ausgerichteten Inklusionsstruktur zu gestalten.

Vor diesem Hintergrund werden die Bedarfszahlen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung - wie auch in allen anderen Förderschwerpunkten - fortwährend zwischen dem Staatlichen Schulamt und dem Stadtschulamt abgestimmt. Dabei ist zu beachten, dass die Eltern hier eine Wahlfreiheit haben, sich zwischen inklusivem Schulunterricht und dem in Förderschulen zu entscheiden. In diesem Rahmen finden Förderausschüsse statt, in denen jeder Einzelfall pädagogisch beraten wird und in denen natürlich auch entsprechend die Eltern beraten und unterstützt werden. Erst nach Abschluss dieser Verfahren stehen alle Entscheidungen der Eltern endgültig fest. Für das kommende Schuljahr besteht nach dem aktuellen Stand vom 11. Juni dieses Jahres im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung insgesamt ein Mehrbedarf von 51 Plätzen. Dies ist angesichts von circa 400 Schüler:innen mit diesem Förderbedarf an den bestehenden Förderschulen für geistige Entwicklung ein relativ hoher Wert. In den vorangegangenen Jahren wurden mit der Charles-Hallgarten-Schule und der Viktor-Frankl-Schule für den Förderbedarf geistige Entwicklung Standorte beziehungsweise Kapazitäten eingerichtet, die das bestehende System entlasten. Mit Blick auf die für das kommende Jahr erwarteten Mehrbedarfe wurde in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt, den Schulen, den Beratungs- und Förderzentren sowie dem Stadtschulamt die Einrichtung von neun weiteren Kleinklassen vereinbart, das sind dann in der Summe 72 Plätze, also etwas mehr als der aktuelle Stand der Mehrbedarfe.

Der zukünftige Schulplatzbedarf für Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann nicht wie bei den übrigen Schüler:innenzahlen prognostiziert werden. Dort gehen wir in der Regel von den Geburtenraten, den Zuzügen und den Neubaugebieten aus. Das kann man natürlich in diesem Fall nicht so ohne Weiteres machen, denn die möglichen Einschränkungen von Kindern oder deren Krankheiten lassen sich eben nur schwer vorhersagen, insbesondere nicht für eine spezifische Alterskohorte. Auch die Entscheidungen der Eltern, die immer Einzelfallentscheidungen sind, lassen sich nicht prognostizieren. Insofern muss das konkrete Entscheidungsverhalten jeweils abgewartet werden. Allerdings zeigen Trendbetrachtungen, dass bislang mit dem allgemeinen Anstieg von Schüler:innenzahlen stets auch die Bedarfe für Schüler:innen mit besonderen Förderbedarfen gestiegen sind. Im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist deshalb davon auszugehen, dass der Bedarf weiter moderat steigen wird.

Für die Zukunft sind die Planungen in den integrierten Schulentwicklungsplänen von 2017 und 2020 bis 2029 festgehalten. Diesen Maßnahmen wurde vom hessischen Kultusministerium unter der Auflage zugestimmt, insbesondere für den Schwerpunkt geistige Entwicklung in den nächsten drei Jahren weiterreichende Lösungsansätze zu entwickeln und insbesondere zu prüfen, ob eine weitere Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung notwendig ist. Als Magistrat teilen wir diese Sichtweise und sehen uns in unserem bisherigen Weg bestätigt. Auch deshalb ist vorgesehen, die Einrichtung von Kooperationsklassen als einen weiteren Baustein zur Förderung von Inklusion voranzutreiben. Parallel dazu prüfen wir natürlich - und dafür haben wir drei Jahre Zeit -, ob Bedarf an einer weiteren Förderschule existiert. Die Erfahrungen der bisherigen Inklusion werden also den Blick noch mal intensiv darauf lenken, welche Barrieren zur Inklusion in das allgemeine Schulsystem bestehen und welche weiteren strukturellen Maßnahmen gegebenenfalls notwendig sind.

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Christoph Rosenbaum:

Danke schön, Frau Weber! Es gibt eine Zusatzfrage von Frau Steinhardt, CDU-Fraktion. Bitte schön!

Stadtverordnete Sara Steinhardt, CDU:

(Zusatzfrage)

Ja, Frau Weber, vielen Dank für die aktuellen Zahlen! Ich hätte jetzt eine Frage. Zum einen haben Sie einen Mehrbedarf von 51 Plätzen genannt, der Stadtelternbeirat hat aber am letzten Montag von 90 Plätzen gesprochen. Mich würde interessieren, wie diese Diskrepanz zustande kommt. Zum anderen ist die Frage: Ist in den 51 Plätzen schon das Haus der Horizonte mit einberechnet? Da sollen ja auch ...

Stadträtin Sylvia Weber:

(fortfahrend)

Was bitte?

Stadtverordnete Sara Steinhardt, CDU:

(fortfahrend)

Das Haus der Horizonte im Westen, wo ja auch Schüler mit besonderen Bedarfen und mit Förderbedarf hinkommen sollen. Diese werden ja auch Plätze in Förderschulen brauchen.

Stadträtin Sylvia Weber:

(fortfahrend)

Also ich weiß nicht, woher der Stadtelternbeirat diese Zahlen hat. Ich hatte im Bildungsausschuss über den damaligen Stand berichtet, und dieser hat sich insoweit etwas reduziert, weil zwischenzeitlich weitere Entscheidungen von Eltern getroffen wurden. Ich habe im Bildungsausschuss auch gesagt, dass sich noch nicht alle Eltern entschieden haben, und insofern sind wir jetzt beim aktuellen Stand von 51 Plätzen. Das Haus der Horizonte ist in der Tat mit einberechnet. Soweit ich das dem Protokoll aus den Abstimmungsgesprächen des Staatlichen Schulamts entnehmen konnte, sind sowohl das Haus der Horizonte als auch das Kinderhaus Frank, das jetzt nochmal zusätzliche Bedarfe angemeldet hat, dort mit eingerechnet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Juni 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung