Derzeit laufen die Verteilerkonferenzen für das kommende Schuljahr. Dem Vernehmen nach steigen die Zahlen der Schüler mi
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt plant, zusätzliche Schulplätze für Schüler mit dem Förderbedarf "Geistige Entwicklung" zu schaffen, da die Anzahl dieser Schüler steigt und keine ausreichenden Plätze an Förderschulen verfügbar sind. Ziel ist es, eine inklusive Beschulung zu gewährleisten und die betroffenen Schulen in den Prozess einzubeziehen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
Derzeit laufen die Verteilerkonferenzen für das kommende Schuljahr. Dem Vernehmen nach steigen die Zahlen der Schüler mit dem Förderbedarf "Geistige Entwicklung" weiter an. Zum kommenden Schuljahr wird es circa 40 bis 50 Schüler geben, viele davon Erstklässler, für die keine Schulplätze an einer Förderschule zur Verfügung stehen. Weder mit den Schulleitungen der Förderschulen noch mit den Eltern wird jedoch bislang über mögliche Lösungen für das Fehlen dringend benötigter Schulplätze gesprochen.
Daher frage ich den Magistrat:
An welchen Schulen plant der Magistrat die zusätzlichen Schüler mit dem Förderbedarf "Geistige Entwicklung" zu beschulen, und wer ist für die Beschulung verantwortlich?
Antwort des Magistrats
Der Magistrat steht bezüglich der Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung im engen Kontakt mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt. Das Staatliche Schulamt ist für die konkrete Lenkung der Schülerinnen und Schüler zuständig.
Neben den bestehenden Beschulungsmöglichkeiten in der Mosaikschule, der Panoramaschule, der Charles-Hallgarten-Schule, der Viktor-Frankl-Schule und in Außenklassen der Charles-Hallgarten-Schule an der Merianschule, prüft die Verwaltung zurzeit weitere Möglichkeiten zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt GE. Zudem stehen Schulplatzkapazitäten an den allgemeinen Schulen im Rahmen der inklusiven Beschulung zur Verfügung. Der gesamte Übergangsprozess erfolgt selbstverständlich unter Einbezug der betroffenen Schulen/Förderschulen.
Mittelfristig wird geprüft, ob für die Errichtung einer weiteren eigenständigen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ein öffentliches Bedürfnis nach § 144 HSchG besteht.
Grundsätzlich sollte gemäß dem Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention am Inklusionsparadigma festgehalten werden. Die Kommune hat sicherzustellen, dass Kinder mit einem Förderbedarf diesen an der Regelschule auch erhalten. An der Regelschule sind dafür angemessene Vorkehrungen für die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung zu treffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. April 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.