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Seit zwei Jahren findet das Afrikanische Kulturfest, ehemals Solmspark, im Westteil des Rebstockparks statt. Das Fest er

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Frage vom 12.10.2015, F 2432 Seit zwei Jahren findet das Afrikanische Kulturfest, ehemals Solmspark, im Westteil des Rebstockparks statt. Das Fest erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Von verschiedenen Besucherinnen und Besuchern wird allerdings beklagt, dass der Veranstaltungsort zu dezentral ist und dass das Fest nur bis 21 Uhr gehen darf.

Ich frage den Magistrat: Warum kann das Fest nicht stadtnäher - mit besserer Verkehrsanbindung - und zeitlich länger stattfinden?

Antwort des Magistrats: Das Afrikanische Kulturfest findet seit 2012 auf dem Rebstockgelände statt, nachdem es bis zum Jahr 2011 im Solmspark stattfand. Das Fest zog immer mehr Publikum an, sodass der Solmspark aufgrund seiner Größe ungeeignet erschien. Leider waren darüber hinaus massive Schäden an der Grünfläche entstanden, es gingen Anwohnerbeschwerden über extreme Musiklautstärke ein und es wurden weder die vorgegebenen Zeiten des Service-Center Veranstaltung sowie die Auflagen des Grünflächenamtes eingehalten. Die Behördenvertreter beschlossen daher nach einem Gespräch mit dem Veranstalter 2011, dass der denkmalgeschützte und im Landschaftsschutzgebiet liegende Park nicht weiter für eine Veranstaltung in dieser Form geeignet ist. Damit die Veranstaltung auch in Zukunft stattfinden könne, wurde nach befestigten Flächen, die sich nicht in der Nähe unmittelbarer Wohnbebauung befinden, gesucht. Die Entscheidung fiel einvernehmlich auf das Rebstock-Gelände. In den Jahren 2012 und 2013 wurde jeweils eine Beschallungsgenehmigung samstags bis 24.00 Uhr erteilt. Nach Feststellungen des Immissionsschutzes Ordnungsamt wurde diese Endzeit im Jahr 2013 nicht eingehalten und es wurden mehr als die erlaubten Beschallungsquellen betrieben. Diese Umstände führten zu vermehrten Anwohnerbeschwerden aus der beständig näher rückenden Wohnbebauung. Aufgrund dessen wurde, um dem Ruhebedürfnis der Anwohner gerecht zu werden, seit dem Jahr 2014 die Beschallung samstags bis 23.00 Uhr genehmigt. Im Jahr 2015 wurde das Beschallungsende am Sonntag von zuvor 20.00 Uhr auf 21.30 Uhr verlängert. Dieses Veranstaltungsende, das auch den Umstand eines unmittelbar folgenden Arbeitstages berücksichtigt, hat sich grundsätzlich bewährt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Merve Ayyildiz

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. Oktober 2015 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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