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In der Plenarsitzung vom 07.11.2019 verkündete Stadtrat Schneider, dass sich durch die Reformierung des städtischen Hoch

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die Priorisierung und Veröffentlichung einer Liste von Sanierungsmaßnahmen für Schulen in Frankfurt am Main. Der Magistrat erklärt, dass die Priorisierung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, da eine umfassende Einschätzung des Sanierungsbedarfs und der damit verbundenen Aufwände erforderlich ist. Ziel ist es, eine transparente und systematische Vorgehensweise bei den Sanierungsmaßnahmen zu gewährleisten.

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Frage an den Magistrat

In der Plenarsitzung vom 07.11.2019 verkündete Stadtrat Schneider, dass sich durch die Reformierung des städtischen Hochbau- und Liegenschaftsmanagements vor zwei Jahren Potenziale für den Schulbereich im Hinblick auf Schnelligkeit, Zustand und Transparenz erschlossen hätten. Beispielhaft nannte er hier die Erstellung einer Übersichtsliste mit Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen, welche an Schulen vorgenommen werden müssten. So existierten allein circa 70 Gebäude von 50 Schulen mit einem dringenden Sanierungsbedarf. Die Priorisierung der Maßnahmen würde derzeit erfolgen. Daher frage ich den Magistrat: Wann wird die Priorisierung abgeschlossen sein und die Liste veröffentlicht?

Antwort des Magistrats

Stadtrat Jan Schneider: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Schmitt, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu einer Priorisierung ist nicht nur die Feststellung des jeweiligen Sanierungsbedarfs, sondern auch eine Einschätzung des damit verbundenen Sanierungsaufwandes erforderlich. Dafür sind unter anderem der Umfang der Sanierung sowie der grobe finanzielle und personelle Aufwand zu ermitteln. Dies wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Parallel dazu wird auch geprüft, ob im Zuge einer ohnehin anstehenden Sanierung gegebenenfalls die Themen Barrierefreiheit und Energieeffizienz angegangen und auch verbessert werden können. Dies muss natürlich alles unter den Belangen des Denkmalschutzes erfolgen, wo dies erforderlich ist. Es handelt sich dabei um umfangreiche Vorarbeiten, die konzeptionell gedacht und abgewogen werden müssen. Das Amt für Bau und Immobilien hat von der Stadtverordnetenversammlung den klaren Auftrag bekommen, ganzheitlich zu denken und möglichst keine Flickschusterei zu betreiben. Diesen Auftrag nimmt es sehr ernst. Sobald hierzu Ergebnisse vorliegen und diese intern abgestimmt worden sind, wird der Magistrat gerne unaufgefordert berichten. Dass das Amt für Bau und Immobilien einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt, lässt sich an den letzten Projekten gut demonstrieren. Seit der Gründung wurden neben vielen Neubauten auch eine Reihe an großen Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen erfolgreich bearbeitet. Einige davon dürften Ihnen bekannt sein. Allein im Jahr 2019, im ersten Jahr, in dem das Amt für Bau und Immobilien alle von den Stadtverordneten zur Verfügung gestellten Mittel für Sanierungsmaßnahmen ausgeschöpft hat, wurden diverse Projekte fertiggestellt. Folgende Beispiele möchte ich kurz erwähnen: Das sind die Sanierung und die Erweiterung der Franckeschule, die Sanierung und die Erweiterung der Mühlbergschule, die Sanierung und die Erweiterung der Merianschule, die grundhafte Sanierung der Elisabethenschule, ein Projekt, das allein rund 40 Millionen Euro gekostet hat, die Sanierung und der Dachausbau der Klingerschule und die Erweiterung der Günderrodeschule. Dies sind nur einige Beispiele der umfangreichen Bau- und Sanierungstätigkeit. Unabhängig davon wird parallel die Ermittlung des gesamten Sanierungsbedarfs fortgeführt und die Projekte, die bereits angestoßen oder in der Ausführung sind, werden natürlich konsequent weiterverfolgt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. Februar 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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