Sowohl die Leitungen der Ernst-Reuter-Schule I und II als auch die Leitung der Europäischen Schule halten eine gleichzei
Zusammenfassung
Der Magistrat wurde gefragt, ob die Mainwasen im Stadtteil Sachsenhausen als neuer Standort für die Europäische Schule geprüft wurden. Die Prüfung ergab, dass die Fläche bautechnisch geeignet ist, jedoch eine Schulnutzung den aktuellen Ausweisungen widerspricht und eine Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans erforderlich wäre.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
Sowohl die Leitungen der Ernst-Reuter-Schule I und II als auch die Leitung der Europäischen Schule halten eine gleichzeitige Weiterentwicklung ihrer drei Schulen auf dem derzeit genutzten Areal, wie sie vom Magistrat angedacht ist und von Dezernent Jan Schneider im November 2019 dem Ortsbeirat 8 vorgestellt wurde, für ausgeschlossen. Ich frage den Magistrat: Hat der Magistrat die Mainwasen im Stadtteil Sachsenhausen als möglichen neuen Standort für die Europäische Schule geprüft, und, falls ja, zu welchem Ergebnis hat diese Prüfung geführt?
Antwort des Magistrats
Die Sportanlage "Mainwasen" wurde im Rahmen der Standortsuche für die Europäische Schule, ESF, ebenfalls betrachtet. Es handelt sich um eine circa 45.000 Quadratmeter große Grundstücksfläche, die sich bautechnisch und vom Flächengrößenprofil für die ESF eignet. Gemäß Beschluss des Magistrats müsste jedoch ein Ersatzstandort für die Sportvereine zur Verfügung gestellt werden. Die Fläche befindet sich im Außenbereich und liegt im "GrünGürtel" der Stadt Frankfurt am Main sowie im Landschaftsschutzgebiet Zone I. Es existiert kein Bebauungsplan. Des Weiteren ergab die Prüfung der Fläche, dass eine Verlegung der Bundesstraße vorteilhaft wäre. Im Regionalen Flächennutzungsplan, RegFNP, ist die Fläche als Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen, Vorranggebiet Regionaler Grünzug und Sportanlage ausgewiesen und liegt im Siedlungsbeschränkungsgebiet wegen des durch den Flughafen verursachten Lärms. Eine Schulnutzung widerspricht den aktuellen Ausweisungen. Die Bebauung der Fläche setzt daher eine Änderung des RegFNP voraus. Da dies einer politischen Gremienentscheidung der Regionalversammlung und keiner städtischen Entscheidung unterliegt, ist der zeitliche Horizont schwer zu prognostizieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Januar 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.