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Das Parkraumbewirtschaftungskonzept in Bornheim ist nun implementiert. Zeitgleich erreichte die Stadt Frankfurt die Nach

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat plant, die freien Stellen in der Verkehrsüberwachung zu besetzen und die Anzahl der Leiharbeiter zu reduzieren. Dies geschieht im Kontext eines Urteils, das den Einsatz von Leiharbeitern in diesem Bereich als unzulässig erklärt hat. Ziel ist es, eine ordnungsgemäße Kontrolle des ruhenden Verkehrs aufrechtzuerhalten.

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Frage an den Magistrat

Das Parkraumbewirtschaftungskonzept in Bornheim ist nun implementiert. Zeitgleich erreichte die Stadt Frankfurt die Nachricht von der Unzulässigkeit des Einsatzes von Leiharbeiter*innen zur Verteilung sogenannter "Knöllchen". Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 sollen deswegen fünf ordentliche Stellen entstehen, im Jahr 2021 weitere 15. Diese werden nicht mit der gleichen Intensität kontrollieren können, wie dies die Leiharbeiter*innen tun, wie im Haushaltsentwurf zu lesen ist. Des Weiteren sind viele Stellen in der Verkehrsüberwachung nicht besetzt. Ich frage: Wie will der Magistrat freie Stellen endlich besetzen - Erhöhung des Entgelts? -, und werden weitere Stellen geschaffen?

Antwort des Magistrats

Stadtrat Klaus Oesterling: Liebe Kollegen, die Praxis, Hilfspolizisten in diesem Bereich zu beschäftigen, hatte ihren Ursprung in den Neunzigerjahren, es ist also quasi 25 Jahre lang so praktiziert worden. Dagegen ist geklagt worden, und die Justiz hatte dies in der ersten Instanz für zulässig erklärt, und das Vorgehen war mit dem Regierungspräsidium in Darmstadt inhaltlich abgestimmt. Insoweit hat es beim Magistrat in seiner hoheitlichen Funktion bei dieser Sache keinen Anlass gegeben, daran etwas zu ändern. Ich weise aber darauf hin, dass auf Initiative der SPD-Fraktion in den Koalitionsvereinbarungen zu Beginn dieser Wahlperiode erreicht werden konnte, dass der Anteil der Leiharbeiter kontinuierlich abgebaut wird. Das ist auch im Vollzug geschehen, und wenn das jetzt weiter gewesen wäre, wäre ohnehin diese Leihbeauftragung im Rahmen der Wahlperiode ausgelaufen. Weil es aufgrund der Koalitionsvereinbarung gelungen ist, die Zahl der Leiharbeiter kontinuierlich zu senken, sind auch jetzt die Konsequenzen nicht so einschneidend, wie es manche glauben, weil die Zahl eben deutlich gesenkt worden ist. Stadtverordneter Dr. Dr. Rainer Rahn, AfD: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, vielen Dank für die Antwort. Sie haben aber zumindest die Frage von Herrn Reschke nicht beantwortet. Es wurde ja gefragt, ob Ihnen bekannt ist, dass eine Bestellung nach § 99 Absatz 3 Nr. 4e HSOG auf Antrag der Stadt überhaupt nicht zulässig ist. Das heißt, Sie haben einen Antrag an das Regierungspräsidium gestellt, der erkennbar aus dem Gesetz gar nicht zulässig ist, und die Frage war: War Ihnen das bekannt, oder haben Sie darauf spekuliert, dass das Regierungspräsidium das nicht merkt? Stadtrat Klaus Oesterling: (fortfahrend) Ich habe bereits darauf hingewiesen, Kollege Dr. Rahn, dass das Vorgehen mit dem Regierungspräsidium inhaltlich abgestimmt war. Wenn es mit dem Land und mit dem Regierungspräsidium abgestimmt ist, dann habe ich keinen Anlass, an der Seriosität einer solchen Behörde zu zweifeln, und deshalb ist die Stadt in gutem Gewissen davon ausgegangen, dass es rechtmäßig ist, und das hat das Gericht in der ersten Instanz auch bestätigt. In der zweiten Instanz gibt es ein anderes Urteil, und das haben wir unverzüglich umgesetzt. Insofern habe ich an meiner Tätigkeit und an der Tätigkeit meiner beiden Vorgänger nichts auszusetzen. Stadtverordneter Nico Wehnemann, FRAKTION: (Zusatzfrage) In der FR vom letzten Dienstag wurde der Leiter des Personal- und Organisationsamtes so zitiert, wonach Leiharbeitskräfte in allen - die Betonung liegt auf allen - Ämtern und Betrieben in der Regel nur zur schnellen Deckung von kurzfristigem Personalbedarf eingesetzt würden: "Etwa bei längeren Fällen wegen Krankheit zur Bewältigung von Arbeitsspitzen und zur Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung, bis eigenes Personal eingestellt ist. Finanzielle Vorteile für die Stadt stünden bei der Beschäftigung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern nicht im Fokus, betont der Amtsleiter." Unsere Fraktion setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass auch in städtischen Museen Leiharbeitskräfte in ordentliche Arbeitsverhältnisse übernommen werden. In diesem Zusammenhang wurde jedoch aus den Reihen der Koalitionsfraktionen deutlich gemacht, dass dies viel zu teuer wäre. Meine Frage: Wie passt die Aussage des Leiters des Personal- und Organisationsamtes vom vergangenen Dienstag mit der Realität von Beschäftigten in den städtischen Betrieben zusammen? Stadtrat Klaus Oesterling: (fortfahrend) Ich kann jetzt nur für mein Dezernat dazu etwas sagen. Wir werden nach dem Urteil so verfahren, dass Leiharbeitskräfte nicht mehr dauerhaft eingestellt und beschäftigt werden, sondern nur noch in dem Rahmen, den Sie genannt haben. Für andere Dezernate fehlt mir im Moment der Überblick, da müssten Sie in den nächsten Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung noch weitere Fragen stellen. Stadtverordneter Eugen Emmerling, SPD: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, die SPD-Fraktion hat das Urteil ausdrücklich begrüßt. Wir konnten in der Koalitionsvereinbarung durch die Umwandlung von Stellen in städtische Dienststellen nur einen Teilerfolg erreichen. Sie haben sofort, noch am selben Tag, auf das Urteil reagiert. Wie sehen Sie in der Zukunft die Möglichkeit, eine ordnungsgemäße Kontrolle des ruhenden Verkehrs unter diesen Bedingungen in Frankfurt aufrechtzuerhalten? Stadtrat Klaus Oesterling: (fortfahrend) Herr Kollege Emmerling, Sie haben es zutreffend dargestellt. Es hat zu Beginn der Wahlperiode innerhalb der Koalition zu dieser Frage unterschiedliche Auffassungen gegeben, und es war eben der Schritt in die richtige Richtung möglich, der dann auf die Koalitionsvereinbarungen Einfluss genommen hat. Ich persönlich begrüße dieses Urteil auch als außerordentliche Klarstellung. Damit ist der Magistrat daran gebunden, und es wird in Zukunft keine dauerhafte Beschäftigung von Leiharbeitskräften mehr geben und geben dürfen. Wir werden das kurzfristig umsetzen. Was die Zukunft angeht: Da wir die Zahl der Leiharbeitskräfte in den letzten drei Jahren deutlich gesenkt haben, ist der Effekt überschaubar. Es sind etwa 15 Prozent der Stellen im Bereich der Verkehrsüberwachung, die davon betroffen sind. Wir haben zunächst eine Reihe von unbesetzten Stellen, und wir werden natürlich denjenigen, die jetzt ihre Stelle verloren haben, erst einmal anbieten, dass sie zur Stadt wechseln können, wenn die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind. Von daher sind die Auswirkungen auf die Kontrolle überschaubar. Ich habe gehört, dass die Zahl der Knöllchen, die in den ersten Tagen nach dem Urteil verteilt worden sind, sprunghaft nach oben gestiegen ist, weil viele falsch geparkt haben, im Vertrauen darauf, dass nichts passiert. Das brachte ein böses Erwachen. Was die Zukunft angeht, so hängt es davon ab, dass die Stellen besetzt werden können. Es ist so, dass wir bei den tariflichen Einstellungen große Probleme haben, Leute für diese Stellen zu finden. Deshalb bin ich persönlich der Auffassung, dass man etwas machen muss, was die Vergütung angeht. Diesbezüglich bin ich im Gespräch mit dem Personaldezernenten, und ich hoffe, dass wir in dieser Runde der Haushaltsberatungen zu einem Ergebnis kommen, das zielführend ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Januar 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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