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Angesichts der herausragenden Bedeutung der Städtischen Bühnen Frankfurt weit über Frankfurt hinaus und mit Blick auf di

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die finanzielle Beteiligung des Landes Hessen an den laufenden Kosten der Städtischen Bühnen Frankfurt, die eine bedeutende Rolle über die Stadtgrenzen hinaus spielen. Es wird erhofft, dass durch Gespräche mit dem Land Hessen eine Lösung zur Sicherung des Betriebs der Bühnen gefunden wird.

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Frage an den Magistrat

Angesichts der herausragenden Bedeutung der Städtischen Bühnen Frankfurt weit über Frankfurt hinaus und mit Blick auf die Zusammensetzung des Publikums - annähend 50 Prozent kommen aus dem Umland beziehungsweise Hessen und darüber hinaus - ist in den letzten Jahren immer wieder über eine finanzielle Beteiligung des Landes Hessen an den laufenden Kosten der SBF gesprochen worden.

Ungeachtet der Möglichkeiten einer konkreten Ausgestaltung einer solchen Beteiligung frage ich den Magistrat:

Wann und mit welchem Ergebnis hat es in der Frage einer möglichen Beteiligung des Landes Hessen an den laufenden Kosten der Städtischen Bühnen von Seiten des Frankfurter Magistrats Gespräche mit Vertreter*innen des Landes Hessen gegeben, und falls nicht, sind sie geplant?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Paulsen!

Bereits im Juli des letzten Jahres haben der Oberbürgermeister, der Stadtkämmerer und die Dezernentin für Kultur und Wissenschaft in einem gemeinsamen Schreiben an den Hessischen Ministerpräsidenten auf die überregionale Bedeutung der Städtischen Bühnen Frankfurt hingewiesen. Das herausragende, mehrfach ausgezeichnete Qualitätsniveau von Oper und Schauspiel zieht zahlreiche Zuschauerinnen und Zuschauer nicht nur aus der Region und darüber hinaus, sondern auch anderen Teilen der Welt an und trägt damit zur hohen Attraktivität der Region Frankfurt/Rhein-Main als Wirtschaftsstandort bei.

Über die Frage, wie es gelingen kann, auch in den kommenden Jahren den Betrieb der Bühnen zu sichern, steht die Stadt natürlich im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern des Landes Hessen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. März 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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